BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1880 21. Wahlperiode 16.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand zur geplanten Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg 8 Auf der Informationsveranstaltung in der Sporthalle der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt am 15.09.2015 wurden seitens des Bezirks und der Innenbehörde wieder das momentane Chaos dieser Stadt sowie die aktuelle Orientierungslosigkeit der Verwaltung deutlich. Es wurde berichtet, die Behörde hätte zurzeit keinen Überblick mehr darüber, wo sich inzwischen über 14.000 Flüchtlinge der letzten Wochen in Hamburg aufhielten. Es gäbe lediglich noch eine Zählung bei ihrer Ankunft. Anschließend verliere man den Überblick durch mögliches Weiterreisen der Flüchtlinge et cetera. Wie in vielen Unterbringungen der Stadt hat der rot-grüne Senat wiederholt nicht mit offenen Karten gespielt. Häppchenweise wurden den Anwohnerinnen und Anwohner die Informationen zu den Erstaufnahmen bekannt gegeben . So auch am Fiersbarg. Spätere Aufstockungen werden immer wieder durch „maximale Nachverdichtung“ verteidigt. Besonders erschreckend war die Aussage seitens der Verwaltung, man könne de facto den Bürger nicht mehr beteiligen. Das Demokratieverständnis scheint hier deutliche Risse zu erleiden, war doch die angebliche Bürgerbeteiligung das selbsternannte Steckenpferd des rot-grünen Senats. Auch eine spätere Umwandlung in eine Folgeunterbringung sowie eine Überbelegung wurden seitens der Verwaltung nicht ausgeschlossen. Bereits jetzt steht die Infrastruktur in keinem Verhältnis zu den bis jetzt 950 geplanten Flüchtlingen. Der dringend notwendige 24-Stunden-Betrieb der Rettungswache Lemsahl-Mellingstedt wurde erst kürzlich von SPD und GRÜNEN abgelehnt. Genauso gibt es keine Antworten zur Sicherheit und Kapazitätsfragen zum Beispiel im ÖPNV. Ebenfalls spiele das Thema Schule bei Erstaufnahmen keine Rolle. Bei einer Umwandlung in eine Folgeunterbringung wird man sich diese Frage allerdings stellen müssen, denn die Schulpflicht wird nach drei Monaten eintreten. Auch hier möchte der Senat erst im eingetretenen Falle nachbessern. Die momentane Situation ist also keineswegs zufriedenstellend. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die zugesagte Höchstanzahl von 950 Flüchtlingen weiterhin aktuell? Wenn nein, wie hoch ist sie nach aktuellen Planungen, wann sollen die Anwohnerinnen und Anwohner darüber informiert werden und warum ist diese Erhöhung jetzt eingetreten und war am 15.09.2015 noch nicht absehbar? Drucksache 21/1880 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach derzeitigen Planungen soll der Standort aufgrund der weiter stark gestiegenen Zugangszahlen zunächst eine Kapazität von rund 1.020 Plätzen erhalten. Dazu werden im Vergleich zur ursprünglichen Planung 17 weitere Wohncontainer aufgestellt. Im 1. Quartal 2016 sollen dann lieferbare zusätzliche Sanitärcontainer aufgestellt werden. Die Platzkapazität muss mittelfristig wieder auf rund 950 Plätze reduziert werden. Aktuelle Informationen zu diesem und allen weiteren Standorten können jederzeit im Internet unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ abgerufen werden. 2. Schließt der Senat aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Kapazität am Fiersbarg aufgestockt wird? Wenn nein, warum nicht und welche Überlegungen für eine Aufstockung gibt es bereits? Es gibt derzeit keine Überlegungen und Planungen über die Darstellungen in der Antwort zu 1. hinaus. Mit dem geplanten Ausbau sind die Flächenkapazitäten weitgehend ausgenutzt. 3. Wie viele Modulbauten in Form von Containern werden am Fiersbarg insgesamt errichtet? Bitte auch die sich daraus ergebende Gesamtzahl an Wohneinheiten nennen. Am Standort ist nach derzeitigen Planungen die Aufstellung von insgesamt 255 Wohncontainern beziehungsweise Wohneinheiten vorgesehen. Hinzu kommen zwei Verwaltungs-, zwei Kita- und Schul- sowie zwei Kantinenmodule, die jeweils ebenfalls aus Containereinheiten bestehen. 4. Wann ist mit dem Einzug der ersten Flüchtlinge zu rechnen und welcher Herkunft werden diese Flüchtlinge jeweils genau sein? Die Inbetriebnahme ist für Anfang November 2015 vorgesehen. Die Zuweisung von Flüchtlingen in eine Erstaufnahmeeinrichtung ergibt sich aus den Unterbringungsbedarfen der eintreffenden Menschen. 5. Gibt es Planungen, die Container im Falle einer Weiternutzung als Folgeunterbringung in Festbauten umzuwandeln? Wenn ja, wie ist der Planungsstand und wie sehen diese Planungen genau aus? Wenn nein, schließt der Senat eine Unterbringung mit Festbauten am Fiersbarg aus? Siehe Antwort zu 2. 6. Nach aktuellen Informationen wird die Johanniter-Unfall-Hilfe als Betreiber genannt. Die Johanniter-Unfall-Hilfe soll erst wenige Tage zuvor davon erfahren haben. Wann hat die Johanniter-Unfall-Hilfe zuerst davon erfahren, dass sie diese Unterbringung betreuen soll und aus welchen Gründen wird hier erstmals vom Betreiber „f & w fördern und wohnen AöR“ abgelassen? Der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat sich Mitte September 2015 zur Übernahme des Betriebs bereit erklärt. Bereits jetzt werden mehrere Erstaufnahmeeinrichtungen von verschiedenen Trägern betrieben. Im Hinblick auf die Notwendigkeit in Hamburg eine Vielzahl neuer Standorte zu eröffnen und zu betreiben, begrüßt der Senat die Bereitschaft der Hilfsorganisationen insgesamt, in diesem Fall der Johanniter-Unfall-Hilfe, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen. 7. Wie viele Betreuer und Betreuerinnen sind für die Flüchtlinge täglich vor Ort geplant, von wann bis wann sind diese vor Ort und hält die zuständige Fachbehörde dieses Betreuungsverhältnis für ausreichend und wenn ja, warum? Siehe Drs. 21/1407 und 21/1716. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1880 3 8. Wie wird eine ausreichende medizinische Versorgung aller Flüchtlinge in der Einrichtung gewährleistet? Wie viel medizinisches Personal ist täglich vor Ort? Das Gesundheitsamt Altona richtet auf Anforderung der Behörde für Inneres und Sport an der ZEA eine allgemeinmedizinisch/pädiatrische Sprechstunde ein. Der zeitliche Umfang der Sprechzeiten und die personelle Besetzung (Arzt/Assistenz) richten sich nach der Belegung der ZEA. 9. Welches Sicherheitskonzept hat der Senat für die geplante Unterbringung ? Wie in allen Erstaufnahmeeinrichtungen wird ein Wachdienst rund um die Uhr im Einsatz sein (siehe auch Drs. 21/1407), um bei Konflikten schnell und deeskalierend eingreifen zu können. Des Weiteren werden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Im Bedarfsfall wird die örtlich zuständige Polizei vom Unterkunftsmanagement angefordert. 9.1. Wie können Massenschlägereien, wie sie leider immer wieder in anderen großen Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit vorkommen, ausgeschlossen beziehungsweise wie kann ein schnelles Eingreifen in derartigen Fällen sichergestellt werden? Die Polizei bestreift bereits jetzt vorhandene Flüchtlingsunterkünfte sowie auch deren direktes Umfeld im Rahmen des Streifendienstes. Darüber hinaus sind die jeweils örtlich zuständigen Beamten des besonderen Fußstreifendienstes (BFS) regelmäßig in den Unterkünften vor Ort und stehen in ständigem Kontakt mit der Unterkunftsleitung . Zusätzlich sind die Dienstgruppen „Operative Aufgaben“ (DGOA) im Umfeld präsent; im Übrigen setzt die Polizei ihre personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Insofern werden von der Polizei gegebenenfalls erforderliche weitergehende Maßnahmen anlassbezogen und lageabhängig durchgeführt. 9.2. Wie viele Polizeibeamte sind ständig vor Ort? Siehe Antwort zu 9.1 9.3. Wie viele einsatzbereite Polizeibeamte sind rund um die Uhr dauerhaft an der zuständigen Polizeiwache stationiert und wie lange benötigen diese gegebenenfalls zur Unterbringung am Fiersbarg? Das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK) 35 setzt im Vierschichtenwechseldienst je nach Tageszeit und Wochentag zwischen sieben und zwölf Beamtinnen/ Beamte pro Dienstschicht für die Einsatzwahrnehmung im Außendienst ein; darüber hinaus sind noch weitere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des PK, insbesondere Zivilfahnder , BFS und Mitarbeiter der DGOA, tätig, die aber nicht dauerhaft rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wie in allen Gebieten Hamburgs können diese Kräfte des PK 35 darüber hinaus anlassbezogen durch Kräfte anderer Dienststellen unterstützt werden . Vom Dienstgebäude des PK 35 bis zum Fiersbarg 8 benötigen die Funkstreifenwagen je nach Tageszeit und Verkehrsaufkommen bei normaler Fahrt durchschnittlich 12 Minuten und unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durchschnittlich 6 Minuten. Fahrzeiten von anderen Standorten aus können darüber oder darunter liegen. 9.4. Wurde beziehungsweise wird die Zahl der zuständigen Polizeibeamten insgesamt wegen der neuen Flüchtlingsunterkunft erhöht? Wenn ja, in welcher Zahl und hält der Senat dies für ausreichend? Wenn nein, warum nicht und wie möchte der Senat die Sicherheit in der und um die Einrichtung dauerhaft gewährleisten? Die Personalausstattung des PK 35 wird derzeit als ausreichend betrachtet, siehe Drs. 21/1407, im Übrigen siehe Antworten zu 9. und 9.1.