BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18712 21. Wahlperiode 25.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 18.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Neue Feuerlöschboote für den Hamburger Hafen – Wie ist der aktuelle Stand? Nachdem die Hamburg Port Authority AöR (HPA) im November 2018 ihr neues Feuerlöschboot „Branddirektor Westphal“ taufte, ist mittlerweile der Bau von zwei weiteren, kleineren Feuerlöschbooten in Auftrag gegeben worden . Während die „Branddirektor Westphal“ von der deutschen Fassmer- Werft in Berne/Niedersachsen für rund 18 Millionen Euro gefertigt wurde, hat den Zuschlag für den Bau der kleineren Boote die niederländische Werftengruppe Damen Shipyards in Gorinchem bei Rotterdam erhalten. Dieser zweite Auftrag zur Erneuerung der Hamburger Feuerlöschboote wurde ebenfalls europaweit ausgeschrieben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele und welche Werften haben sich im Zuge der europaweiten Ausschreibung um den Auftrag zum Bau von zwei neuen Feuerlöschbooten für Hamburg beworben? 2. Wie viele und welche davon sind deutsche Werften? Es haben sich insgesamt drei Werften beworben. Bei zwei Ausschreibungsteilnehmern handelt es sich um deutsche Werften. 3. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass der Auftrag an die niederländische Werftengruppe Damen Shipyards vergeben wurde? Der Auftrag musste aufgrund seines finanziellen Volumens europaweit ausgeschrieben werden. Damen Shipyards hat in diesem Verfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. 4. Wie lauten die zeitlichen Vorgaben des Auftrages? Für wann sind die Fertigstellung beziehungsweise die Auslieferung vorgesehen? Fertigstellung und Auslieferung sind für Ende Herbst 2020 vorgesehen. 5. Wird es bei der zeitlichen Vorgabe der Ausschreibung bleiben oder sind Verzögerungen zu erwarten? Sollte letzteres der Fall sein: Warum? Der avisierte Liefertermin liegt im Rahmen der Ausschreibung. Drucksache 21/18712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Zu welchem Preis/Gesamtwert wurde der Auftrag ausgeschrieben und letztlich erteilt? Bei Ausschreibungen wird grundsätzlich kein Preis vorgegeben. Die Verträge zu Umfang und Kosten unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers . 7. Werden die Baupläne nach den ursprünglichen Vorgaben des Auftraggebers umgesetzt oder ist es unterdessen zu Änderungen beziehungsweise Modifikationen gekommen? Sollte letzteres der Fall sein: Zu Welchen und warum? Der ursprüngliche Entwurf wurde um drei Meter verlängert, um einen guten Kompromiss aus dem von der Feuerwehr geforderten geringen Tiefgang und möglichst hoher vollelektrischer Leistungsfähigkeit (Umweltaspekt) zu finden. Die Verlängerung kann kostenneutral realisiert werden.