BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18709 21. Wahlperiode 25.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 18.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Hamburg Das zwölfte Sozialgesetzbuch sieht Hilfen für Personen in besonderen Lebensverhältnissen und in sozialen Schwierigkeiten vor. Wenn diese Personen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, die Schwierigkeiten zu überwinden , haben diese nach §§ 67 fortfolgende SGB XII Anspruch auf Leistungen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verfügt seit vielen Jahren über ein ausdifferenziertes und zum Teil auch niedrigschwelliges Wohnungslosenhilfesystem. Zur Fortentwicklung und zum Sachstand in der Wohnungslosenhilfe in Hamburg im Einzelnen hat der Senat zuletzt mit Drs. 21/16901 und Drs. 20/5867 ausführlich berichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Bitte die Antworten tabellarisch darstellen. 1. Wer sind die Kostenträger nach §§ 67 fortfolgende SGB XII im Rahmen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit? Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 fortfolgende SGB XII) sind gesetzliche Leistungen, die für den Einzelfall gewährt werden. Die Kostenträgerschaft liegt bei der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Sozialhilfe . Die sozialhilferechtliche Bearbeitung erfolgt in den Bezirksämtern. 2. Wie hoch waren die Erstattungen für Hamburg sowie für die einzelnen Bezirke in den einzelnen Jahren seit 2005 nach §§ 67 fortfolgende SGB XII im Rahmen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit? a. Lassen sich Erstattungen direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit in Hamburg beziehen? b. Wenn ja, wie hoch sind die direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit bezogenen Erstattungen? c. Wenn nein, warum sind keine Rückschlüsse möglich? Erstattungen anderer Kostenträger gibt es im Bereich der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nicht. Siehe auch Antwort zu 1. 3. Wie hoch waren die direkten Kosten für Hamburg sowie für die einzelnen Bezirke in den einzelnen Jahren seit 2005 (exklusive der Erstattungen von §§ 67 fortfolgende SGB XII im Rahmen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit )? Drucksache 21/18709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Lassen sich Kosten direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit in Hamburg beziehen? b. Wenn ja, wie hoch sind die direkt auf die Betreuung von Wohn- und Obdachlosigkeit bezogenen Kosten? c. Wenn nein, warum sind keine Rückschlüsse möglich? Zu den Leistungsberechtigten mit einem Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zählen nur unter anderem wohnungs- oder obdachlose Menschen. Zudem kommen Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für weitere Personenkreise in Betracht wie zum Beispiel bei Haftentlassenen . Ein Bezug ausschließlich auf Wohnungs- und Obdachlosigkeit lässt sich daher nicht herstellen. Die dargestellten Kosten dokumentieren den Aufwand für sämtliche erbrachte Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Im Übrigen siehe Anlage 1. 4. Wie hoch waren die weiteren Kosten, die in Zusammenhang mit der Wohn- und Obdachlosigkeit stehen in den einzelnen Jahren seit 2005 (beispielsweise Ordnungsrechtliche und polizeirechtliche Unterbringung, weitere Maßnahmen und so weiter)? Wenn keine weiteren Kosten in Zusammenhang mit der Wohn- und Obdachlosigkeit aufgeführt werden können, warum sind keine Rückschlüsse möglich? In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden Wohnungslose seit 2006 in der Regel zusammen mit Flüchtlingen untergebracht. Die Ausgaben lassen sich daher nicht mehr nach „Wohnungslosenkosten“ und „Flüchtlingskosten“ trennen. 5. Wie viele Wohn- und Obdachlose in Hamburg wurden in den einzelnen Jahren seit 2005 unter einer der oben genannten Rechtsmaßnahmen betreut? Wenn keine Zahlen vorliegen, warum nicht? Das Wohnungslosenhilfesystem wird kontinuierlich fortentwickelt. Zur ausführlichen Darstellung siehe Drs. 21/16901. Im Übrigen siehe auch Anlage 2 und Vorbemerkung. 6. Wie hoch waren die Pro-Kopf-Kosten bei der Betreuung von Wohn- und Obdachlosen in Hamburg in den einzelnen Jahren seit 2005? Die Berechnung der Pro-Kopf-Kosten ist aufgrund der Diversität der Angebote im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sehr aufwändig . Für das Leistungssegment gemäß §§ 67 fortfolgende SGB XII müssten circa 2 000 Berichte einzeln ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. Wie viele Wohn- und Obdachlose in Hamburg konnten in den einzelnen Jahren seit 2005 wieder in einer Wohnung oder eine dauerhafte Unterbringung untergebracht werden? Jahr Anzahl abgeschlossener Fälle Wohnraumvermittlung 2005 n.v. 2006 1 234 2007 1 594 2008 1 351 2009 1 749 2010 1 676 2011 1 519 2012 1 294 2013 1 267 2014 1 207 2015 1 468 2016 1 627 2017 2 146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18709 3 Jahr Anzahl abgeschlossener Fälle Wohnraumvermittlung 2018 2 153 30.09.2019 1 864 Quelle: Datawarehouse, BfW Im Übrigen siehe Anlage 2. K os te n fü r L ei st un ge n zu r Ü be rw in du ng b es on de re r s oz ia le r S ch w ie rig ke ite n (in E U R ) Ja hr 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 G es am tk os te n de r H ilf en zu r Ü be rw in du ng b es . so zi al er S ch w ie rig ke ite n 7. 83 7. 00 0 6. 61 3. 94 1 6. 52 0. 00 0 6. 87 0. 80 8 7. 50 4. 46 9 7. 76 0. 72 9 8. 09 8. 12 4 Ja hr 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 G es am tk os te n de r H ilf en zu r Ü be rw in du ng b es . so zi al er S ch w ie rig ke ite n 8. 07 2. 15 7 8. 40 9. 03 0 8. 70 8. 18 7 9. 10 9. 20 1 9. 12 4. 74 4 9. 36 7. 17 3 9. 70 4. 95 4 Drucksache 21/18709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Wohnungslose in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Zugänge von Wohnungslosen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Jahr untergebrachte Wohnungslose Zugänge Wohnungslose 2005 2.765 2.091 2006 2.766 2.650 2007 2.522 2.352 2008 2.501 2.540 2009 2.585 2.703 2010 2.556 2.331 2011 2.686 2.377 2012 2.706 2.350 2013 2.610 1.560 2014 2.583 1.569 2015 2.982 1.736 2016 3.319 2.313 2017 4.505 3.153 2018 4.954 3.221 30.09.2019 5.257 2.423 Quelle: f & w Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18709 5 Anlage 2 18709ska_Text 18709ska_Anlage 18709ska_Antwort_Anlage1 Tabelle1 18709ska_Antwort_Anlage2