BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18766 21. Wahlperiode 29.10.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 23.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten im Fokus – Ein Querschnitt der Hamburger Szene (September /Oktober 2019) Die salafistische Szene Hamburgs unterliegt seit Jahren einem rasanten Wachstum. Jüngsten Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz zufolge gab es im Dezember 2018 bereits 776 Salafisten in der Hansestadt.1 Vor diesem Hintergrund ist es nötig, hier regelmäßig die aktuellen Daten abzufragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie war die Struktur der salafistischen Szene im September/Oktober 2019 in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ihrer Angehörigen beschaffen ? Bitte anhand von Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln sowie die bislang nach Syrien Gereisten gesondert nennen. 2. Wie viele von diesen Leuten verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft ? Bitte die jeweils aktuellen Kombinationen einzeln nennen und nicht auf andere Drucksachen verweisen. 740 Salafisten Jihadisten Männer Frauen Männer Frauen unter 18 Jahre 1 0 3 0 18-21 Jahre 13 8 67 7 22-25 Jahre 51 12 68 5 26-34 Jahre 100 33 124 13 35 Jahre o.ä. 102 34 88 9 ohne Geb.Datum 2 0 0 0 Summe 269 87 350 34 Gesamtsumme 356 384 Staatsangehörigkeit 740 Salafisten Jihadisten 356 384 Afghanistan 10 42 Deutschland 255 173 nur deutsch 148 69 dopp. Staatsangeh. 107 104 Irak 7 1 Confer Verfassungsschutzbericht Hamburg 2018. Seite 35. Drucksache 21/18766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit 740 Salafisten Jihadisten 356 384 Libanon 7 Marokko 5 8 Russland 9 6 Syrien 7 28 Tunesien 7 Türkei 25 24 Somalia 37 Rumänien 5 Sonstige 37 45 nicht bekannt 1 2 Summe 356 384 Syrienreisende Männer Frauen unter 18 Jahre 2 0 18-21 Jahre 4 2 22-25 Jahre 13 6 26-34 Jahre 38 4 35 Jahre o.ä. 12 5 ohne Geb.Datum 0 0 Summe 69 17 Gesamtsumme 86 Staatsangehörigkeit Syrienreisende Deutschland 58 nur deutsch 22 dopp. Staatsangeh. 36 Libanon 4 Syrien 4 Tunesien 2 Türkei 8 Jordanien 2 Sonstige 8 Summe 86 Stichtag der Abfrage: 19.09.2019 3. Wie viele bosnische, serbische, kroatische, mazedonische, albanische, kosovarische, tunesische, algerische, marokkanische, libysche, ägyptische , irakische, syrische, libanesische, afghanische und russische Staatsbürger waren zum 31. Oktober 2019 in Hamburg registriert? Das Statistikamt Nord erhält halbjährlich – jeweils mit Stand vom 30. Juni und vom 31. Dezember – einen Gesamtabzug des Melderegisters und wertet diesen aus. Bevölkerung nach ausgewählten Staatsbürgerschaften in Hamburg Stand 30.06.2019 Staatsangehörigkeit (Land) Bevölkerung Albanien 1 640 Bosnien-Herzegowina 4 155 Kroatien 7 067 Ehemals Serbien/Montenegro 28 ehemals Serbien, Republik 1 Kosovo 2 493 Russische Föderation 9 408 Weißrussland 627 Serbien 7 127 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18766 3 Bevölkerung nach ausgewählten Staatsbürgerschaften in Hamburg Stand 30.06.2019 Staatsangehörigkeit (Land) Bevölkerung Algerien 594 Marokko 839 Afghanistan 20 052 Irak 5 084 Mazedonien 7 096 Tunesien 1 315 Ägypten 2 464 Libyen 207 Syrien 16 242 Libanon 555 Insgesamt 86 994 Quelle: Statistikamt Nord, Melderegister, Staatsangehörigkeit wie im Register geführt Die im Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 30. September 2019 im Ankunftszentrum eingetroffenen Personen (vor Verteilungsentscheidung) sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Herkunftsland Zugang Bosnien und Herzegowina 26 Serbien 120 Kroatien - Nordmazedonien 137 Albanien 268 Kosovo 27 Tunesien 18 Algerien 51 Marokko 54 Libyen 36 Ägypten 78 Irak 406 Syrien 424 Libanon 9 Afghanistan 971 Russische Föderation 187 Im Übrigen siehe Drs. 21/10721, 21/12273, 21/14086, 21/14702, 21/15181, 21/16149, 21/16845 und 21/17978. 4. Wie viele Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten sind seit dem 1. September 2019 strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten ? Bitte anhand der Staatsangehörigkeit jeweils gesondert aufschlüsseln . Zahlen zu Tatverdächtigen aus unterschiedlichen Straftatbeständen werden von der Polizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Die PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der vorstehend beschriebenen ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung, weil eine Datensatzänderung im rechnerischen Sinne eine neue Erfassung ist. In den sogenannten kumulativen Tabellen, die vom ersten bis zum aktuellen Monat des Jahres berichten, wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Das hat zur Folge, dass die Summe von Monatszahlen regelmäßig größer ist als die kumulativen Zahlen dieser Monate. Änderungen in der PKS oder spezielle Kriminalitätsaufkommen, auch in Verbindung mit entsprechenden Qualitäts- Drucksache 21/18766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sicherungsmaßnahmen, können dazu führen, dass monatliche Fallerfassungen beträchtlicher Größenordnung in Folgemonaten erneut gezählt werden. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind daher nicht valide. Zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Validität wird in der nachstehenden Tabelle die Anzahl der in der PKS in den ersten drei Quartalen 2019 erfassten Tatverdächtigen der erfragten Staatsangehörigkeiten dargestellt: Staatsangehörigkeit Erfasste Tatverdächtige 01.01.– 30.09.2019 bosnisch 150 serbisch 700 kroatisch 184 makedonisch 460 albanisch 705 kosovarisch 210 tunesisch 210 algerisch 318 marokkanisch 342 libysch 129 ägyptisch 418 irakisch 475 syrisch 1 008 libanesisch 84 afghanisch 1 895 russisch 494 Im Übrigen siehe Drs. 21/15181. 5. Wie viele Personen mit einer der oben genannten Staatsangehörigkeiten sitzen zum 31. Oktober 2019 in Hamburger Justizvollzugsanstalten ein? Bitte die jeweils aktuellen Kombinationen einzeln nennen und nicht auf andere Drucksachen verweisen. Eine Beantwortung zum Stichtag 31. Oktober 2019 ist nicht möglich. Zum 24. Oktober 2019 gab es zu den angegebenen Staatsangehörigkeiten folgende Anzahl von Gefangenen: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 64 Ägypten 12 Albanien 43 Algerien 39 Bosnien und Herzegowina 17 Irak 13 Kosovo 13 Kroatien 11 Libanon 2 Libyen 6 Marokko 28 Mazedonien 23 Russische Föderation 14 Serbien 56 Syrien 20 Tunesien 9 6. Gegen wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, wurde zwischen August und November 2019 in Hamburg ermittelt? Gegen wie viele von ihnen wurde in diesem Zeitraum prozessiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18766 5 7. Wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz der salafistischen Szene zugerechnet werden, sind in diesem Zeitraum im Rahmen strafrechtlicher Prozesse verurteilt worden? Siehe Drs. 21/15181. 8. Gibt es Belege dafür, dass die salafistischen Szenen Hamburgs und anderer Regionen des In- oder Auslands im Oktober 2019 stärker miteinander vernetzt sind als zuvor? Siehe Drs. 21/16149. 9. Wie viele Verfahren waren zwischen August und November 2019 beim Hamburger Staatsschutzsenat anhängig? Zum Stichtag 24. Oktober 2019 waren beim Hanseatischen Oberlandesgericht sechs Staatsschutzverfahren anhängig. 10. Wie viele der Beschuldigten stammten aus Hamburg, wie viele aus anderen Bundesländern? Vier der Beschuldigten stammen aus Hamburg, sechs aus Schleswig-Holstein und eine Person aus Baden-Württemberg.