BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18710 21. Wahlperiode 25.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 18.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Zukunft der Reformsynagoge in der Poolstraße Nach wie vor verfällt nur wenige Schritte vom Johannes-Brahms-Platz entfernt ein weltberühmtes Baudenkmal. Im Jahr 1844 errichtete der liberale Neue Israelitische Tempel-Verein in der Poolstraße den weltweit ersten Reformtempel. Von diesem international bedeutenden Bauwerk sind heute nur noch die Reste der westlichen Vorhalle und das östliche Apsisgebäude als Kriegsruinen erhalten. Die Überreste dieses ehemals dreischiffigen neogotischen Gotteshauses stehen zwar unter Denkmalschutz, sind aber in einem alarmierenden Zustand, weil sie seit Jahren ungeschützt Witterung, Durchfeuchtung und somit fortschreitendem Verfall ausgesetzt sind. Im Juli 2018 beantwortete der Senat die Fragen nach Zustand und Rettung der erhaltenen Gebäudeteile unter anderem wie folgt: „Die Dachdeckung der ruinösen Ostteile der ehemaligen Synagoge ist seit Jahren schadhaft. Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde hat die Eigentümer wiederholt aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Da es Planungen zu einer Neubebauung des Grundstücks unter Einbeziehung der Ruinenteile gibt, wurde bislang auf eine Ersatzvornahme verzichtet.“ Und weiter: „Im Rahmen der Prüfung eines Vorbescheidantrags zu einem Neubauprojekt auf dem Grundstück hat sich zuletzt im Dezember 2017 ein Vertreter des Denkmalschutzamts die baulichen Reste der Synagoge angesehen. Das Dach über dem Chorbereich ist schadhaft und reparaturbedürftig, das Mauerwerk ist entsprechend durchfeuchtet. Alle anderen Bauteile sind unter Dach und intakt. Das Apsisgebäude im Innern ist unzugänglich.“ Auf die Frage inwieweit eine Neubebauung auf dem Grundstück geplant sei, gab der Senat an: „Zurzeit finden Abstimmungsgespräche zwischen den für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zuständigen Behörden, dem zuständigen Bezirksamt und dem Vorhabenträger statt. Ein Bauantrag für das Vorhaben wurde bisher nicht gestellt.“ Ich frage den Senat: Drucksache 21/18710 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die für Denkmalschutz zuständige Behörde ist in regelmäßigem Austausch mit dem Vertreter des Eigentümers des Grundstücks an der Poolstraße. Sicher ist nach aktuellem Stand, dass die Neubebauung des Grundstücks unter Einbeziehung des Denkmals nach den Vorstellungen des Eigentümers noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Die für Denkmalschutz zuständige Behörde hat den Eigentümer deshalb aufgefordert, unabhängig vom Fortschritt der Planungen für das Gesamtprojekt die denkmalgeschützte Bausubstanz der Reformsynagoge zu sichern. Dieser Aufforderung ist der Eigentümer bislang nicht nachgekommen. Das Denkmalschutzgesetz kennt verschiedene Möglichkeiten, um die Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz der Reformsynagoge an der Poolstraße sicherzustellen . Derzeit prüft die für Denkmalschutz zuständige Behörde, ob eine förmliche Sicherungsverfügung ausgesprochen werden muss. Das Denkmalschutzamt wird darüber hinaus die Planungen für eine Neubebauung begleiten, um die denkmalgerechte Einbeziehung der geschützten Bausubstanz in die geplante Neubebauung sicherzustellen. Im Übrigen siehe Drs. 21/13596. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: (Die Fragen möglichst einzeln und nicht en bloc beantworten.) 1. Wurden seit Juli 2018 durch den Eigentümer Maßnahmen ergriffen, um dem fortschreitenden Verfall der Tempelruine entgegenzuwirken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 2. Wurde seit Juli 2018 im Speziellen der Aufforderung des Amtes für Denkmalschutz nachgekommen, die schadhafte „Dachdeckung der ruinösen Ostteile der ehemaligen Synagoge“ zu reparieren? Wenn nein, warum nicht? 3. Wurde angesichts des fortschreitenden Verfalls der Tempelruine seit August 2018 erneut eine Ersatzvornahme geprüft? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie ist der aktuelle Stand der „Planungen zu einer Neubebauung des Grundstücks“? 5. Wurden die oben genannten „Abstimmungsgespräche zwischen den für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zuständigen Behörden, dem zuständigen Bezirksamt und dem Vorhabenträger“ abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wie ist der aktuelle Sachstand? Siehe Vorbemerkung. 6. Wurde mittlerweile für die Neubebauung des Grundstücks ein Bauvorbescheid erteilt? Ja. 7. Wurde mittlerweile für die Neubebauung des Grundstücks ein Bauantrag gestellt? Nein. 8. Wurde das Grundstück zum Zweck der Neubebauung veräußert? Wenn nein, inwiefern ist ein Verkauf des Grundstücks geplant? Die zuständigen Behörden haben Kenntnis von der Absicht eines Verkaufs des Grundstücks. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18710 3 9. In welchem Zustand befindet sich nach aktuellen Erkenntnissen des Senats die erhaltene Gebäudesubstanz? (Bitte gegebenenfalls den Zustand einzelner Gebäudeteile einzeln beschreiben, zum Beispiel Apsisgebäude, westliche Torhalle, Mauerwerk.) Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/13596. 10. Wie soll die vom Senat benannte „Einbeziehung der Ruinenteile“ in eine Neubebauung des Grundstücks konkret aussehen? 11. Inwiefern kann garantiert werden, dass die denkmalgeschützten verbliebenen Überreste des Tempels durch eine Neubebauung nicht gefährdet werden? 12. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um langfristig einen Erhalt der Tempelruine in der Poolstraße zu gewährleisten? Siehe Vorbemerkung.