BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18811 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 28.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Plötzlich über 1,5 Millionen Euro Mehrkosten aus dem Haushalt für die neue Handball-/Judo-Halle – Warum waren die Annahmen des Senats falsch? Anfang Juni 2019 wurde die von Bäderland Hamburg GmbH gebaute Handball -/Judo-Halle am Sportpark Dulsberg eingeweiht. Die veranschlagten Kosten seien dabei eingehalten worden, führte der Bäderland-Geschäftsführer zu diesem Anlass aus. Mit der Drs. 21/18749 teilt der Senat der Bürgerschaft nun allerdings eher beiläufig mit, dass es über die bisherigen Haushaltsmittel von 8 Millionen Euro für dieses Projekt einen Mehrbedarf aus dem Haushalt von rund 1,5 Millionen Euro gibt. Hintergrund ist, dass „wider Erwarten“ im Rahmen des Bauprojekts keine Umsatzsteuerbefreiung geltend gemacht werden kann. Ich frage den Senat: Das Projekt „Neubau des Landesleistungszentrums Handball und Judo im Sportpark Dulsberg“ wurde zunächst unter der Annahme begonnen, dass ein Vorsteuerabzug auf die Bauleistungen steuerrechtlich möglich sei. Ein mögliches Risiko, den Vorsteuerabzug steuerrechtlich gegebenenfalls nicht rechtfertigen zu können, wurde im Vorfeld mit den zuständigen Behörden – Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Umwelt und Energie, Senatskanzlei – sowie der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) erörtert. BLH hatte dazu im September 2015 und im Mai 2017 zwei steuerrechtliche Gutachten der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeholt. Danach wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung des Zuwendungsbescheids und der Verträge geprüft und bewertet. Damit das Projekt planmäßig und zu den damaligen Ausschreibungsergebnissen realisiert werden konnte, war ein Baubeginn im Herbst 2017 zwingend erforderlich. Andernfalls wären Bindefristen der auf die Ausschreibung abgegebenen Angebote abgelaufen, was zu Neuausschreibungen und Kostensteigerungen geführt hätte. Das Projekt wurde deshalb unter der Annahme der Vorsteuerabzugsfähigkeit vorbehaltlich einer späteren steuerrechtlichen Prüfung durch das zuständige Finanzamt begonnen. BLH wurde zum Ausschluss möglicher Risiken beauftragt, eine steuerliche Bewertung durch das zuständige Finanzamt vornehmen zu lassen. Anlässlich einer im Sommer 2018 bei BLH stattgefundenen, routinemäßigen Betriebsprüfung für den Zeitraum 2013 bis 2015 des Finanzamtes für Großunternehmen wurde in einem Prüfvermerk vom 21. August 2018 festgehalten, ein Vorsteuerabzug sei nicht gerechtfertigt. Auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses erfolgte eine Nachkalkulation des Vorhabens mit dem Ergebnis, das Kostenvolumen der Investition in Drucksache 21/18811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Höhe von rund 8 Millionen Euro um die nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro zu erhöhen. Die zuständige Behörde wurde hierüber am 09. November 2018 und am 19. November 2018 informiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt: 1. „Bei der ursprünglichen Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten waren alle Beteiligten davon ausgegangen, dass von der Bäderland Hamburg GmbH im Rahmen der Baumaßnahme eine Umsatzsteuerbefreiung geltend gemacht werden kann.“ (Drs. 21/18749.) a. Wer genau waren im Einzelnen „alle Beteiligten“ bei diesem Projekt ? b. Warum genau wurde von einer Umsatzsteuerbefreiung für dieses Bauvorhaben ausgegangen? c. Wurden zur Beurteilung der umsatzsteuerlichen Fragestellungen für dieses Bauvorhaben steuerliche Berater beauftragt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? d. Wurde zur Beurteilung der umsatzsteuerlichen Fragestellungen für dieses Bauvorhaben eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt beantragt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? e. Welche genauen Auswirkungen hatte die Annahme der Umsatzsteuerbefreiung auf die Planungen zur Umsetzung des Projektes in dieser Form? Welche Alternativen für den Bau der Halle wurden im Zuge der Projektentscheidung geprüft und aus welchen Gründen verworfen? 2. „Dies hat sich wider Erwarten nicht bestätigt. Die Bäderland Hamburg GmbH hat daher die Erhöhung der Fördersumme für den Bau der Halle um rund 1.520 Tsd. Euro beantragt.“ (Drs. 21/18749.) a. Seit wann genau ist jeweils welchen Stellen bekannt, dass für dieses Bauvorhaben keine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden kann? b. Welche Änderungen in der Beurteilung der umsatzsteuerlichen Fragestellungen für dieses Bauvorhaben haben sich seit dem Projektstart jeweils wann durch welche Urteile, Anwendungserlasse oder ähnlichen Vorgänge ergeben? Siehe Vorbemerkung. c. Wann genau hat die Bäderland Hamburg die Erhöhung der Fördersumme bei der zuständigen Fachbehörde beantragt? Wann genau wurde dieser Antrag beschieden? Am 18.Juli 2019 hat BLH eine Erhöhung der Fördersumme beantragt; der Antrag wurde am 06. August 2019 von der zuständigen Behörde beschieden. d. Bestreitet die Bäderland Hamburg GmbH die unerwartete Umsatzsteuerforderung im Einspruchs- oder Klageverfahren? Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens? Wenn nein, warum nicht? Nein, da die derzeitige Rechtslage eindeutig ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18811 3 e. Welche genauen Auswirkungen hat der Wegfall der eingeplanten Umsatzsteuerbefreiung im Einzelnen auf den Betrieb der Halle und die Vereinbarungen zur Nutzung der Halle? Keine.