BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1875 21. Wahlperiode 16.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 08.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Unzumutbare Verhältnisse in der Notunterkunft „Rugenbarg“? Seit dem 26. September 2015 ist in der ehemaligen Verkaufshalle des Max Bahr Baumarktes am Rugenbarg in Hamburger Stadtteil Osdorf eine Vielzahl von Flüchtlingen untergebracht. Es handelt sich bei dieser Unterbringung um eine sogenannte Notunterkunft, die den Flüchtlingen zunächst für die kalte Jahreszeit, faktisch also für viele Monate, Obdach bieten soll. Bei der Informationsveranstaltung der Sozialbehörde unter Beteiligung des Betreibers der Unterkunft, des Deutschen Roten Kreuzes, am Donnerstag, dem 1. Oktober 2015, in der Grundschule Barlsheide hieß es, dass in den vorangegangenen Tagen 400 Flüchtlinge eingezogen seien. Als Maximalbelegung unter Einbeziehung einer geplanten Containerbebauung auf den vorhandenen Außenflächen wurde zu diesem Zeitpunkt die Zahl von 930 Personen genannt. Beim gestrigen, von der Maria-Magdalena-Gemeinde in Osdorf initiierten Organisationstreffen der potenziellen ehrenamtlichen Helfer, des Roten Kreuzes und einiger Bezirkspolitiker erklärte der Sprecher des Roten Kreuzes, dass mittlerweile bereits mehr als 800 Flüchtlinge eingezogen wären. Zudem berichtete er von der Anlieferung von Doppelstockbetten am 5. Oktober und erklärte, dass man diese umgehend einsetzen wolle. Auch auf der gegenüberliegenden Seite des Rugenbarg, auf dem Gelände der Graf-Baudessin-Kaserne, sind derzeit Flüchtlinge untergebracht, deren genaue Zahl (etwa 250 Personen ) und Gruppenzusammensetzung ebenso wie die Dauer ihres Verbleibs an dieser Stelle zum jetzigen Zeitpunkt unklar sind. Aus den in derart kurzer Zeit in die Höhe geschnellten und sich weiterentwickelnden Flüchtlingszahlen am Standort Rugenbarg/Osdorf (und in weiteren, bereits vorhandenen und geplanten Unterkünften in der genannten und den umliegenden Kasernen) ergeben sich eine Vielzahl von dringenden Handlungsnotwendigkeiten und organisatorische Fragen. Diese betreffen sowohl die Strukturen innerhalb der Einrichtungen als auch die Angebote und Möglichkeiten in deren unmittelbaren Umgebung, insbesondere auch hinsichtlich der Beschulung der minderjährigen schulpflichtigen Flüchtlinge. Diese Erstbeschulung in den von der BSB eingerichteten Lerngruppen findet in den über das Stadtgebiet verteilten Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Einrichtungen statt (siehe auch Drs. 21/1532, Antwort zu Fragen I. 5. und 6.). Auch am Rugenbarg sollen der Aussage der Sozialbehörde in der Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2015 zufolge zu diesem Zweck (Schul-) Container aufgestellt werden und auf diese Weise der notwendige Raum und eine entsprechende, der Unruhe des Hauptgebäudes entzogene, Lernumgebung geschaffen werden. In diesem Kontext fällt am Standort Rugenbarg allerdings die in der Nachbarschaft gelegene, sich sukzessive leerende Grundschule Goosacker besonders ins Auge und legt ein abweichendes Vorgehen nahe: Das Schulgebäude stellt aufgrund seiner räumlichen Strukturen und Gegebenheiten ohne Zweifel einen deutlich besseren Lernort dar Drucksache 21/1875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 als die geplanten Containerklassenräume, zudem dürfte diese Lösung deutlich weniger kostenintensiv sein als die Beschaffung von Schulcontainern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge sind zum Stichtag 7. Oktober 2015 in der Notunterkunft im ehemaligen Max Bahr Baumarkt am Rugenbarg untergebracht? 735 Personen. 2. Welche Maximalbelegung ist derzeit am genannten Standort vorgesehen und wie wird diese Maximalbelegung organisiert? Ist es richtig, dass abweichend von der bisherigen Planung nunmehr zu einer Doppelstockbettbelegung übergegangen wurde? Wenn ja, in welchem Umfang ist dies vorgesehen, wie viele zusätzliche Schlafplätze entstehen hierdurch minimal und maximal, das heißt bei einer vollständigen Doppelstockbelegung? In der Halle sollen nach der aktuellen Planung rund 1.060 Personen in Doppelstockbetten untergebracht werden. Im Vergleich zur ursprünglich vorhandenen Kapazität mit rund 650 Personen ergibt sich somit eine zusätzliche Kapazität von rund 410 Plätzen . In einer gegenüber liegenden ehemaligen Lagerhalle sind zudem rund 200 weitere Notplätze vorhanden. In den Containern vor beiden Hallen sollen 284 Personen untergebracht werden. Im Zuge der Konkretisierung der Planungen können sich diese Angaben noch ändern. Daher wurde bereits im Handzettel an die Anwohnerinnen und Anwohner vom 25. September 2015 auf die Vorläufigkeit der Zahlen hingewiesen. 3. Wird aufgrund der nunmehr vorgesehenen Doppelstockbelegung von der Containerunterbringung außerhalb der ehemaligen Verkaufshalle abgesehen oder entsteht diese zusätzlich und wird gegebenenfalls auch in den Containern eine Doppelstockbelegung vorgenommen? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wie lange sollen die Flüchtlinge nach den Planungen des Senats dort längstens verbleiben? Siehe Drs. 21/1717. 5. Wie stellt sich die Zusammensetzung (real und prozentual) der in der Notunterkunft untergebrachten Flüchtlingsgruppe dar? a) Wie viele Familien (bitte jeweils nach zugehöriger Personenzahl/ Familie und Geschlecht aufschlüsseln), b) wie viele allein reisende Männer, c) wie viele Frauen (wie viele davon als Teil einer Familie im Sinne von vorgenannt a), wie viele alleinerziehende Mütter mit Kind(ern)), d) wie viele Kinder welchen Alters halten sich derzeit in der Notunterkunft Rugenbarg auf? e) Wie wird derzeit die Versorgung der Kinder im Kita-Alter innerhalb der Einrichtung organisiert und sind diesbezüglich Kooperationen mit den umliegenden Kitas in Planung beziehungsweise bereits umgesetzt? Wenn ja, wie sehen diese aus, wenn nein, warum nicht? f) Wie viele der Kinder sind schulpflichtig, sodass für sie, dem Lerngruppenkonzept in anderen Zentralen Erstaufnahmereinrichtungen folgend, zunächst altersgemäße Lerngruppen eingerichtet werden müssen? Der Betreiber (Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V.) hat mitgeteilt, dass die genaue Zusammensetzung derzeit erfasst werde. Angaben im Sinne der Fragestellung sind somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1875 3 g) Wie stellt sich die Lerngruppensituation zahlenmäßig, personell und räumlich derzeit dar beziehungsweise wie sieht die von der zuständigen Behörde in der Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2015 angesprochene Erstbeschulungslösung auf dem Gelände des ehemaligen Baumarktes räumlich und personell aus? h) Derzeit erscheint ein Umzug in Folgeunterkünfte aufgrund der großen Zahl der immer weiter ankommenden Flüchtlinge unwahrscheinlich , sodass eine Beschulung der schulpflichtigen Flüchtlinge aus dem Rugenbarg in den Schulen im Umfeld noch aus der Notunterkunft heraus notwendig werden könnte. Welche Kapazitäten wären hier an welchen Schulen grundsätzlich vorhanden beziehungsweise welche Schulen kommen aufgrund ihrer Lage grundsätzlich für die Beschulung der schulpflichtigen Flüchtlingskinder aus dem Rugenbarg in Betracht (nicht nur für Aufnahme von Grundschülern in den ersten und zweiten Klassen, sondern für die Einrichtung von IVK- und Basisklassen sowohl für Grundschüler, als auch für ältere Schüler) und welche räumlichen und personellen Kapazitäten sind hier vorhanden? i) Sofern keine Kapazitäten vorhanden sind: Wie soll hier Abhilfe geschaffen werden? Der Standort war zunächst als Notunterkunft ohne Beschulung geplant. Denn die meisten Flüchtlinge in den Notunterkünften werden nach sehr kurzer Zeit auf andere Länder verteilt. Nachdem kurzfristig entschieden wurde, den Standort als ZEA zu nutzen , wurden umgehend die erforderlichen Schritte für ein Bildungs- und Betreuungsangebot eingeleitet. Unter anderem stimmt die zuständige Behörde mit den Schulen in der Umgebung zurzeit ab, welche Schule als sogenannte Stammschule die Organisation des Schulangebots übernimmt. Darüber hinaus wird geprüft, welche Schulen Kapazitäten haben, um abweichend von der bisherigen Konzeption der Beschulung vor Ort ein Bildungs- und Betreuungsangebot in bestehenden Schulgebäuden realisieren zu können. Ziel ist es, nach den Herbstferien ein solches Angebot mit mehreren Lerngruppen zu organisieren. Auf der Grundlage der derzeitigen Planung geht die zuständige Behörde davon aus, dass etwa 15 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sind. Eine Lerngruppe in einer ZEA wird in der Regel von rund 17 schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen besucht. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 6. Wie stellen sich die der Frage Nummer 5. entsprechenden Zahlen in der Notunterkunft auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Rugenbarg derzeit dar? Hierzu liegen folgende Angaben des Betreibers vor: - Zur entsprechenden Frage 5.a): Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. Nach Schätzungen des Betreibers handelt es sich um folgende Konstellationen: Verbund Anzahl Großfamilie (zwei Erwachsene mit fünf oder mehr Kindern) 2 Familie (zwei Erwachsene mit zwei bis vier Kindern) 5 Kleinfamilie (zwei Erwachsene mit einem Kind) 1 Andere (z.B. ein Erwachsener mit einem Kind) 3 - Zur entsprechenden Frage 5.b): Auch dieses Merkmal wird statistisch nicht erfasst. Es handelt sich nach Schätzungen des Betreibers um rund 170 bis 190 Personen. Drucksache 21/1875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Zur entsprechenden Frage 5.c): In der Unterkunft befinden sich insgesamt 48 Frauen und Mädchen. Eine Aufstellung wie in der Fragestellung gewünscht ist anhand der erhobenen Daten nicht möglich. - Zur entsprechenden Frage 5.d): Das Alter der Bewohnerinnen und Bewohner wird in Altersgruppen erfasst. Zehn Personen sind zwischen null und sechs Jahre alt, 34 zwischen sieben und 17 Jahre. - Zur entsprechenden Frage 5.e): Die Unterkunft wird als Notmaßnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit betrieben . Eine Kooperation mit den umliegenden Kindertagesstätten findet nicht statt. Die Betreuung der Kinder erfolgt innerhalb der Einrichtung. - Zur entsprechenden Frage 5.f): Siehe Antwort zur entsprechenden Frage 5.d). - Zu den entsprechenden Fragen 5.g) bis i): Siehe Antwort zu 5.g) bis i). 7. Welche räumliche Aufteilung ist oder soll mit welchen Trennmöbeln (Stellwände oder ähnlich) in der ehemaligen Verkaufshalle des Max Bahr Baumarktes vorgenommen worden/werden, welche Gruppenstärke ist pro Aufteilungseinheit vorgesehen und nach welchen Kriterien werden die Gruppen gegebenenfalls zusammengestellt? Momentan stehen in der Halle Sichtschutzwände aus bespannten Bauzäunen. Es ist geplant, dort im Boden verankerte Trennwände zu installieren. Ein Kompartiment (Aufteilungs -Einheit) darf nach Brandschutzrichtlinien eine Personenanzahl von 30 nicht überschreiten. Die Gruppen werden vom Betreiber im Rahmen der Möglichkeiten nach Familienverbund oder Staatsangehörigkeit zusammengestellt. 8. Gibt es in der Notunterkunft Max Bahr eine räumliche Trennung von alleinstehenden Frauen mit und ohne Kindern? Welche Rückzugsmöglichkeiten sind für diese Personengruppe gewährleistet, wie sehen diese aus und wie wird die Einhaltung derselben sichergestellt? Wie stellt sich die diesbezügliche Lage in der zweiten Notunterkunft am Rugenbarg dar? Der Betreiber hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Belegung auf eine möglichst separate Unterbringung allein reisender Frauen geachtet wird. Eine Verkleinerung der Kompartiments zur Schaffung weiterer Rückzugsmöglichkeiten ist in Planung. In der Notunterkunft am Blomkamp besteht in der Turnhalle eine räumliche Trennung aller Frauen und Kinder (bis 14 Jahre) zu den Männern. Diese Trennung erfolgt durch eine Abtrennwand, welche von der Hallendecke runtergelassen wurde. Die männlichen Bewohner haben zu keinem Zeitpunkt die Erlaubnis diesen Teil der Halle zu betreten. Die Einhaltung wird mittels Rundgängen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betreibers und des Sicherheitsdiensts überprüft. 9. Gibt es anderweitige Trennungen, beispielsweise nach Religionszugehörigkeit oder Altersgruppen oder andern Unterscheidungsmerkmalen (bitte gegebenenfalls für beide Einrichtungen getrennt darstellen)? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 8. 10. Wie viel Quadratmeter Aufenthaltsfläche sind pro Person im Gebäude oder gegebenenfalls in den glasüberdachten Nebengebäuden vorgesehen ? Wie sind diese Aufenthaltsräume ausgestattet? Wofür werden sie sonst noch genutzt (zum Beispiel Essen)? Vorgaben zur Aufenthaltsfläche pro Person liegen nicht vor. Im Übrigen wird das ehemalige Gewächshaus als Kantinenbereich genutzt. 11. Gibt es für die Bewohner innerhalb des Gebäudes gegebenenfalls eine Möglichkeit, sich geschützt umzuziehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1875 5 Wenn nein, wo ist dies gegebenenfalls außerhalb des Gebäudes vorgesehen ? Zum Umziehen können die Sanitärcontainer genutzt werden. Der Betreiber hat mitgeteilt , dass weitere geschützte Bereiche sich im Aufbau befinden. In der Unterkunft am Blomkamp können sich die Frauen im Frauensanitärbereich sowie in einem weiteren Einzelbad geschützt umziehen. Für die Männer gibt es auf den Toiletten die Möglichkeit, sich geschützt umzuziehen. 12. Toilettenanlagen ebenso wie Sanitäranlagen/Waschräume befinden sich derzeit nur außerhalb des Gebäudes auf dem Parkplatz. Ist daran gedacht, diesen Zustand zu beheben oder werden die Bewohner an diesem Standort immer durch das Außengelände zur Toilette gehen müssen , gegebenenfalls auch Kinder und Kleinkinder zum Beispiel auch in der Nacht? Nein, derzeit sind insoweit keine Änderungen geplant. 13. Wie viele Toiletten und wie viele Duschen gibt es derzeit am Standort Rugenbarg, welcher Pro-Kopf-Schlüssel ergibt sich danach pro Toilette und pro Dusche und wie sehen hier die planmäßigen Ausbaustufen beziehungsweise der Idealzustand aus? Derzeit stehen dort 96 mobile Toiletten und neun kombinierte Sanitär-/Duschcontainer bereit. Ein Container beinhaltet zwei Duschen, zwei Toiletten und vier Waschbecken. Zunächst sind elf weitere Container geplant. Ein darüber hinausgehender Ausbau wird geprüft. 14. Sind neben den circa 2 m hohen Trennwänden anderen Maßnahmen geplant, um eine weitere Art von Schall- und Sichtschutz zwischen den Betten in der großen Halle herzustellen, oder bleibt die Halle oberhalb der Trennwände in ihrer Gesamthöhe erhalten? Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 15. Sind derzeit, neben der Essenstation im ehemaligen Gewächsaus des Baumarktes, weitere Sozialräume vorhanden oder ist der Schaffung innerhalb oder außerhalb des Gebäudes in Containern oder Zelten der Firma Domo vorgesehen? Wenn ja, in welcher Größenordnung, wenn nein warum nicht? Nein. Im Übrigen sind die Planungen dazu noch nicht abgeschlossen. 16. Ist es in der großen Notunterkunft „Max Bahr“ in der Zeit seit ihrer Einrichtung bereits zu Unruhen, Aggressivität unter den Flüchtlingen oder gegenüber dem Wachdienst gekommen und wenn ja, wie wurde diesem Verhalten begegnet/die Situation aufgelöst? Wie verhält es sich diesbezüglich in der weiteren Einrichtung am Rugenbarg? Der Betreiber hat mitgeteilt, dass es vereinzelt zu Streitigkeiten kam. Der Wachdienst ist jeweils sofort eingeschritten und konnte die Lage wieder beruhigen. In einigen Fällen wurden Hausverbote erteilt. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben mit den Betroffenen im Anschluss Einzelgespräche geführt. In der Unterkunft am Blomkamp ist es vereinzelt zu Konflikten zwischen den Flüchtlingen gekommen. Zur Auflösung der Situation wurde die Polizei zur Schlichtung gerufen . Angriffe auf den Sicherheitsdienst oder das Betreiberpersonal sind nicht aufgetreten . Generell ist der Wachdienst angewiesen, deeskalierend zu wirken. 17. Ist im Zusammenhang mit der Erstbeschulung der Flüchtlingskinder innerhalb der Notunterkunft, welche gemäß der Aussage der Sozialbehörde in der Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2015 in Containern auf dem Gelände des Baumarktes stattfinden soll, über eine Nutzung der sich sukzessive leerenden Schulimmobilie Goosacker nachgedacht worden? Drucksache 21/1875 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welcher darauf fußenden Entscheidung , wenn nein, warum nicht? 18. Welche Raumkapazitäten stehen derzeit am Schulstandort Goosacker leer und stünden insofern grundsätzlich für die Beschulung von Flüchtlingskindern zur Verfügung, wie ist die planmäßige weitere Entwicklung, zu welchem Zeitpunkt ziehen wie viele Klassen an den neuen Schulstandort in Groß Flottbek um und geben dadurch ihre Klassenräume frei? 19. Wird es in diesem Zusammenhang vom Senat/der zuständige Behörde nicht als deutlich sinnvoller erachtet, die schulpflichtigen Flüchtlingskinder vom Rugenbarg in den frei werdenden Klassenräumen zu beschulen , anstatt notdürftige Containerlösungen am Rugenbarg zu schaffen? Wenn nein, warum nicht? 20. Wird eine Einbeziehung der Schulimmobilie Goosacker in die weitere Beschulungsplanung insbesondere mit Blick auf die weiteren geplanten Flüchtlingsunterkünfte in Osdorf (zum Beispiel Ausweitung in der Baudessin -Kaserne) in Erwägung gezogen? Wenn ja, in welcher Weise, wenn nein warum nicht? Siehe Antwort zu 5.g) bis i). Die Schule Goosacker wird in die Prüfung einbezogen.