BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18714 21. Wahlperiode 29.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Thomas Kreuzmann (CDU) vom 21.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um den Eishockeysport in Hamburg? (II) Eishockey hat in der Freien und Hansestadt Hamburg eine lange Tradition. Bereits seit den 1930-Jahren spielten Hamburger Teams erfolgreich auf nationalem Niveau. Nach dem Aus der Hamburg Freezers (HHF) im Jahr 2016 gibt es aktuell jedoch keine Profi-Eishockeymannschaft mehr in Hamburg. Die Crocodiles Hamburg haben das Aus der Freezers sehr zum Dank ihrer zahlreichen treuen Fans zwar aufgefangen und sind feste Größe in Hamburg und der Oberliga Nord geworden. Doch angesichts der langen und erfolgreichen Historie der Sportart in Hamburg kann die voranschreitende Marginalisierung des Eishockeysports in der Hansestadt kein zufriedenstellender Zustand sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen überwiegend auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbund e.V. (HSB), der Alexander Otto Sportstiftung, der Sprinkenhof GmbH sowie der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt: 1. Wie viele und jeweils welche Vereine bieten in Hamburg aktuell Eishockey als Leistungs- beziehungsweise Breitensport jeweils an? Bitte nach Kategorie Leistungs- beziehungsweise Breitensport sowie nach Nachwuchs , Herren, Frauen und Mixed getrennt insgesamt und nach Bezirken gesondert darstellen. 2. Wie viele Mannschaften jeweils welcher Vereine sind aktuell für den Punktspielbetrieb gemeldet? Bitte nach Kategorie Leistungs- beziehungsweise Breitensport sowie nach Nachwuchs, Herren, Frauen und Mixed getrennt insgesamt und nach Vereinen sowie Bezirken gesondert darstellen. Verein Bezirk Damen Nachwuchs Deutscher Eishockey- Bund Herren Farmsener TV (FTV) Wandsbek 1 9 1, Oberliga 2 HSV e.V. Altona 1 10 1, U17 3 Molot Eishockey Club e.V. Altona 0 5 0 2 Hamburg Musketeers Mitte 0 Spielgemeinschaft mit FTV 0 0 Altonaer Schlittschuhläufer - Verein von 1893 e.V. Altona 1 0 0 2 Drucksache 21/18714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele und jeweils welche Eishallen, in denen Eishockey gespielt werden kann, mit jeweils wie vielen Eisflächen jeweils welcher Größe hat Hamburg aktuell jeweils wo? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 4. Welchen Baujahrs sind die unter Ziffer 3. fallenden Eishallen jeweils und wie hoch ist ihre maximale Zuschauerkapazität jeweils? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Es gibt folgende Eishallen: Bezirk Eimsbüttel, Kunsteisbahn Stellingen, Hagenbeckstraße 124, 22527 Hamburg , Eisfläche von rund 1 800 m², Baujahr 1969, Zuschauerkapazität: 1 000, Bezirk Wandsbek, Eissporthalle Farmsen („Eisland“), Berner Heerweg 152, 22159 Hamburg, Eisfläche von rund 1 800 m², Baujahr 1977/1978, Zuschauerkapazität maximal 2 300, Bezirk Altona, Volksbank Arena, Hellgrundweg 50, 22525 Hamburg, Eisfläche von rund 1 800 m², Baujahr 2007/2008, Zuschauerkapazität Tribüne: 300. 5. Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Zuschauerkapazitäten der unter Ziffer 3. fallenden Eishallen für den Eishockeysport derzeit als ausreichend an? Wenn (teilweise) nein, jeweils welche Kapazitätserweiterungen sind jeweils wo bereits konkret geplant und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte detailliert erläutern. Die zuständige Behörde sieht vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Sportart keinen Bedarf an weiteren Zuschauerkapazitäten für den Eishockeysport. 6. Wann wurde der bauliche Zustand der unter Ziffer 3. fallenden Eishallen jeweils letztmalig geprüft und mit jeweils welche konkreten Ergebnisse haben die Überprüfungen jeweils erbracht? Bitte nach jeweiliger Eishalle gesondert detailliert erläutern. 7. In welchem baulichen Zustand befinden sich die unter Ziffer 3. fallenden Eishallen jeweils aktuell beziehungsweise in welcher finanziellen Höhe bestehen jeweils welche Sanierungsbedarfe? Bitte detailliert erläutern. Die letzte Überprüfung der Kunsteisbahn Stellingen erfolgte 2018 in Form einer Hauptprüfung. Bei dieser Prüfung wurde unter anderem bestätigt, dass sich das Membrandach in einem insgesamt schlechten Zustand befindet. Die technischen Anlagen haben eine restliche Lebensdauer von circa drei – fünf Jahren. Ein Neubau wird daher erforderlich (siehe Drs 21/6800). Im Übrigen werden mögliche Lösungsansätze bezüglich der Kunsteisbahn Stellingen im Rahmen des Entwicklungskonzeptes der Sportanlage Hagenbeckstraße durch die zuständigen Bezirksämter erhoben und bewertet. Die Eissporthalle Farmsen befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand. Eine Sichtprüfung der Gebäudehülle ist am 16. September 2019 erfolgt. Hier wurden unter anderem Risse im Mauerwerk und defekte Regenrinnen festgestellt. Der Betreiber wurde aufgefordert, die Schäden zu beheben. Die Volksbank Arena befindet sich in einem guten baulichen Zustand; die Instandhaltung wird laufend vorgenommen. Der bauliche Zustand der Volksbank Arena wird vom Eigentümer/Betreiber fortwährend geprüft. 8. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen unter Ziffer 3. fallenden Eishallen und durch wen werden sie jeweils betrieben? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/9706. 9. Welche Sanierungsarbeiten fanden in den unter Ziffer 3. fallenden Eishallen seit unserer letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 4. Juli Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18714 3 2017, Drs. 21/9706, jeweils statt und wer hat dafür zu jeweils welchen Teilen in jeweils welcher Höhe jeweils die Kosten getragen? Bitte jahresweise (für 2019 zum Stichtag 15.10.2019) aufschlüsseln. Für die Kunsteisbahn Stellingen sind seit Juli 2017 folgende Kosten durch die zuständigen Bezirksämter getragen worden: Reparaturarbeiten Kältetechnik 11 504,92 € 2017 Reparaturarbeiten Membrandach 39 448,50 € 2017 Wartung Kältetechnik 22 788,71 € 2018 Reparaturarbeiten Bande 1 576,47 € 2018 Reparaturarbeiten Membrandach 76 457,50 € 2018 Reparaturarbeiten Membrandach 63 344,49 € 2019 Wartung Kältetechnik 25 788,80 € 2019 Für die Eissporthalle Farmsen sind seit Juli 2017 folgende Kosten angefallen: Reparatur Heizkessel, Rückkühlwerk rd. 10 000 € 2017 aus lfd. Betrieb Ersatz diverser Pumpen rd. 20 000 € 2019 aus lfd. Betrieb Beschaffung neue Eisbereitungsmaschine rd. 130 000 € 2019 Landessportamt Die Wartungs- und Reparaturkosten der Volksbank Arena hat die Arena Volkspark Betriebs GmbH als Betreiberin und die Alexander Otto Sportstiftung als Eigentümerin getragen. Die erbetenen Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 10. Jeweils welche Sanierungsmaßnahmen stehen in den unter Ziffer 3. fallenden Eishallen in den Jahren 2020 – 2022 jeweils wann an und wer trägt die jeweils hierfür anfallenden Kosten? Bitte nach jeweiliger Einzelmaßnahme gesondert inklusive Sanierungszeitraum und jeweils geschätzter Kosten angeben. Kunsteisbahn Stellingen und Volksbank Arena: siehe Antwort zu 6. und 7. Für die Eissporthalle Farmsen fallen folgende Sanierungsmaßnahmen und Kosten an: Austausch Brandschutzklappen rd. 100 000 € 2020 Landessportamt Austausch Hallenbeleuchtung rd. 95 000 € 2020 Landessportamt Erneuerung der NH3 Überwachung rd. 50 000 € 2020 Landessportamt 11. Wie hat sich die Zahl der unter Ziffer 3. fallenden Eishallen seit unserer letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 4. Juli 2017, Drs. 21/9706, jeweils entwickelt? Welche Zu- beziehungsweise Abgänge jeweils welcher Hallen hat es aus jeweils welchen Gründen in diesem Zeitraum gegeben? Bitte jahresweise (für 2019 zum Stichtag 15.10.2019) aufschlüsseln . Es hat weder Zu- noch Abgänge gegeben. 12. Welche Auslastung haben die unter Ziffer 3. fallenden Eisflächen jeweils insgesamt und durch jeweils wen jeweils wann? Bitte nach Kategorie Leistungs- beziehungsweise Breitensport sowie nach Nachwuchs, Herren , Frauen und Mixed getrennt insgesamt und nach Eishalle und Bezirken gesondert darstellen. Die Kunsteisbahn Stellingen steht innerhalb der Saison (Oktober - März) sowohl für den Trainings- und Spielbetrieb von Vereinen, als auch für öffentliches Schlittschuhlaufen zur Verfügung. Die öffentlichen Laufzeiten finden in folgenden Zeiten statt: Vormittag Sonderlaufzeit* Nachmittag Abend Montag geschlossen Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr - 14.00 – 16.00 Uhr - Mittwoch 10.00 – 12.00 Uhr 12.45 - 13.45 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 17.30 – 19.30 Uhr Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr 12.45 - 13.45 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr - Freitag 10.00 – 12.00 Uhr 13.30 - 14.30 Uhr 15.00 – 17.00 Uhr - Drucksache 21/18714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Vormittag Sonderlaufzeit* Nachmittag Abend Samstag 10.00 – 12.00 Uhr - 15.30 – 17.30 Uhr - Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr - 15.30 – 17.30 Uhr - * Die Sonderlaufzeit wird zu den genannten Zeiten für Mutter/Vater & Kind sowie Senioren angeboten. Die Auslastung der Eissporthalle Farmsen liegt bei nahezu 100 Prozent und erfolgt durch die Mitgliedsvereine des Hamburger Eis- und Rollsportverbands (HERV) im Eiskunstlauf und Eishockey, durch Schuleishockey sowie durch öffentlichen Eislauf. Die Auslastung der Volksbank Arena beträgt nahezu 100 Prozent. Die Belegung beginnt teilweise um 7 Uhr und endet um 24 Uhr. Neben Mitgliedsvereinen des HERV belegen Schulen, Hochschulen und Freizeitmannschaften Eiszeiten. Am Wochenende findet zudem öffentlicher Eislauf statt. 13. Sind bereits Nutzer/Vereine der unter Ziffer 3. fallenden Eishallen auf die Fachbehörde zugekommen und haben weiteren Bedarf an Eiszeiten angemeldet? Wenn ja, jeweils wie viele, jeweils welche und jeweils welcher Bedarf wurde angemeldet? Die zuständige Fachbehörde fördert über den HERV jährlich im Rahmen einer Zuwendung die Nutzungszeiten der Vereine und Verbände zentral. Der Verband erhält die Zuwendung als übergeordnete Institution zur gezielten Vergabe an seine Mitgliedsorganisationen. Mit dem Fachverband werden durch die zuständige Behörde Gespräche über die Auslastung und mögliche weitere Mittel geführt. 14. Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die vorhandenen Eiszeiten aktuell als ausreichend an? Bitte detailliert erläutern. Die vorhandenen Eiszeiten sollen der Nutzung durch Vereine und durch die Öffentlichkeit dienen. Die Hamburger Vereine nutzen ihre Eiszeiten vollumfänglich aus. 15. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde derzeit den Neubau einer Eishalle/Sportstätte mit Eisflächen? Wenn ja, jeweils inwiefern, jeweils was, jeweils wo, zu jeweils welchen Kosten und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit Beginn beziehungsweise Abschluss etwaiger Umsetzungsmaßnahmen zu rechnen ? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. Der Senat prüft die im Masterplan Active City beschriebene Maßnahme „Sanierung des Dachs des Eislauf- und Radstadions“ in Stellingen (siehe Drs. 21/6800). Die Prüfungen und Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 16. Müssen die unter Ziffer 1. fallenden Vereine für die Nutzung der unter Ziffer 3. abgefragten Eisflächen Nutzungsentgelte entrichten? Wenn ja, inwiefern, an jeweils wen und in jeweils welcher konkreten Höhe? Bitte pro zehn Minuten Eiszeit nach jeweiligem Verein, jeweiligem Bezirk und, bei Unterschieden, jeweiliger Eishalle beziehungsweise Eisfläche gesondert darstellen. Die Vergabe von Nutzungszeiten für den Vereinssport für die Kunsteisbahn Stellingen erfolgt durch das zuständige Bezirksamt entgeltfrei. Die Vergabe von Nutzungszeiten für den Vereinssport für die Eissporthalle Farmsen erfolgt durch den Hamburger Eis- und Rollsportverband e.V. entgeltfrei. Nutzungsentgelte für Eiszeiten der Volksbank Arena sind an die Arena Volkspark Betriebs GmbH zu entrichten. In der Zeit von Oktober bis März betragen sie jeweils pro Stunde 145 Euro für Vereine (24,17 Euro pro zehn Minuten) und 160 Euro für Privatpersonen. In den Monaten April, Mai und August beträgt das Nutzungsentgelt für Vereine 115 Euro pro Stunde (19,17 Euro pro zehn Minuten). Schulen nutzen die Eis- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18714 5 zeiten für ihren Sportunterricht kostenlos; die Miete wird von der Alexander Otto Sportstiftung getragen. 17. Müssen die unter Ziffer 1. fallenden Vereine über die Nutzungsentgelte hinaus Geldleistungen entrichten oder Beteiligungen aus etwaigen Erlösen (beispielshalber aus Ticketerlösen, Merchandise, Speisen- und/oder Getränkeverkauf oder Erlösen aus anderweitiger Gastronomie) oder Sponsorengeldern an die jeweiligen unter Ziffer 8. fallenden Betreiber auskehren? Wenn ja, jeweils welche, in jeweils welcher konkreten Höhe und aus jeweils welchem konkreten Grund? Bitte nach jeweiligem Verein, jeweiligem Bezirk und, bei Unterschieden, jeweiliger Eishalle beziehungsweise Eisfläche gesondert darstellen. Nein. 18. Müssen Vereine anderer Sportarten für die Nutzung beispielshalber etwaiger Sporthallen Nutzungsentgelte oder über Nutzungsentgelte hinausgehende Geldleistungen entrichten oder Beteiligungen aus etwaigen Erlösen (beispielshalber aus Ticketerlösen, Merchandise, Speisen- und/ oder Getränkeverkauf oder Erlösen aus anderweitiger Gastronomie) oder Sponsorengeldern an die jeweiligen Sportstättenbetreiber auskehren ? Wenn ja, jeweils welche Vereine, jeweils welche Entgelte, Geldleistungen oder Beteiligungen in jeweils welcher konkreten Höhe und aus jeweils welchem konkreten Grund? Bitte nach jeweiligem Verein und jeweiligem Bezirk gesondert darstellen. Für die Vergabe von Schulsporthallen ist die Dienstanweisung „Nutzungsentgelte der Bezirksämter“ in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Nutzungen anerkannter Vereine und Verbände des Amateursports zu amateursportlichen Zwecken sind dabei entgeltfrei. 19. Welche Fördermittel hat der Eishockeysport seit dem 1. Januar 2017 in jeweils welcher Höhe und zu jeweils welchem Zweck jeweils insgesamt von jeweils wem erhalten? Bitte jahresweise und jeweiligem Verein gesondert darstellen. Der HERV hat in den Jahren 2017 und 2018 Zuwendungen jeweils in Höhe von 75 000 Euro und im Jahr 2019 in Höhe von 80 000 Euro für die Anmietung von Eisund Rollsportzeiten von der zuständigen Behörde erhalten. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Verlustausgleichs der Eissporthalle Farmsen in Jahren 2017 bis 2019 208 000 Euro, 193 000 Euro und 168 000 Euro durch die für den Sport zuständige Behörde an die Sprinkenhof GmbH gezahlt. 20. Nach erfolgter Leistungssportreform soll sich die Förderung einer Sportart nach ihrer DOSB-Clusterzuordnung richten. Vor diesem Hintergrund: Welchem DOSB-Cluster (Exzellenzcluster, Potenzialcluster, Cluster mit wenig oder keinem Potenzial) wäre der Eishockeysport in Hamburg aktuell zuzuordnen? Bitte detailliert erläutern. Die Einteilung in Fördercluster erfolgt erstmalig im Olympiazyklus 2024 und liegt dementsprechend noch nicht vor. Siehe Drs. 21/18645. 21. Wie schätzen der Senat und/oder die zuständige Behörde die zukünftige Entwicklung des Hamburger Eishockeys unter dem Gesichtspunkt des Fehlens etwaiger Profi-Mannschaften und unter Zugrundelegung der vorangehend gegebenen Antworten jeweils ein? Bitte detailliert erläutern . Das Vorhandensein einer Profi-Mannschaft ist für eine positive Entwicklung von Sportarten kein maßgeblicher Aspekt. Die Mitgliederentwicklung seit 2017 zeigt, dass, trotz fehlendem Vorhandensein einer Profi-Mannschaft als mögliches Zugpferd für den Eissport, die Mitgliederzahlen im Eis- und Rollsport steigend sind. Waren es im Jahr Drucksache 21/18714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 2017 noch 2 017 Mitglieder, so sind es im Jahr 2019 schon 2 373 Mitglieder (Zahlen nach HSB-Mitgliederstatistik, https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/122/hsbmitgliederstatistik ). Sportarten, die auf Sondersportstätten angewiesen sind, wie es zum Beispiel Schwimmen, Eishockey, Curling, stehen immer vor der Herausforderung, ihre Entwicklung auch an die vorhandenen Sportstätten und Möglichkeiten anzupassen.