BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18805 21. Wahlperiode 01.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 25.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Zum subjektiv empfundenen Schneckentempo der Hamburger S-Bahn Der Hamburger öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll künftig echte Alternative zum Auto werden. Doch in letzter Zeit häufen sich Hinweise aus der Bevölkerung, dass S-Bahnen sogar auf eigentlich freien Strecken so langsam wie nie fahren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Grundsätzlich wird im Eisenbahnverkehr die Streckenhöchstgeschwindigkeit ausgefahren . Anders als beim Autoverkehr ist eine Eisenbahnstrecke in einzelne Streckenabschnitte aufgeteilt, die jeweils für sich über Signale freigegeben werden. In jedem Abschnitt darf sich immer nur ein Zug befinden. Konkret bedeutet dies, dass hinter einem besetzten Abschnitt der folgende Zug nur mit reduzierter Geschwindigkeit verkehren darf, bis der vor ihm liegende Streckenabschnitt wieder frei ist. Durch besondere Einflüsse (Störungen im Betriebsablauf, längere Fahrgastwechselzeiten et cetera ) und daraus resultierenden längeren Standzeiten in den einzelnen Streckenabschnitten ergibt sich insgesamt eine höhere Streckenbelastung und dadurch kann der Eindruck entstehen, dass ein Zug deutlich langsamer unterwegs ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Auf jeweils welchen Streckenabschnitten des hamburgischen S-Bahn- Gesamtnetzes sind für die Hamburger S-Bahn derzeit jeweils welche Geschwindigkeitskorridore vorgesehen? Bitte unter visueller Darstellung des S-Bahn-Gesamtnetzes und Angabe der jeweiligen S-Bahn-Linien und -verläufe pro jeweils nach Geschwindigkeit zu differenzierendem Streckenabschnitt angeben. Streckenhöchstgeschwindigkeiten: Strecke Hauptbahnhof – Bergedorf (– Aumühle) 100 km/h, Strecke Hauptbahnhof – Neugraben 100 km/h (Geschwindigkeitsabsenkung auf 80 km/h auf einer Länge von 350 m im Bereich Süderelbbrücken), Strecke Neugraben – Fischbek (– Stade) 160 km/h, Strecke Hauptbahnhof – Altona (City-Tunnel) 60 km/h, Strecke Altona – Diebsteich 100 km/h, Strecke Hauptbahnhof – Altona (Verbindungsbahn) 70 km/h, Strecke Hauptbahnhof – Poppenbüttel/Airport 80 km/h, Strecke Altona – Blankenese 80 km/h, Drucksache 21/18805 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Strecke Blankenese – Rissen (– Wedel) 80 km/h, Strecke Holstenstraße – Elbgaustraße (– Pinneberg) 100 km/h. Auf kurzen Teilabschnitten können die Streckenhöchstgeschwindigkeiten aufgrund der Streckenführung (Kurven, Weichen und so weiter) und der Signaltechnik abweichen. 2. Wie häufig nutzten die Hamburger S-Bahnen a) bis zu 50 Prozent, b) bis zu 70 Prozent, c) bis zu 90 Prozent, d) über 90 Prozent der jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten der sich aus Ziffer 1. ergebenden Geschwindigkeitskorridore seit dem 1. Januar 2019 jeweils durchschnittlich aus? Bitte pro jeweiligem nach Ziffer 1. nach Geschwindigkeit zu differenzierenden Einzelstreckenabschnitt angeben. Grundsätzlich wird im Eisenbahnverkehr die Streckenhöchstgeschwindigkeit ausgefahren . Daher werden hierzu keine gesonderten Daten erhoben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Auf jeweils welchen Streckenabschnitten des hamburgischen S-Bahn- Gesamtnetzes bestehen für die Hamburger S-Bahn derzeit Geschwindigkeitsbeschränkungen jeweils welcher Art? Bitte nach jeweiliger S-Bahn-Linie gesondert detailliert erläutern. 4. Haben der Senat oder die zuständige Behörde bezüglich der nach Ziffer 3. aktuell bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen etwaige Änderungen oder Aufhebungen bereits konkret geplant? Wenn ja, jeweils welche, jeweils wer, seit jeweils wann, aus jeweils welchen konkreten Gründen und zu jeweils welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte nach jeweils betroffener S-Bahn-Linie gesondert detailliert erläutern. Derzeit besteht nur auf dem Streckenabschnitt zwischen Hauptbahnhof und Neugraben aufgrund des baulichen Zustands im Bereich der Süderelbbrücken auf einer Länge von circa 380 Metern bis auf Weiteres eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h statt 100 km/h in beiden Richtungen. 5. Haben der Senat oder die zuständige Behörde über die in Ziffer 3. bereits erwähnten Geschwindigkeitsbegrenzungen hinaus weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen für etwaige andere Streckenabschnitte bereits konkret geplant? Wenn ja, jeweils wer, jeweils welche, für jeweils welchen Streckenabschnitt , seit jeweils wann, aus jeweils welchen konkreten Gründen und zu jeweils welchem Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte nach jeweils betroffener S-Bahn-Linie gesondert detailliert erläutern. Nein. Zudem werden Geschwindigkeitsbegrenzungen gegenüber der Streckenhöchstgeschwindigkeit auch nicht geplant, da das Schienennetz grundsätzlich derart instand gehalten wird, dass die Streckenhöchstgeschwindigkeit ausgefahren werden kann. 6. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Erkenntnisse darüber, ob und inwiefern die Hamburger S-Bahnen im Vergleich zu den Vorjahren auf bestimmten Strecken beziehungsweise Streckenabschnitten verlangsamt fahren? Wenn ja, jeweils welche, bezüglich jeweils welcher Strecken beziehungsweise Streckenabschnitte mit jeweils welcher durchschnittlichen Verlangsamung und aus jeweils welchen konkreten Gründen erfolgt/e eine Verlangsamung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18805 3 7. Sollte Ziffer 6. zu bejahen sein: Soll die jeweilige Verlangsamung künftig beibehalten werden oder sind bereits konkrete Gegenmaßnahmen geplant? Sollte letzteres der Fall sein, jeweils welche, durch jeweils wen und jeweils wann? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4.