BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18751 21. Wahlperiode 29.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 22.10.19 und Antwort des Senats Betr.: E-Tretroller und StadtRAD Seit Juni 2019 dürfen auch in Hamburg E-Tretroller genutzt werden. Welche negativen oder positiven Auswirkungen die Roller aus verkehrlicher Sicht haben, ist umstritten. Führt die Nutzung der Roller zu einem Verzicht auf Autofahrten oder zum Verzicht auf Radfahren und Zufußgehen ist zum Beispiel eine wichtige Frage. Einer Pressemitteilung des Senats vom 21. August 2019 ist zu entnehmen, dass die Stadt Daten zur Nutzung der E-Roller erhält: „(...) In Kooperation mit dem Mobility-Tech Unternehmen Wunder Mobility startet Hamburg das bundesweit erste Projekt zur umfassenden digitalen Dokumentation, Analyse und Planung neuer Mobilitäts-Dienstleistungen im städtischen Raum. (...) Wie bereits beim Start dieser Angebote im Juni angekündigt, haben sich Stadt und Anbieter auf gemeinsame Spielregeln für deren Bereitstellung verständigt . Im Rahmen dieser Übereinkunft übermitteln die Betreiber der Stadt detaillierte Informationen zur Nutzung ihrer Fahrzeuge. Wunder Mobility liefert die Technologie für die bereits im Juni angekündigte Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Visualisierung der Informationen und unterstützt die Stadt mit ihrer Expertise in der Datenanalyse. Die neu geschaffene Plattform wird den verantwortlichen Stellen in Stadt- und Verkehrsplanung relevante Informationen zur Nutzung der neuen Dienste jederzeit aktuell zugänglich machen. (…)“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Informationen werden im Rahmen der Kooperation an die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) weitergegeben? Derzeit erhält die zuständige Behörde wöchentlich Informationen über die Anzahl der (tageweise) aktiven Fahrzeuge, die durchgeführten Fahrten pro Tag beziehungsweise die Gesamtanzahl aller Fahrten pro Woche, die Anzahl der durchschnittlich ausgeführten Fahrten pro E-Scooter pro Tag, die zurückgelegten Gesamtkilometer pro Woche, die Anzahl der durchschnittlich zurückgelegten Distanz pro E-Scooter pro Tag, die durchschnittlich zurückgelegte Distanz pro Fahrt und Drucksache 21/18751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die durchschnittliche Dauer einer Fahrt. Ebenso erhält die zuständige Behörde Informationen über die zeitliche Verteilung der Leihvorgänge pro Woche. Darüber hinaus kann sie über eine Plattform (anbieterbezogen ) feststellen, in welchen Stadtteilen E-Scooter zur Leihe angeboten werden und wo die meisten Quell- und Zielbewegungen stattgefunden haben. Die Anbieter informieren ebenso über ihr jeweiliges Geschäftsgebiet. 2. Werden die Nutzer/-innen von E-Rollern befragt, welche Verkehrsmittel sie bisher genutzt haben oder genutzt hätten, wenn sie nicht auf den E-Roller gestiegen wären? Falls ja, wie sind die bisherigen Erkenntnisse? Nein. 3. Wer entscheidet darüber, was „relevante Informationen“ sind? Die Auswahl der erhobenen Merkmale wurde von der zuständigen Behörde vorgenommen . 4. Welche Informationen wurden der FHH gegebenenfalls verweigert? Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken einiger Anbieter stellen derzeit nicht alle Anbieter detaillierte Informationen zur Verfügung. 5. Welche (vorläufigen) Einschätzungen oder Erkenntnisse hat der Senat aus den bisher eingegangenen Informationen gewonnen? Nach ersten Erkenntnissen aus den der zuständigen Behörde zur Verfügung stehenden Informationen werden mit jedem in Hamburg aktiven E-Scooter durchschnittlich drei Fahrten pro Tag absolviert. Die durchschnittlich zurückgelegte Distanz pro Fahrt liegt bei etwa 2 Kilometern. Die Dauer einer Fahrt beläuft sich auf circa elf Minuten. Die meisten Fahrten finden an Samstagen statt. Die Stadtteile mit den meisten Quellund Zielbewegungen sind Neustadt, Hamburg-Altstadt, St. Pauli, St. Georg, HafenCity und Rotherbaum. 6. Welche Auswirkungen hat die Nutzung von E-Rollern nach Erkenntnis des Senats auf die Ausleihzahlen von StadtRAD? Siehe Drs. 21/18680. 7. Wie viele Ausleihvorgänge gab es an den StadtRAD-Stationen, die in den Stadtbereichen mit den E-Tretroller-Angeboten liegen, jeweils in den Monaten Juli, August und September des Jahres 2018 und 2019? Eine auf bestimmte Stadtbereiche bezogene Auswertung der Anzahl der Ausleihvorgänge ist im Standardreporting von DB Connect nicht verfügbar. Die Anzahl der Ausleihvorgänge an allen StadtRAD-Stationen für die Monate Juli, August und September der Jahre 2018 und 2019 stellt sich wie folgt dar: Monat Anzahl der Ausleihvorgänge 2018 Anzahl der Ausleihvorgänge 2019 Juli 352 680 303 120 August 329 115 320 274 September 274 537 244 140 Im Übrigen siehe Drs. 21/18680. 8. Wie hat sich in den unter Nummer 7 abgefragten Stadtbereichen die Zahl der Ausleihvorgänge von E-Tretrollern entwickelt? Der zuständigen Behörde stehen hierzu für Juli und August 2019 keine validen Daten zur Verfügung. Die Gesamtzahl der Fahrten der Anbieter Circ, Lime und Voi im September des Jahres 2019 betrug 208 497.