BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18754 21. Wahlperiode 29.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 22.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Negative Folgen des Netzrückkaufs – Nirgends steigen die Netzentgelte so stark wie in Hamburg Strom und Gas werden in Hamburg immer teurer. Die Entgelte für die Gasnetze werden im kommenden Jahr in Deutschland erneut leicht steigen. Die Internet-Portale Check24 und Verivox rechnen im bundesdeutschen Durchschnitt mit Steigerungen von 2 oder 3 Prozent. Dabei gibt es starke regionale Unterschiede. Hamburg steht demnach mit einer Steigerung von plus 12 Prozent einsam an der Spitze. Ähnlich sieht es bei den Netzentgelten für Strom aus. So ist in den vergangenen zehn Jahren der Preis für Strom um circa 60 Prozent gestiegen und damit so stark wie nirgends sonst in Deutschland . Dies ist insbesondere eine Folge der gestiegenen Netzentgelte, die rund ein Viertel des Strompreises ausmachen. Die Entgelte für das Stromnetz sind dabei im Vergleich zum Bundesdurchschnitt doppelt so stark gestiegen. Doch dieser Trend zu immer höheren Energiepreisen ist in Hamburg noch lange nicht gebrochen. Bereits im nächsten Jahr soll es eine weitere Steigerung bei den Netzentgelten für Strom von 8 Prozent geben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Höhe der Netzentgelte wird staatlicherseits streng reguliert. Ein komplexes energierechtliches Regulierungsregime, bestehend aus dem Energiewirtschaftsgesetz, den Netzentgeltverordnungen und der Anreizregulierungsverordnung sowie der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde, die die Netzentgelte in Hamburg genehmigt , trägt dafür Sorge, dass die Netzentgelte nur die tatsächlichen Kosten beinhalten. Bei der Entwicklung der Netzentgelte im Strombereich existieren begründete regionale Unterschiede, sodass vereinfachte Vergleiche lokaler Netzentgelte mit Bundesdurchschnittswerten nicht sachgerecht sind. Im Unterschied zu den Kosten anderer Preisbestandteile, die bundesweit einheitlich auf die Verbraucher verteilt werden, werden die Netzkosten immer dort getragen, wo sie anfallen – das heißt, jeder Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreiber verteilt seine Kosten auf die Kunden in seinem Netzgebiet. Als wesentliche Ursachen sind die unterschiedliche Auslastung der Netze, Alter und Zustand der Anlagen, die Integration der erneuerbaren Energien einschließlich Einspeisemanagement sowie die Besiedlungsdichte , die den jeweiligen Netzkosten gegenübersteht, zu nennen. Hierbei ist sowohl zwischen Ursachen im eigenen als auch Ursachen im vorgelagerten Netz zu differenzieren. Dies führt dazu, dass die Entwicklung der Netzentgelte regional sehr unterschiedlich verlaufen kann. In Hamburg sind die Netzentgelte seit dem Jahr 2010 kontinuierlich gestiegen. So ist beispielsweise der Arbeitspreis in den Jahren 2010 bis 2013 um rund 16 Prozent gestiegen, siehe dazu auch Antwort zu 3. Darüber hinaus kommt in Hamburg die Tatsache dazu, dass die meisten Stromverteilnetzanlagen in den 50er- und 60er-Jahren Drucksache 21/18754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 des letzten Jahrhunderts gebaut wurden. Diese befinden sich nunmehr am Ende der technischen Nutzungsdauer, sodass mit einem neuen Investitionszyklus umfangreiche aufgestaute Investitionen in Erhalt und vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerungszahlen auch ein Ausbau der Netze vorgenommen werden müssen, die teilweise in der Vergangenheit unterblieben waren. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Netzentgelte völlig unabhängig von der Frage zu betrachten, ob es sich beim Netzbetreiber um ein privates oder kommunales Unternehmen handelt. Die Netzentgelte sind als relevanter Teil der sogenannten staatlich induzierten Preisbestandteile einer der Kostenfaktoren, die die erforderlichen Aufwendungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit zusammenhängenden Anpassungsbedarfe in den Netzen abbildet. Der Senat setzt sich seit langem dafür ein, dass im Rahmen einer generellen Reform der Energiepreise die Kosten an den jeweiligen Treibhausgasemissionen orientiert werden müssen, soweit der Spielraum für eine deutliche Senkung von staatlich induzierten Preisbestandteilen wie Netzentgelten geschaffen würde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg (SNH) sowie der Vattenfall Europe Sales GmbH (VE) wie folgt: 1. Welcher Anteil des Strompreises (gemessen auf der Basis der Grundversorgung ) entfiel im Jahre 2010 auf das Netznutzungsentgelt? Bitte in Prozent des Bruttobetrags für Strom sowie in Cent/kWh angeben. Das Netznutzungsentgelt (Niederspannung Standartlastprofil) in 2010 betrug 5,49 ct/kWh brutto. Der Gesamtstrompreis setzt sich – neben den Netznutzungsentgelten – aus weiteren Kostenkomponenten zusammen. Der Anteil des Netznutzungsentgeltes am Gesamtstrompreis in der Grundversorgung für Privatkunden betrug laut Angaben von VE im Jahr 2010 23,2 Prozent. 2. Gab es im Rahmen des Netznutzungsentgelts neben den unter 1. aufgeführten Entgelten weitere fällige Entgelte in Form eines Grundpreises? Wenn ja, wie hoch war dieser im Jahre 2010 und wie hat dieser sich für die Jahre 2010 bis 2019 entwickelt? Die SNH erhebt seit 2015 einen Grundpreis im Rahmen der Netznutzungsentgelte im Bereich der Niederspannung (Haushaltskunden); zur Höhe siehe Anlage. 3. Wie hat sich der Netznutzungsanteil in den Jahren in den Jahren 2010 bis 2019 verändert? Bitte getrennt nach Jahren aufführen; bei unterjährigen Veränderungen bitte Zahlen vor und nach Veränderung aufführen; Angaben bitte in Prozent des Bruttobetrags für Strom sowie in Cent/kWh angeben; bitte außerdem jeweils die absolute und prozentuale Veränderung gegenüber 2010 angeben. Die Entwicklung des Netznutzungsentgelts für das Stromverteilernetz in Hamburg von 2010 bis 2019 lässt sich der Anlage entnehmen. Der Gesamtstrompreis setzt sich – neben den Netznutzungsentgelten – aus weiteren Kostenkomponenten zusammen. Die Auskünfte über das Verhältnis von Netzentgelten zum Gesamtstrompreis basieren auf Angaben durch den Grundversorger VE. 4. Sollten die Fragen 1. und 3. nicht verbrauchsunabhängig angegeben werden können: Bitte die Fragen 1. und 3. zusätzlich für die Beispiele 1 500, 2 500, 4 000 und 8 000 kWh Jahresenergieentnahme angeben. Entfällt. 5. Welcher Anteil der Netznutzungsentgelte der Jahre 2010 bis 2019 entfiel jeweils auf den lokalen Verteilnetzbetreiber und welcher Anteil auf den Übertragungsnetzbetreiber? Bitte die absolute und prozentuale Aufteilung für die einzelnen Jahre aufführen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18754 3 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Übertragungsnetzbetreiber – Kosten, inkl. vermiedene Netznutzungsentgelte (vNNE) 35,1% 33,1% 34,7% 38,4% 38,2% 37,1% 43,1% 49,8% 42,3% 30,5% Verteilnetzbetreiber – Kosten 64,9% 66,9% 65,3% 61,6% 61,8% 62,9% 56,9% 50,2% 57,7% 69,5% 6. Was ist in den Netznutzungsentgelten jeweils enthalten? Bitte getrennt für die Jahre 2010 bis 2019 angeben. Die Netzentgelte basieren gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) auf den Kosten, die dem Netzbetreiber für Betrieb, Unterhaltung und Ausbau der Netze entstehen . Diese durch die Bundesnetzagentur regulierten Kosten sind die Grundlage der Netzentgelte, die Netzbetreiber von den Netznutzern für den Transport und die Verteilung der Energie erheben. 7. Welche Veränderungen der Netznutzungsentgelte sind nach Kenntnis des Senats für das Jahr 2020 in Hamburg geplant? Welcher Anteil entfällt dabei auf den lokalen Verteilnetzbetreiber und welcher Anteil auf den Übertragungsnetzbetreiber? Im Durchschnitt steigen die vorläufigen Netznutzungsentgelte um circa 7 Prozent. Dabei fallen die Veränderungen je nach Spannungsebene unterschiedlich aus. So steigen die Netznutzungsentgelte auf der Hochspannungsebene um 9,7 Prozent. Im Bereich der Niederspannungsebene, in dem sich auch die Vielzahl von Haushaltskunden befindet, ergibt sich demgegenüber eine Steigerung von 8,9 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2500 kWh/a bedeutet das einen voraussichtlichen finanziellen Mehraufwand von 1,33 Euro/Monat netto. Zu den Anteilen der Übertragungs - beziehungsweise Verteilnetzbetreiber siehe Antwort zu 5. 8. Welche Summen wurden in den Jahren 2010 bis 2019 bisher in das Hamburger Stromnetz investiert? Welcher Anteil entfiel dabei auf a) Instandhaltung, b) Modernisierungen, c) Erneuerung, d) Erweiterung und e) weitere Investitionen des Hamburger Stromnetzes? Bitte für die einzelnen Jahre getrennt aufführen. Die Investitionen werden nach den Kriterien Ersatzinvestition und Erweiterungsinvestition unterteilt erfasst. Dabei sind Modernisierungen und die Erneuerungen in den Ersatzinvestitionen enthalten. in Mio. € Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 01-09 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ersatzinvestition 36,5 33,6 27,9 34,2 47,3 66,7 76,2 92,5 111,5 79,8 Erweiterungsinvestition 51,2 45,1 43,5 41,2 42,6 80,5 41,5 85,2 80,2 68,5 Summe 87,7 78,7 71,4 75,4 89,9 147,2 117,7 177,7 191,7 148,3 Instandhaltungsmaßnahmen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches als Aufwand zu betrachten und sind somit nicht in den genannten Investitionen enthalten. Nachrichtlich wird das Volumen der Instandhaltungsmaßnahmen dargestellt: in Mio. € Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 01-09 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Instandhaltungsaufwand 42,8 60,2 47,7 44,7 50,4 55,3 50,3 44,9 50,6 36,5 9. Wie stellen sich die unter Frage 8. genannten Kostenpositionen dar, wenn diese nach geplanten und ungeplanten Maßnahmen differenziert werden? Drucksache 21/18754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Es sind keine ungeplanten Maßnahmen getätigt worden. 10. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die – neben den unter Frage 8. genannten Investitionen – seit 2013 für den Transformationsprozess beziehungsweise Aufbau/Neubau der Stromnetz Hamburg GmbH aufgebracht werden mussten und welche Maßnahmen beziehungsweise Aktivitäten haben hierbei jeweils den größten Kostenanteil ausgemacht? Bitte nach Jahren getrennt angeben. Im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess nach Rückkauf des Verteilnetzes sind bei der SNH folgende Kosten angefallen: in Mio. € 2014 2015 Summe Kosten IT-Projekt Aufbau Kundenservice 0,3 0,3 übrige IT-Systeme 0,4 0,6 1,0 Kosten Carve-In bei SNH 1,2 3,1 4,3 Kosten für den Transformationsprozess bei SNH 5,6 Die Kosten für die übrigen IT-Systeme beinhalten im Wesentlichen die Kosten für das ERP-System (Enterprise-Resource-Planning) sowie die anteilige IT-Projektleitung. Die Kosten für den Carve-In bei SNH beinhalten im Wesentlichen den Umbau der Gebäude sowie den Aufbau der Organisationsbereiche Personal, Finanzen, Recht sowie Kommunikationskosten (zum Beispiel Anpassung der Fahrzeugbeschriftung oder auch der Arbeitskleidung). Bei der HGV und der Hamburg Energienetze GmbH (HEG) sind im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess beziehungsweise dem Aufbau der SNH Beratungskosten von insgesamt 2 154 500 Euro (netto) beziehungsweise 2 563 855 Euro (brutto ) – im Wesentlichen für Beratungsleistungen im gemeinsamen Carve-out-Projekt (Vattenfall und HGV) – angefallen: 2014: 1 589 500 Euro (netto) 1 891 505 Euro (brutto), 2015: 565 000 Euro (netto) 672 350 Euro (brutto). Zusätzlich trägt die HEG Finanzierungskosten (inklusive Bürgschaftsgebühren) von rund 3 000 000 Euro (Stand 31.Dezember 2018) für die Finanzierung von Investitionen der SNH, denen Zinserträge von 200 000 Euro (ebenfalls Stand 31.Dezember 2018) gegenüberstehen. 11. Welche Mittel Dritter (zum Beispiel Bund) wurden in den Jahren 2010 bis 2019 zusätzlich in das Hamburger Stromnetz investiert und wofür erfolgten diese Investitionen? Bitte nach Jahren und Geldgeber/Zuwendungsgeber getrennt aufführen. Es wurden keine durch Dritte finanzierten Investitionsmaßnahmen innerhalb des regulierten Geschäfts durchgeführt. 12. Welche Investitionen wurden in den Jahren 2010 bis 2019 in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge getätigt? Welche Anteile entfielen dabei auf Ladestationen und welche Anteile auf in diesem Zusammenhang notwendige Netzertüchtigungen? Bitte nach Jahren getrennt aufführen . 13. Welche Zuschüsse hat der Hamburger Verteilnetzbetreiber für Ladestationen und Netzertüchtigungen a) von der Stadt Hamburg, b) vom Bund und c) von der Europäischen Union auf jeweils welcher Grundlage erhalten ? Bitte Daten für die Jahren 2010 bis 2019 getrennt aufführen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18754 5 Im Rahmen des Aufbaus der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur agiert die SNH als Dienstleisterin für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH). Im Rahmen dieses Aufbaus wurden keine Maßnahmen zur Netzertüchtigung durchgeführt . 100% der Investitionen entfielen auf die Ladestationen. Diese sind nicht Bestandteil der Kostenbasis für die Berechnung der Netzentgelte und beeinflussen diese somit nicht: in Mio. € netto Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 01-09 2019 Summe Investitionen Ladestationen 0,9 0,9 3,1 1,2 0,9 7,1 Im Rahmen des Zuwendungsbescheides „Zuwendung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Vorhaltung einer zukunftsfähigen und funktionalen Ladeinfrastruktur“ wurden bisher seitens der FHH 3 500 000 Euro netto für die Jahre 2017 und 2018 als Kostenerstattung ausschließlich für Investitionen in die Ladeinfrastruktur bezuschusst. 14. Welche weiteren Fördermittel zur Unterstützung von Investitionen hat der Hamburger Stromnetzbetreiber in den Jahren 2010 bis 2019 erhalten ? Bitte nach Jahren getrennt angeben und jeweils Höhe und Grund der einzelnen Fördermittel aufführen. Keine. 15. Welche Anpassungen sind für die Netzentgelte in den Jahren 2021, 2022 und 2023 geplant beziehungsweise wie wird die zukünftige Entwicklung prognostiziert? Die Kosten des Verteilnetzes in Hamburg und damit der Netznutzungsentgelte der SNH sind überwiegend geprägt durch die Entgelte des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission und durch die eigenen Investitionsbedarfe im Verteilnetz. Die Kosten des vorgelagerten Netzbetreibers 50Hertz Transmission wiederum sind geprägt von notwendigen Investitionsbedarfen, können aber von SNH nicht prognostiziert werden. Eine Veröffentlichung der vorläufigen Übertragungsnetzentgelte für 2021 erfolgt am 1.Oktober 2020, sodass eine seriöse Prognose der resultierenden Netzentgelte des Verteilnetzes derzeit noch nicht möglich ist. Aussagen über die zukünftige Entwicklung von Netznutzungsgelten können im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot und das Diskriminierungsverbot des § 6 a Energiewirtschaftsgesetz nicht getroffen werden. 16. Rechnet die Stromnetz Hamburg GmbH damit, dass die Netzentgelte in Hamburg bis 2023 perspektivisch sinken oder sich zumindest wieder dem Niveau des Bundesdurchschnitts annähern werden? Falls ja, welche Annahmen liegen dieser Einschätzung zugrunde? Wenn nein, was führt zu dieser negativen Einschätzung? Gemäß Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) über den durchschnittlichen Preis im Niederspannungsbereich, liegt die SNH mit ihren Entgelten bereits im Bundesdurchschnitt, siehe dazu: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/ Monitoring/Monitoringberichte/Monitoring_Berichte_node.html. 17. Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Zinszahlungen für den Kredit von über 610 Millionen Euro zur Finanzierung des Rückkaufes der Verteilnetzgesellschaft von Vattenfall? Die jährlichen Zinszahlungen (inklusive Bürgschaftsgebühr) für die im Zusammenhang mit dem Rückkauf aufgenommenen und bestehenden Kredite in Höhe von 565 000 000 Euro (Kaufpreis von rund 615 000 000 Euro abzüglich Kapitalzuführung an die HGV 2017 in Höhe von 50 000 000 Euro zur Tilgung eines Kreditanteils) belaufen sich auf rund 14 000 000 Euro. Drucksache 21/18754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 18. Welche Jahresendergebnisse hat die Stromnetz Hamburg GmbH seit 2013 jeweils erwirtschaftet (Gewinn beziehungsweise Verlust nach Steuern) und mit welchem Ergebnis oder mit welcher Bandbreite wird für 2019 gerechnet? Plan in Mio. € 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahresüberschuss 34,5 6,0 10,7 21,6 35,6 59,4 Der für 2019 geplante Jahresüberschuss wird nach derzeitigem Kenntnisstand überschritten werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18754 7 Anlage 18754ska_Text 18754ska_Anlage