BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1877 21. Wahlperiode 16.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 08.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Anträge auf Wiederholung der zehnten Klasse (Nachfragen) Laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1480 wurden 804 Anträge auf Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 für das jetzige Schuljahr gestellt, von denen bis zum 11. September 2015 424 abgelehnt wurden. Die Behörde hat die Voraussetzungen für die Wiederholung der Jahrgangsstufe in § 12 APO-GrundStGy verschärft, um den Jugendlichen nach eigenen Angaben eine realistischere Aussicht auf den Erwerb des angestrebten Schulabschlusses zu bieten. Die Verordnung trat am 1. August 2015 in Kraft. Der Senat gibt an, dass das Verwaltungsgericht Hamburg mehrfach bestätigt habe, dass dem Inkrafttreten nicht etwa ein Vertrauensschutz der betroffenen Schüler entgegenstehe. Gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ teilte die Schulbehörde nunmehr mit, dass die Schulaufsicht ihre Entscheidungen über Anträge auf Wiederholung der zehnten Klasse noch in Auslegung der alten Regelung getroffen habe. Nur wenn Eltern gegen eine Ablehnung klagten, entschieden die Gerichte bereits auf der Basis der neuen, verschärften Regeln. Diese Aussage verwundert insofern, da ich in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 21/1480, explizit danach gefragt habe, ob von diesen Änderungen auch die Schülerinnen und Schüler betroffen sind, die im vergangenen Schuljahr 2014/2015 den mittleren Abschluss verfehlt haben. Der daraufhin erfolgten ausweichenden Antwort des Senats ist nicht zu entnehmen, dass die Anträge auf Basis der weiteren alten Regelung beschieden wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass die Anträge der Schülerinnen und Schüler, die im vergangenen Schuljahr 2014/2015 den mittleren Schulabschluss verfehlt haben, durch die Behörde nach Maßgabe der alten, bis zum 31. Juli 2015, geltenden Regelung des § 12 APO-GrundStGy beschieden wurden ? Falls ja, weshalb wurde dies nicht konkret in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1480 angegeben? Falls nicht, wie ist die Aussage des Behördensprechers gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ (Artikel vom 7. Oktober 2015) dann zu verstehen ? Wie viele Bescheide wurden gegebenenfalls aufgrund alten und wie viele aufgrund neuen Rechts erlassen? Drucksache 21/1877 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Schulaufsicht hat alle Anträge nach der alten Rechtslage bearbeitet. Die Rechtsabteilung hat bei der Bearbeitung von Widersprüchen, also solchen Fällen, bei denen die Schulaufsicht nach altem Recht keinen Anspruch auf Wiederholung feststellen konnte, zunächst nach altem Recht geprüft und, wenn nach altem Recht kein Anspruch bestand, zugunsten der Schülerin beziehungsweise des Schülers geprüft, ob ein solcher Anspruch nach neuem Recht besteht. Sie ist dazu im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens berechtigt. Das Verwaltungsgericht prüft diese Fälle nach neuem Recht. Anders als in der Frage dargestellt, war in der Drs. 21/1480 gefragt worden, ab wann die Änderungen in Kraft traten. Diese Frage wurde entsprechend beantwortet. 2. Wie viele Anträge auf Wiederholung der zehnten Klasse wurden für das Schuljahr 2014/2015 gestellt und wie viele davon wurden genehmigt und abgelehnt? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Siehe Drs. 20/12702. Daraus ergibt sich, dass 56,6 Prozent der Anträge genehmigt und 43,4 Prozent der Anträge abgelehnt wurden. 3. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/1480 sind in der Rechtsabteilung der zuständigen Behörde 117 Widersprüche eingegangen, von denen bis dahin lediglich zwölf Verfahren abgeschlossen waren. Dies ist in Anbetracht des Umstandes, dass das neue Schuljahr schon begonnen hatte, nicht tragbar. a. Wie viele Widerspruchsverfahren sind zwischenzeitlich abgeschlossen ? b. Wie vielen Widersprüchen wurde abgeholfen? c. Auf welcher Rechtsgrundlage, alt oder neu, werden und wurden die Widersprüche beschieden? Am 12. Oktober 2015 waren 125 Widersprüche eingegangen und mit dem Streitgegenstand „Wiederholung“ erfasst, die sich, vorbehaltlich einer Qualitätssicherung, auf die zehnte Klasse beziehen. Von diesen waren 41 erledigt, davon sieben zugunsten der Schülerinnen und Schüler. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.