BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18808 21. Wahlperiode 01.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 25.10.19 und Antwort des Senats Betr.: UEFA EURO 2024 – Welchem „Coach“ spielt der Senat den Ball eigentlich zu? Auf Seite 2 der Drs. 21/18747 vom 22. Oktober 2019 schreibt der Senat bezüglich der UEFA EURO 2024: „Das Landessportamt ist mit der Zuschlagserteilung im nationalen Verfahren und dem Beginn des internationalen Verfahrens auf die Unterstützung durch fachliche Beratungsleistungen angewiesen. Insbesondere hierfür, aber auch für die Abstimmung mit UEFA, DFB, HSV sowie der städteübergreifenden Arbeitsgruppe aller zehn Ausrichterstädte unter dem Dach des Deutschen Städtetages fallen im Jahr 2019 bereits Kosten an. Finanzierungsbedarf: 320 000 Euro“1. Zudem werden in der Tabelle auf Seite 4 der besagten Drucksache in Bezug auf die UEFA EURO 2024 für das Jahr 2020 bereits 250 000 Euro Finanzierungsbedarf veranschlagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 13. Februar 2017 hat Hamburg dem Deutschen Fußball-Bund e. V. (DFB) gegenüber Interesse bekundet, sich als Spielort für Spiele der Fußball-Europameisterschaft im Jahr 2024 (UEFA EURO 2024) zu bewerben. Am 17. Juni 2017 wurden beim DFB fristgerecht die entsprechenden Bewerbungsunterlagen eingereicht. Am 15. September 2017 hat der DFB Hamburg – neben Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Köln, Leipzig, Dortmund, Gelsenkirchen und Frankfurt am Main – im Rahmen eines nationalen Bewerbungsverfahrens als potenziellen Spielort für Spiele der UEFA EURO 2024 benannt. Am 27. September 2018 hat der europäische Fußballverband UEFA Deutschland als Austragungsland für die UEFA EURO 2024 benannt. Deutschland setzte sich damit gegen den Mitbewerber Türkei durch. Mit der Entscheidung der UEFA für das Austragungsland Deutschland steht auch die Freie und Hansestadt Hamburg als einer der zehn Austragungsorte des Turniers fest. In Anbetracht der Größenordnung dieses Ereignisses mit allen zu betrachtenden Aufgabenstellungen , Chancen und Herausforderungen ist eine hochprofessionelle und termingerechte Planung, Organisation und Durchführung nur unter zusätzlicher Ein- 1 Drs. 21/18747, Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft – Haushaltsplan 2019 Mehrbedarfe im Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport; Produktgruppe 272.03 Sport – hier: Förderung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen, 22.10.2019. Drucksache 21/18808 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bindung einer fachlich versierten und erfahrenen externen Unterstützung zu gewährleisten . Im Übrigen siehe Drs. 21/10422. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Jeweils welche Beratungsleistungen, durch jeweils wen, in jeweils welchem Umfang und zu jeweils welchen Kosten hat das Landessportamt in Bezug auf die UEFA EURO 2024 jeweils wann aus jeweils welchen konkreten Gründen in Anspruch genommen beziehungsweise plant das Landessportamt in 2019 jeweils wann in Anspruch zu nehmen? Bitte detailliert erläutern. Die zuständige Behörde hat im laufenden Jahr Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch die auf dem Gebiet der Planung und Organisation von Fußball- Großereignissen fachlich versierte und erfahrene Agentur HFP GmbH (HFP) in Höhe von voraussichtlich 320 000 Euro in Anspruch genommen beziehungsweise wird diese im Zeitraum zwischen 29. Oktober 2018 und 31. Januar 2020 in Anspruch nehmen. Mit ihrer fachlichen Expertise ergänzt und erweitert die Agentur HFP entscheidend das vorhandene Fach- und Spezialwissen der zuständigen Behörde. Das betrifft etwa die Planungen der erforderlichen Organisationsstrukturen und -abläufe, der aktuellen und künftigen Finanzbedarfe, die Festlegung der zeitlichen Abläufe der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Vorbereitung der Verhandlungen und Abstimmungen mit dem DFB, der UEFA sowie allen weiteren beteiligten Partnern, Behörden und Institutionen . Bereits nach der erfolgreichen oben erwähnten Teilnahme am nationalen Bewerbungsverfahren wurde die Unterstützung der Agentur HFP für die Bewältigung der weiteren Anforderungen und beschriebenen Aufgabenstellungen im internationalen Bewerbungsverfahren benötigt. Dabei betrugen die Kosten für die Beratung und Unterstützung durch die Agentur HFP im Zeitraum von 13. Oktober 2017 bis 14. Oktober 2018 199 980 Euro. Überdies hat die zuständige Behörde seit Oktober 2017 eine juristische Beratung durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP zu juristischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 in Anspruch genommen. Die Kosten dafür belaufen sich bisher auf 41 608,35 Euro. 2. Waren die jeweiligen unter Ziffer 1. fallenden Beratungsleistungen öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, jeweils wie, jeweils wann und durch jeweils wen? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. Nein. Auf eine Ausschreibung wurde nach entsprechender fachlicher Abwägung aufgrund eines vorhandenen Alleinstellungsmerkmals verzichtet. Unter Berücksichtigung der engen Zeitplanung, der benötigten hohen Expertise in sportfachlichen Fragen, erforderlicher umfangreicher Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen sowie aufgrund erforderlicher Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit DFB und UEFA aus vorherigen Welt- und Europameisterschaften war es erforderlich, dass der Auftrag durch eine Agentur wahrgenommen wird, die diese Expertise ad hoc und ohne Einarbeitungszeit abrufen kann. Über diese besondere Eignung verfügt nach Bewertung der zuständigen Behörde gegenwärtig nur die Firma HFP. Eine weitere bundesweit tätige Agentur hat zwar ähnliche Vorerfahrungen und Kontakte zu den Institutionen DFB und UEFA und brächte eine entsprechende Eignung mit. Diese Agentur beriet aber laut eigener Mitteilung für das Bewerbungsverfahren und die Vorbereitung der Umsetzung der EURO 2024 allerdings den DFB und hatte von sich aus eine entsprechende Interessenkollision angezeigt. Eine Beauftragung war somit nicht möglich, sodass die entsprechende Agentur nicht in ein Vergabeverfahren einbezogen werden konnte. Die HFP stand dagegen der zuständigen Behörde sofort zur Verfügung, sodass Nachteile für die Freie und Hansestadt Hamburg durch weitere zeitliche Vorläufe nicht entstanden. Eine öffentliche Ausschreibung wird für die Beratung in den kommenden Jahren vorbereitet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18808 3 Hinsichtlich der juristischen Beratung durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP war von einer Ausschreibung beziehungsweise Verhandlungsvergabe aus Gründen der besonderen, nicht voraussehbaren Dringlichkeit der Leistung abgesehen worden (§ 4 Nummer 3b der Beschaffungsordnung). 3. Aus welchen Posten setzt sich der bezüglich der UEFA EURO 2024 für das Jahr 2020 vorgesehene Finanzbedarf in Höhe von 250 000 Euro jeweils im Einzelnen zusammen? Bitte detailliert erläutern. Bei dem Finanzbedarf handelt es sich um eine derzeitige Planungsgröße für die Inanspruchnahme von fachlichen Beratungen und Unterstützungsleistungen. Diese Leistungen werden in Kürze neben der Darstellung der formellen Anforderungen mit der Ausschreibung veröffentlicht und können derzeit noch nicht detailliert dargestellt werden . 4. Falls die in Ziffer 3. aufgeführten Einzelposten Beratungsleistungen enthalten sollten: a) Jeweils welche Beratungsleistungen, durch jeweils wen, in jeweils welchem Umfang und zu jeweils welchen Kosten plant jeweils wer in Bezug auf die UEFA EURO 2024 aus jeweils welchen konkreten Gründen jeweils wann in Anspruch zu nehmen? Siehe Antwort zu 3. Überdies äußert sich der Senat nicht zu noch nicht abgeschlossenen Planungsständen. b) Werden die Leistungen öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, jeweils wie, jeweils wann und durch jeweils wen? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Ja, siehe Antworten zu 2. und 3.