BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18721 21. Wahlperiode 29.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 21.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Verstoß gegen das Neutralitätsgebot am Gymnasium Kaiser-Friedrich- Ufer Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat von verschiedenen Personen über das Informationsportal „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktionhamburg .de/aktion-neutrale-schulen-hamburg/) Hinweise auf einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer erhalten. So soll an der Schule für die große „Fridays-For-Future“-Demonstration am 20. September 2019 in Hamburg („Großer Klimastreik“) massiv geworben worden sein. Nahezu das gesamte Schulgebäude soll tagelang als Werbefläche für den Demonstrationsaufruf fungiert haben; die Plakate und Flyer klebten an Eingangs- und Durchgangstüren, Fenstern, an Schaukästen, an Klassentüren, an Wänden im Treppenhaus und vor den Toiletten. Auf einzelnen Plakaten wurde die von Linksextremisten verwendete Parole „Systemwandel statt Klimakrise“ propagiert. Eine Schülerin berichtet von einer regelrechten „Machtdemonstration“ der „Fridays-For-Future“-Anhänger (FFF- Anhänger) an der Schule; obwohl sie nicht an der Demonstration teilnehmen wollte, habe sie sich dem Gruppendruck letztlich gebeugt und mit anderen Schülern am Demonstrationstag die Schule geschwänzt. Die Demonstrationsaufrufe seien nur teilweise und erst nach der Demonstration wieder entfernt worden. Die AfD-Bürgerschafts-fraktion dokumentiert nachfolgend die politische Werbung am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer auf Grundlage der Quellen der Hinweisgeber (Abbildungen 1 bis 19): Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abbildung 1: FFF-Plakat an Durchgangstür im Schulgebäude mit Aufruf zum „Systemwandel “, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 3 Abbildung 2: FFF-Plakat an Durchgangstür im Schulgebäude, Gymnasium Kaiser- Friedrich-Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Abbildung 3: FFF-Plakat sowie zwei FFF-Aufkleber an Durchgangstür im Schulgebäude , Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 5 Abbildung 4: FFF-Plakat an Fenster im Schulgebäude, Gymnasium Kaiser-Friedrich- Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Abbildung 5: FFF-Plakat an Eingangstür, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 7 Abbildung 6: FFF-Plakat an Fenster im Schulgebäude, Gymnasium Kaiser-Friedrich- Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Abbildung 7: FFF-Plakat an Fenster im Schulgebäude, Gymnasium Kaiser-Friedrich- Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 9 Abbildung wird nicht veröffentlicht Abbildung 8: FFF-Plakat an Schaukasten, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Abbildung 9: FFF-Plakat an Ausstellungstafel, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 11 Abbildung 10: FFF-Plakat im Treppenhaus, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Abbildung 11: FFF-Plakat links neben Ausstellungsschrank, Gymnasium Kaiser- Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 13 Abbildung 12: FFF-Plakate im Treppenhaus, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Abbildung 13: FFF-Plakat an Klassentür, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 15 Abbildung 14: FFF-Plakate neben Tür, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Abbildung 15: FFF-Plakat an Klassentür, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 17 Abbildung 16: FFF-Plakat an Klassentür, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Abbildung 17: FFF-Plakat neben Tür, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 19 Abbildung 18: FFF-Flyer an Toilettenschildern, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Abbildung 19: FFF-Flyer an Toilettenschild, Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, September 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 21 Die Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung regelt: „In den Diensträumen der Behörde für Schule und Berufsbildung darf nicht für politische Parteien und Organisationen sowie für politische Vereinigungen und Verbände durch Wort, Schrift, Film- oder Tonveranstaltungen geworben werden. Dies gilt insbesondere für die Werbung durch Anschläge, Plakate, das Auslegen oder Verteilen von Flugblättern, Handzetteln, Schriften oder Broschüren sowie die Werbung durch Vorträge, Diskussionsveranstaltungen oder durch Besuche in den Diensträumen in Einzel- oder Gruppengesprächen. Diese Anordnung gilt auch für die Schulgebäude und die Schulgrundstücke.“ In Drs. 21/15822 (Vorbemerkung) bekräftigt der Senat: „Der Aufruf zu Demonstrationen, in welcher Form auch immer, verstößt gegen das Verbot politischer Werbung an Schulen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Schulgebäude sind Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche viele Stunden am Tag aufhalten. Kinder und Jugendliche neigen dazu, auch wenn dies zu bedauern ist, im Schulgebäude oder an schulischem Inventar mehr oder weniger kluge und mehr oder weniger politische Äußerungen durch Schriftzeichen, Symbole oder Aufkleber anzubringen . Dies reicht von der Besorgnis über eine Verschlechterung des Weltklimas bis zu regionalen sportpolitischen Äußerungen wie „Hamburg ist braun-weiß“. Erziehungsziel der Schulen ist, die Schülerinnen und Schüler sowohl zu einer schonenden Behandlung der Räume und des Inventars als auch zu einer Offenheit gegenüber anderen politischen und weltanschaulichen Haltungen zu erziehen und persönliche Meinungen zu vertreten ohne dabei Werbung zu verbreiten. Große wahrnehmbare und eindeutig politische Werbebotschaften auf dem Schulgelände sind umgehend zu entfernen. Dies bedeutet nicht, dass das schulische Personal in einen Wettstreit mit den Schülerinnen und Schülern einzutreten hat, welche Seite Inschriften und Aufkleber am raschesten entfernt oder wieder neu angebracht hat; auch hier gilt der rechtliche wie pädagogische Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nach Auskunft der Schulleitung hatte die Schule in den Tagen vor dem 20. September 2019 das Problem, dass Schülerinnen und Schüler in massiver Weise Aufkleber, die zur Teilnahme an der Klimaschutzdemonstration aufriefen, auf elektronischen Geräten , Wänden und so weiter anbrachten und damit eine erhebliche Sachbeschädigung verursachten. Die Entfernung der Aufkleber war aufgrund der Intensität kaum leistbar, wurde aber regelmäßig vom Lehrerkollegium durchgeführt. Daher hatte die Schulleitung im Rahmen der schulgesetzlich verankerten Partizipation mit Vertreterinnen und Vertretern des Schülerrats beraten und das Angebot gemacht, dass, wenn das Anbringen der Aufkleber unterbleiben würde, die Schule an einzelnen Stellen das Aufhängen von Plakaten dulden würde. Dies wurde allerdings – und das dokumentieren die Fotos auch – über Gebühr genutzt. An allen Stellen, die nicht vereinbart waren, wurden die Plakate immer wieder zeitnah abgenommen. Zur Frage sachgerechten rechtlichen Handelns und verhältnismäßiger pädagogischer Reaktion der Schule bezüglich unentschuldigter Fehlzeiten zur Teilnahme an Demonstrationen von „Fridays for Future“ siehe Drucksache 21/18377. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann haben die zuständige Schulaufsicht und die Behörde für Schule und Berufsbildung Kenntnis von der dokumentierten massiven Bewerbung der „Fridays-For-Future“-Demonstration am Gymnasium Kaiser- Friedrich-Ufer erhalten? Die Schulaufsicht wurde am 13. September 2019 von der Schulleitung über das Problem mit den Plakaten informiert. 2. Warum sind die nicht zu übersehenden Demonstrationsaufrufe vom Schulleitungspersonal (dieses umfasst sechs Personen) oder anderen Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Lehrkräften nicht zeitnah und insbesondere vor (!) der Demonstration entfernt worden? 3. Hat die zuständige Schulaufsicht nach Kenntnisnahme der dokumentierten Bewerbung der „Fridays-For-Future“-Demonstration die Schulleitung des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer angewiesen, noch vorhandene Plakate und Aufkleber im Schulgebäude zeitnah zu entfernen? 4. War die tagelange und für jedermann nicht zu übersehende massive Bewerbung der „Fridays-For-Future“-Demonstration im gesamten Gebäude des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer mit dem Verbot politischer Werbung an Schulen (Geschäftsordnungsbestimmung Nummer 14 der BSB) vereinbar? 5. Wie haben die zuständige Schulaufsicht und die Behörde für Schule und Berufsbildung nach Kenntnisnahme der massiven Bewerbung der „Fridays-For-Future“-Demonstration am Gymnasium Kaiser-Friedrich- Ufer gegenüber der Schulleitung und dem Lehrerkollegium reagiert? Insbesondere: Welche Maßnahmen wurden gegenüber den Mitgliedern der Schulleitung angesichts des massiven Verstoßes gegen das Verbot politischer Werbung an Schulen, wie auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde auf Dienstbesprechungen die Schulleitungen am 22. und 25. März 2019 sowie am 9. und 10. April 2019 über die einzuhaltende Rechtslage wiederholt informiert hatte, ergriffen (vergleiche Drs. 21/18377 Frage 1.)? Siehe Vorbemerkung. 6. Hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) seit den Vorkommnissen an der Max-Brauer-Schule (Drs. 21/18377) die Hamburger Schulen (insbesondere auch die Schulleitungen) nochmalig eingehend über die einzuhaltenden Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot, insbesondere auch über das Verbot politischer Werbung an Schulen in schriftlicher, digitaler oder mündlicher Form, belehrt oder ist hierzu eine weitere Belehrung geplant? Wenn ja: Bitte Datum und Format der erfolgten oder geplanten Belehrung angeben. Der Leiter der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde hat in den Schulleiterdienstversammlungen über das Neutralitätsgebot informiert. Die für Bildung zuständige Behörde wird, wie seit Jahren üblich, die Schulen einige Wochen vor der Bürgerschaftswahl erneut informieren. 7. Ist der zuständigen Schulaufsicht, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Schulleitung bekannt, dass es sich bei den „Fridays-For- Future“-Demonstrationen um hochpolitische Veranstaltungen handelt, deren deutscher Ableger von der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx angeführt wird? Sowohl der Schulleitung als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der für Bildung zuständigen Behörde ist bekannt, dass Schülerinnen und Schüler an diesen Demonstrationen teilnehmen, weil sie ein politisches Anliegen verfolgen. Inwieweit Bedienstete der für Bildung zuständigen Behörde die Führungskräfte der diese Demonstration veranstaltenden Organisationen kennen, ist nicht bekannt und wäre auch nicht zu erheben, da solches Wissen ohne dienstlichen Belang ist. 8. Ist der zuständigen Schulaufsicht, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Schulleitung bekannt, dass linksextremistische und gewaltorientierte Gruppierungen wie die „Antifa Altona Ost“ oder die „Interventionistische Linke“ die Klimaproteste für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu instrumentalisieren versuchen und das Landesamt für Verfassungsschutz vor dem „Großen Klimastreik“ am 20. September 2019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 23 wiederholt auf diese Beeinflussungsversuche hingewiesen hat, über die auch in den regionalen Medien berichtet wurde?1 Inwieweit Bedienstete der für Bildung zuständigen Behörde die vorgenannten Einschätzungen zur Kenntnis genommen haben, ist nicht bekannt und wäre auch nicht zu erheben, da solches Wissen für diese Bediensteten ohne dienstlichen Belang ist. 9. Auf mehreren FFF-Plakaten im Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer wird die Parole „Systemwandel statt Klimakrise“ propagiert (Abbildungen 1, 4, 5, 6). Hierbei handelt es sich um eine von der linksextremistisch beeinflussten Kampagne „Ende Gelände“ direkt übernommene Parole2 (bisweilen auch in der Variante: „System Change, not Climate Change“3). Diese fundamentale Systemkritik wird seit längerem vom Bundesamt für Verfassungsschutz dem Einfluss der linksextremistischen und gewaltorientierten Gruppierung „Interventionistische Linke“ zugerechnet4; in einem aktuellen Interview äußert sich auch der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg zu der Problematik fundamentaler Systemkritik im Zusammenhang mit der radikalen Umweltschutzgruppierung „Extinction Rebellion“: „Die Frage ist doch: Will man das System überwinden oder will man sie nur kritisieren? Kritisieren ist erlaubt. Wenn sie sich aber radikalisieren, wenn sie sagen, wir wollen den Systemwechsel, dann ist die Schwelle zum Extremismus überschritten. Dann sagen wir: Stopp!“.5 a) Wie reagiert das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) auf die Propagierung „Systemwandel statt Klimakrise“ durch die „Fridays-For-Future“-Bewegung, wenn der Amtsleiter in solch fundamentaler Systemkritik „die Schwelle zum Extremismus“ als „überschritten “ ansieht? b) Seit wann hat das LfV Kenntnis davon, dass an staatlichen Hamburger Schulen mit solchen Parolen geworben wird und wie wird/will das LfV auf diese Entwicklung reagieren? Insbesondere: Bietet das LfV hierfür Beratungen oder Veranstaltungen an, die durch die Behörde für Schule und Berufsbildung oder einzelne Schulen in Anspruch genommen werden können? „Fridays for Future“ fordert auf ihren Plakaten einen „Systemwandel“, nicht aber einen Systemwechsel im Sinne eines mit dem Grundgesetz nicht kompatiblen Gesellschaftsentwurfs . Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg ist es, die Entwicklung angemessen zu beobachten und den Senat und die Öffentlichkeit durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht, durch Internetbeiträge, Interviews und Pressestatements über Gefahren der linksextremistischen Szene zu informieren, zuletzt mit folgendem Internetbeitrag https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/ 12960428/klimademo200919/. Auf Nachfrage steht das LfV auch für Schulen für eine Beratung zur Verfügung. c) Wie wird/will die Behörde für Schule und Berufsbildung auf diese Entwicklung reagieren? Insbesondere: Wird hierbei eine Beratung durch das LfV angestrebt oder in Betracht gezogen? 1 https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/12960428/klimademo200919/ (abgerufen am 12.10.2019). 2 Siehe zum Beispiel unter: https://www.ende-gelaende.org/events/beyond-the-red-linessystemwandel -statt-klimawandel/ (abgerufen am 20.10.2019). 3 Siehe zum Beispiel unter: https://www.ende-gelaende.org/events/ende-gelaende-infoabendsystem -change-not-climate-change/ (abgerufen am 20.10.2019). 4 https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2018-08- linksextremisten-instrumentalisieren-klimaschutz-proteste (abgerufen am 20.10.2019). 5 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus202095308/Verfassungsschutz- Linksextremisten-unterwandern-buergerliches-Milieu.html (abgerufen am 20.10.2019). Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Die für Bildung zuständige Behörde kooperiert mit dem Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Erfordernisse des Schulwesens . d) In welchen Jahrgangsstufen wurden am Gymnasium Kaiser- Friedrich-Ufer in den vergangenen 24 Monaten im PGW-Unterricht welche Inhalte zur verfassungsfeindlichen Ideologie des Linksextremismus vermittelt? e) Wurden am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer in den letzten sechs Monaten die problematischen Beeinflussungsversuche linksextremistischer Gruppierungen wie der „Interventionistischen Linken“, der „Antifa Altona Ost“ oder der Kampagne „Ende Gelände“ auf die „Fridays-For-Future“-Bewegung thematisiert? Der Unterricht am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer erfolgt auf der Grundlage von § 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) und im Sinne von §§ 4 und 5 HmbSG im Bereich Politik/Gesellschaft/Wirtschaft gemäß den Bildungsplänen für die Sekundarstufe 1 des Gymnasiums und für die Gymnasiale Oberstufe. 10. Inwieweit fand am 20. September am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer planmäßiger Unterricht statt? Bitte nachfolgend buchstabenweise erläutern : a) Aus welchen Gründen fiel planmäßiger Unterricht in welchen Klassen an diesem Tag aus und auf wessen Weisung hin wurde dies veranlasst? Nach Auskunft der Schulleitung war der Schule im Vorwege des 20. September 2019 auf einer Elternvollversammlung eine derart hohe Bereitschaft von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an der Demonstration „Fridays for Future“ am 20. September 2019 signalisiert worden, dass die Schule sich organisatorisch nicht in der Lage gesehen hätte gemäß Richtlinie zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen bis zu 200 Sorgeberechtigte zeitnah wegen der unentschuldigten Abwesenheit des Kindes zu kontaktieren. In der Abwägung, die verpflichtende sofortige Kontaktaufnahme mit den Sorgeberechtigten bei Hunderten von Fällen nicht leisten zu können und dennoch die Schulpflicht durchsetzen zu müssen, hat die Schulleitung mit dem Elternrat und der Elternvollversammlung die Vereinbarung geschlossen, als einmalige Ausnahme den Unterricht um 13 Uhr zu beenden. Auf diese Weise reduzierte sich der Aufwand der Kontaktaufnahme und weiterer Maßnahmen auf die immer noch beachtliche Anzahl von 133 Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht bereits vor 13 Uhr verlassen hatten. Diese „Vereinbarung“ war Gegenstand eines dienstlichen Gesprächs zwischen Schulleitung und Schulaufsicht, indem verdeutlicht wurde, dass die Schulpflicht gilt. b) Wie viele Unterrichtsstunden sind an diesem Tag aufgrund der FFF- Demonstration insgesamt ausgefallen? Es sind nach 13 Uhr über alle Klassen hinweg 60 Stunden Unterricht ausgefallen. c) Fand in Klassen mit hoher Dezimierung aufgrund der FFF- Demonstration regulärer Fachunterricht statt? In allen Klassen fand unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bis 13 Uhr regulärer Unterricht statt. d) In welchen Klassen wurden Lernerfolgskontrollen, Klassenarbeiten oder Klausuren nicht geschrieben, weil der Unterricht aufgrund zu hoher Fehlzahlen ausfiel oder nur mit hoher Dezimierung stattfand? e) In wie vielen Fällen wurden Lernerfolgskontrollen, Klassenarbeiten oder Klausuren mit der Note 6 bewertet, weil Schüler aufgrund der FFF-Demonstration unentschuldigt fehlten? An diesem Tag waren im Klassenarbeitenplan keine Klassenarbeiten angesetzt. Daher musste auch keine Leistungsbewertung erfolgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18721 25 f) Wurden Schülergruppen einzelner Klassen oder Jahrgangsstufen zusammengelegt und fand in diesen Lerngruppen dennoch regulärer Fachunterricht statt? Ab 13 Uhr wurde eine Betreuung angeboten, die von 15 Schülerinnen und Schülern besucht wurde. 11. Hat die Schulleitung am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer die Lehrer und Schüler über die auch am 20. September einzuhaltende Schulpflicht im Vorfeld der Demonstration in schriftlicher, digitaler oder mündlicher Form belehrt und hierbei auch ausdrücklich auf die Konsequenzen bei unentschuldigtem Fernbleiben des Unterrichts hingewiesen? Wenn ja: Bitte Datum und Form der Belehrung angeben. Die Schulleitung hat wiederholt auf die Pflichten nach dem HmbSG hingewiesen. Dies geschah in einem Brief der Schulleitung an Sorgeberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler am 21. August 2019, am 13. September 2019 in einem Info-Brief an die Sorgeberechtigten , in den schriftlichen Mitteilungen Nummer 6 an das Kollegium vom 13. September 2019 und bereits zuvor in Briefen an die Sorgeberechtigten, beispielsweise am 14. Juni 2019. Überdies hat die Schulleitung die grundsätzliche Situation am 9. September 2019 der Elternvollversammlung bei Beratung der Möglichkeit einer Ausnahme am 20. September 2019 dargestellt. 12. Wie viele Schüler werden derzeit am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer unterrichtet und wie viele Schüler sind am 20. September 2019 ganztägig oder teilweise dem Unterricht ferngeblieben? Am Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer werden zurzeit 972 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Am 20. September 2019 sind vor 13 Uhr, das heißt ab der vierten beziehungsweise fünften Stunde, 133 Schülerinnen und Schüler dem Unterricht ferngeblieben . 13. Wie viele Krankmeldungen verzeichnete die Schule am Demonstrationstag (20. September 2019)? Am 20. September 2019 waren 13 Schülerinnen beziehungsweise Schüler erkrankt gemeldet. 14. Wie viele Schüler verzeichnete die Schule am Demonstrationstag, die ganztägig oder teilweise dem Unterricht unentschuldigt (!) fernblieben? Am Morgen des 20. September 2019 wurden 19 Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an der Demonstrationen von den Sorgeberechtigten abgemeldet. Ab der vierten Stunde und bis 13 Uhr stieg die Anzahl der nicht krankgemeldeten, fehlenden Schülerinnen und Schüler auf 133. Alle diese Schülerinnen und Schüler gelten als unentschuldigt. 15. Wie viele Krankmeldungen verzeichnete die Schule am 19. September 2019? Am 19. September 2019 waren 26 Schülerinnen beziehungsweise Schüler erkrankt gemeldet. 16. Im Falle unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht gilt die „Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen“, deren Umsetzung in einer Handreichung näher beschrieben ist: http://www.hamburg.de/ contentblob/64418/data/bbs-hrschulpflichtverletzungen-pdf-2013.pdf. In der Handreichung heißt es unter Punkt 5. „Überprüfung der Anwesenheit “: „Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler ist vor jeder Unterrichtsstunde und vor jeder schulischen Pflichtveranstaltung zu überprüfen . Schulversäumnisse sind im Klassenbuch oder Kursheft zu dokumentieren . Die Eintragungen sind jeweils am letzten Unterrichtstag einer Woche daraufhin durchzusehen, ob Schülerinnen oder Schüler größere Teile des Unterrichts oder einzelne Lehrveranstaltungen versäumen. Drucksache 21/18721 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Unentschuldigte Fehlzeiten sind der zuständigen Klassenlehrkraft bzw. der Tutorin oder dem Tutor umgehend mitzuteilen. Bei einem unentschuldigt versäumten Schultag führt die zuständige Lehrkraft ein normenverdeutlichendes Gespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler. Die Schulen sind verpflichtet, die Sorgeberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler und die früheren Sorgeberechtigten Volljähriger über unentschuldigte Versäumnisse zu informieren.“ In wie vielen Fällen wurden die Sorgeberechtigten minderjähriger Schüler über unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht am 20. September 2019 informiert? Die Klassenleitungen informieren grundsätzlich an allen „Fridays for Future“ – Veranstaltungen die Sorgeberechtigten über unentschuldigt fehlende Schülerinnen und Schüler. 17. Wie viele normenverdeutlichende Gespräche wurden mit Schülern aufgrund unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht am 20. September 2019 geführt? In wie vielen Fällen lag ein wiederholtes Fernbleiben vom Unterricht aufgrund der Teilnahme an einer FFF-Demonstration vor? Aufgrund wiederholten Fehlens wurden 58 normenverdeutlichende Gespräche geführt. 18. Bei wie vielen Schülern wurden weitergehende Maßnahmen aufgrund unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht aufgrund der (wiederholten ) Teilnahme an einer FFF-Demonstration durchgeführt. Bitte die Maßnahmen erläutern. Bisher wurden keine weitergehenden Maßnahmen getroffen. Allerdings hat es bezüglich einer Klasse, deren Schülerinnen und Schüler sich sehr intensiv der Bewegung angeschlossen haben, sowohl Gespräche der Abteilungsleitung Mittelstufe als auch der Schulleitung mit Sorgeberechtigten besonders aktiver Schülerinnen und Schüler gegeben.