BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18801 21. Wahlperiode 01.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Carsten Ovens (CDU) vom 24.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht der rot-grüne Senat zur freien Lehre und zur Meinungsfreiheit an den Hamburger Hochschulen und warum konnte er diese wiederholt nicht sicherstellen? Die Störung der Vorlesung von Professor Lucke an der Universität Hamburg am 16.10.2019 durch Vertreter der Antifa stellt einen massiven Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Lehre dar. Dass bereits eine Woche später eine Vorlesung von Professor Lucke erneut abgebrochen wurde, und das, obwohl die Universität für die Veranstaltung einen Sicherheitsdienst engagiert hatte, wirft die Frage auf, ob Senat und Universität die freie Lehre an den Hamburger Hochschulen tatsächlich garantieren möchten. Diese Frage stellt sich vor allem in Bezug auf die gemeinsame Stellungnahme von Wissenschaftssenatorin Fegebank und Universitätspräsident Lenzen vom 16.10.2019: „Unabhängig davon (, dass der Staat verpflichtet sei, das Recht der freien Lehre zu gewährleisten) ist festzustellen, dass Universitäten als Orte der Wissenschaft die diskursive Auseinandersetzung auch über kontroverse gesellschaftliche Sachverhalte und Positionen führen und aushalten müssen – insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.“ Dieses Statement kommt nicht nur einer Verharmlosung der Vorgänge um die beiden Störungen der oben genannten Lehrveranstaltungen gleich, sondern legitimiert das Vorgehen der Störer zudem mit einem Verweis auf die deutsche Geschichte. Aus einem Gespräch zwischen Professor Lucke, dem Universitätspräsidenten und dem AStA, das noch am 16.10.2019 stattfand, wurde derweil nur verlautbart, es bestehe „Einvernehmen über die Tatsachen der Ereignisse“ am Tag der ersten Störung. Gleichzeitig grenzt es an Peinlichkeit, wenn sich Universität und Senat gegenseitig dazu auffordern müssen, wie etwa unter anderem im „Hamburger Abendblatt “ am 23.10.2019 geschehen, die Sicherheit an den Hochschulen zu garantieren. Gleichzeitig verwundert es ebenso, wenn eine Diskussionsveranstaltung der Liberalen Hochschulgruppe mit dem FDP-Bundesvorsitzenden durch die Leitung der Universität nicht genehmigt wird, da sie parteipolitisch sei, wohingegen eine Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe mit dem derzeitigen Juso- Bundesvorsitzenden durchgeführt werden konnte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen unter anderem auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: Drucksache 21/18801 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 I. Lehrveranstaltungen 1. Zur ersten Lehrveranstaltung von Professor Lucke am 16.10.2019: a) Wann wurde die für die Hochschulen zuständige Senatorin beziehungsweise die Behördenleitung durch wen über die Ereignisse, die zum Abbruch der Lehrveranstaltung von Professor Lucke am 16.10.2019 führten, informiert? Die Senatorin, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Hamburg befand, wurde am 16. Oktober 2019 durch Mitarbeiter ihres Stabes in der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung informiert. b) Welche Maßnahmen haben die Hochschulleitung und die für die Hochschulen zuständige Senatorin beziehungsweise die Behördenleitung nach Kenntnisnahme der Vorkommnisse am 16.10.2019 jeweils wann ergriffen? Nach der Veranstaltung am 16. Oktober 2019 hat die UHH ein Sicherheitskonzept unter Einbindung der Polizei Hamburg sowie von zwei externen Sicherheitsfirmen für die Vorlesung von Professor Lucke am 23. Oktober 2019 erarbeitet. Es wurde eine Begehung der möglichen Veranstaltungsorte zusammen mit der Polizei durchgeführt und Personenschutz für Professor Lucke geordert. Teil des Konzepts, das aus einsatztaktischen Gründen nicht vollständig öffentlich gemacht werden kann, war es unter anderem, die Vorlesung am 23. Oktober 2019 durch einen privaten Sicherheitsdienst abzusichern und diesen auch eine Einlasskontrolle durchführen zu lassen. Zudem wurden Sicherheitskräfte für die Begleitung der Seminare von Professor Lucke abgestellt. c) Gab es Gespräche zwischen der Wissenschaftssenatorin beziehungsweise der Behördenleitung mit der Innenbehörde beziehungsweise der Polizei über die Sicherung der weiteren Lehrveranstaltungen von Professor Lucke? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Fragen zu Sicherheitsmaßnahmen betreffen unter anderem die Einsatztaktik der Polizei, zu der keine Angaben gemacht werden. d) Wurde das Thema in einer Sitzung des Hamburger Senats behandelt ? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die Thematik wurde nicht im Senat befasst. e) Welche Einschätzung jeweils welcher Tatsachen um die Vorkommnisse am 16.10.2019 in Bezug auf die abgebrochene Lehrveranstaltung veranlasste die zuständige Senatorin dazu, festzustellen, „dass Universitäten als Orte der Wissenschaft die diskursive Auseinandersetzung auch über kontroverse gesellschaftliche Sachverhalte und Positionen führen und aushalten müssen – insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte“ anstatt deutlich das Vorgehen der Demonstranten zu verurteilen und die Freiheit von Forschung und Lehre zu betonen? f) Welche Einschätzung jeweils welcher Tatsachen um die Vorkommnisse am 16.10.2019 in Bezug auf die abgebrochene Lehrveranstaltung veranlasste die zuständige Senatorin dazu, ihre Meinung bis zur Bürgerschaftssitzung am 23.10.2019 zu ändern und die Ereignisse rund um den Abbruch der Veranstaltung am 16.10.2019 zu verurteilen? In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 16. Oktober 2019 erklären die zuständige Senatorin und Universitätspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen: „Die Durchfüh- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18801 3 rung freier wissenschaftlicher Lehre gehört zu den grundgesetzlich garantierten Pflichten und Rechten jedes Hochschullehrers und jeder Hochschullehrerin. Der Staat ist verpflichtet, die Durchsetzung dieser Rechte grundsätzlich zu gewährleisten. Unabhängig davon ist festzustellen, dass Universitäten als Orte der Wissenschaft die diskursive Auseinandersetzung auch über kontroverse gesellschaftliche Sachverhalte und Positionen führen und aushalten müssen – insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.“ Diese Äußerung gibt die Verfassungslage wieder und sagt darüber hinaus aus, dass Universitäten auch Orte des gesellschaftlichen Diskurses sind. g) War die für die Hochschulen zuständige Senatorin über das Gespräch zwischen der Universitätsleitung, AStA und Herrn Professor Lucke am 16.10.2019 sowie dessen Ergebnisse informiert? Wenn ja, inwiefern, jeweils wann und durch jeweils wen? Die zuständige Senatorin ist durch den Präsidenten der Universität unmittelbar über die Ergebnisse des Gesprächs informiert worden. h) Was waren die Ergebnisse des Gesprächs vom 16.10.2019 zwischen der Universitätsleitung, dem AStA und Herrn Professor Lucke? Nach Auskunft der Universität moderierte der Präsident der Universität das Gespräch zwischen drei Vertretern des AStA und Professor Bernd Lucke zu den Ereignissen in der Vorlesung Makroökonomie II am 17. Oktober 2019. Am Ende des Gesprächs bestand Einvernehmen über die Tatsachen der Vorgänge des vorangegangenen Nachmittags zwischen dem AStA und Professor Lucke. i) Wurde nach der abgebrochenen Lehrveranstaltung am 16.10.2019 Strafanzeige gegen die Störer gestellt? Wenn ja, gegen wie viele Personen und auf Grund welchen Tatvorwurfs ? Wenn nein, warum nicht? Es wurde Strafanzeige wegen des Verdachts der Beleidigung, der Sachbeschädigung und der Nötigung gegen Unbekannt gefertigt. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 2. Zur zweiten Lehrveranstaltung von Professor Lucke am 23.10.2019: a) Jeweils wann und inwiefern wurde die für die Hochschulen zuständige Senatorin durch jeweils wen über die Ereignisse, die zum Abbruch der Lehrveranstaltung von Professor Lucke am 23.10.2019 führten, informiert? Die zuständige Senatorin wurde am 23. Oktober 2019 durch Mitarbeiter ihres Stabes in der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung informiert. b) Wie beurteilen die Hochschulleitung sowie die für die Hochschulen und für Sicherheit zuständigen Senatoren die Sicherheitsmaßnahmen der abgebrochenen Lehrveranstaltung am 23.10.2019 in Bezug auf ihre Wirksamkeit und um jeweils welche Sicherheitsmaßnahmen handelte es sich? Siehe Antwort zu 1. b). c) Wurde nach der abgebrochenen Lehrveranstaltung am 23.10.2019 Strafanzeige gegen die Störer gestellt? Wenn ja, gegen wie viele Personen und auf Grund welchen Tatvorwurfs ? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es wurde Strafanzeige wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und der Nötigung gegen Unbekannt gefertigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. i). Drucksache 21/18801 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d) Welche Maßnahmen haben die Hochschulleitung und die für die Hochschulen zuständige Senatorin nach Kenntnisnahme der Vorkommnisse am 23.10.2019 jeweils wann ergriffen? In enger Abstimmung der Polizei und der zuständigen Behörden mit der UHH wurden Maßnahmen mit dem Ziel einer störungsfreien Durchführung der Vorlesung erörtert und umgesetzt. Fragen zu Sicherheitsmaßnahmen betreffen unter anderem die Einsatztaktik der Polizei, zu der keine Angaben gemacht werden. e) Welche weiteren Gespräche zu den Ereignissen, die am 16.10.2019 und am 23.10.2019 zum Abbruch der beiden Lehrveranstaltungen von Professor Lucke führten, hat die für die Hochschulen zuständige Senatorin mit der Hochschulleitung, mit Professor Lucke und/oder mit dem AStA sowie mit weiteren Akteuren geführt, und wann? Was waren die Ergebnisse dieser Gespräche? Siehe Antwort zu 2. d). 3. Zu künftigen Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen: a) Welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen wollen die Hochschulleitung und die für die Hochschulen und für Sicherheit zuständigen Senatoren im Vorwege weiterer Lehrveranstaltungen ergreifen, damit zukünftig keine Lehrveranstaltungen mehr abgesagt beziehungsweise abgebrochen werden müssen? Anders gefragt: Welche Konsequenzen wollen die Hochschulleitungen und die zuständigen Senatoren aus den Vorgängen um die abgebrochenen Lehrveranstaltungen ziehen? Und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt sollen diese Maßnahmen und Konsequenzen umgesetzt werden? b) Wie stellt sich der weitere organisatorische Ablauf dar, um weitere Maßnahmen zu beraten und zu etablieren, die den erneuten Abbruch von Lehrveranstaltungen verhindern sollen? c) Wer ist nach Einschätzung der Hochschulleitung sowie der für die Hochschulen und für die Sicherheit zuständigen Behörden beziehungsweise Senatoren für die Umsetzung solcher Sicherheitsmaßnahmen zuständig? d) Welche Ordnungsmaßnahmen sieht die Universität beziehungsweise die Universitätsleitung auf welcher Rechtsgrundlage, um gegen solche Störungen von Lehrveranstaltungen vorzugehen? Die zuständigen Behörden und die Universitätsleitung als Hausrechtsinhaberin stehen in engem und laufendem Kontakt zum weiteren Vorgehen. Fragen zu Sicherheitsmaßnahmen betreffen unter anderem die Einsatztaktik der Polizei, zu der keine Angaben gemacht werden. e) Wie und auf welcher Rechtsgrundlage im Bereich des Universitätsrechts soll nach Einschätzung der Universitätsleitung und/oder der zuständigen Senatorin gegen Fehlverhalten vorgegangen werden, das zum Abbruch von Lehrveranstaltungen führt? Da mit der Störung der Veranstaltung Straftatbestände verwirklicht wurden, liegt die Ahndung bei den Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus siehe § 42 Absatz 3 Nummer 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes. II. Diskussionsveranstaltungen 4. An welchem Tag und an welchem Ort hätte die abgesagte Diskussionsveranstaltung der Liberalen Hochschulgruppe stattfinden sollen? a) Zu welchem Thema hätte die Diskussionsveranstaltung stattfinden sollen beziehungsweise wie lautete der Titel? Der Titel lautete: „LHG diskutiert mit: Christian Lindner“. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18801 5 b) Wer hat an welchem Datum die Diskussionsveranstaltung der Liberalen Hochschulgruppe bei jeweils wem angemeldet? c) Wer hat die angemeldete Diskussionsveranstaltung jeweils wann, wem gegenüber mit jeweils welcher Begründung abgesagt? Nach Auskunft der UHH hat eine private Person eine Raumnutzung in der Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung angefragt. Ein Mitarbeiter der Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung der Universität Hamburg hat am 16. Oktober 2019 mit Hinweis auf den parteipolitischen Charakter der Veranstaltung den Antrag auf einen Raum gegenüber dem Antragsteller abgelehnt. d) Aufgrund welcher Bestimmung in jeweils welchem Regelwerk wurde die Diskussionsveranstaltung der Liberalen Hochschulgruppe abgesagt ? Die UHH sagt keine Veranstaltungen ab, sondern stellt lediglich keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Absage der beantragten Räumlichkeiten erfolgte aufgrund der „Bestimmungen über die Vergabe und Nutzung von Grundstücken und Räumen der Universität Hamburg (Raumvergabebestimmungen)“. e) An welchem Tag und an welchem Ort hat die Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe mit dem Juso-Bundesvorsitzenden stattgefunden ? Nach Auskunft der UHH am 15. Januar 2019 im Rechtshaus Hörsaal. f) Zu welchem Thema hat die Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe stattgefunden, und wie lautet(e) der Titel? Nach Auskunft der UHH, die sich auf ein ihr bekanntes Veranstaltungsplakat bezieht, ging es um das Thema „Wofür sollen Studierende kämpfen? – Diskussion mit Kevin Kühnert“. g) Wer hat an welchem Datum die Diskussionsveranstaltung der Juso- Hochschulgruppe bei jeweils wem angemeldet? h) Wer hat die durch die Juso-Hochschulgruppe angemeldete Diskussionsveranstaltung an welchem Datum wem gegenüber mit jeweils welcher Begründung genehmigt? Nach Auskunft der UHH wurde die Verfügbarkeit einer Räumlichkeit am 6. Dezember 2018 durch das AStA Büro bei der Stabsstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung angefragt und am 17. Dezember 2018 zugeteilt. i) Was unterscheidet aus Sicht der Universität und aus Sicht der zuständigen Behörde die Veranstaltung der Liberalen Hochschulgruppe inhaltlich von der Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe, insbesondere in Bezug auf die unter Ziffer 4. d) genannte Bestimmung beziehungsweise das unter 4. d) genannte Regelwerk? Die Veranstaltungen wurden vor beziehungsweise nach Neufassung der Raumvergabebestimmungen angefragt, siehe Drs. 21/18758. j) Was wollen die Leitung der Universität und die zuständige Behörde unternehmen, damit es in Zukunft nicht zu Ungleichbehandlungen der einzelnen Hochschulgruppen bei der Anmeldung von Veranstaltungen kommt? Nach Auskunft der UHH wird das Präsidium die Raumvergabebestimmungen weiter präzisieren, damit eine Gleichbehandlung der Hochschulgruppen gewährleistet ist. k) Hat es bereits Gespräche zwischen Universitätsleitung und der zuständigen Behörde zur Absage und Genehmigung von Veranstaltungen von Hochschulgruppen gegeben? Wenn ja: Jeweils wann, mit jeweils wem und mit jeweils welchem Ergebnis? Drucksache 21/18801 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn nein: Aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Jeweils wann soll es solche Gespräche künftig geben? Die zuständige Behörde teilt die Einschätzung der UHH, dass das aktuelle Regelwerk der UHH nur eingeschränkt tauglich ist, eine einheitliche und nachvollziehbare Vergabepraxis zu ermöglichen. Sie steht hierzu im Austausch mit der UHH. l) Unter welchen Bedingungen können Veranstaltungen von Hochschulgruppen nach dem unter 4. d) genannten Regelwerk generell stattfinden beziehungsweise welche Voraussetzungen müssen diese Veranstaltungen erfüllen? Die Antworten ergeben sich aus dem Regelwerk (https://www.wiso.uni-hamburg.de/ service/raummanagement/raumantraege.html). m) Hat es in der Zwischenzeit zur geplanten Diskussionsveranstaltung der Liberalen Hochschulgruppe mit Christian Lindner und nach Ankündigung der für die Hochschulen zuständige Senatorin, Herrn Lindner auf sein Schreiben antworten zu wollen, eine erneute Zulässigkeitsprüfung für die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Universität gegeben und wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis? Die zuständige Senatorin wird Herrn Lindner, der sein Schreiben nach Versand unter anderem auf seinem Twitter-Account veröffentlicht hat, antworten.