BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18813 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 28.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Mehr Stadtteilschul-Züge und kein Standort für die neue Grundschule – Was steckt hinter den SEPL-Planungen für die Region Süderelbe? Laut Schulentwicklungsplan 2019 (SEPL) wird für die Region Süderelbe (Region 22 a) perspektivisch von einer massiven Steigerung der jährlichen Einschulungen ausgegangen – bedingt zum einen durch die Neubauaktivitäten vor Ort, zum anderen durch die Schließung der katholischen Schule Neugraben . Insgesamt wird demnach mittel- bis langfristig die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen Grundschulen in Neugraben und Fischbek um bis zu 75 Prozent steigen. Aufgefangen werden soll diese Entwicklung durch drei neu zu gründende Schulen: eine Grundschule und statt der eigentlich im SEPL-Entwurf angedachten Campus-Stadtteilschule eine gesonderte Stadtteilschule und ein eigenständiges Gymnasium. Diesbezüglich ergeben sich jedoch Fragezeichen: Während in der Entwurfsfassung des SEPL für die Campus-Stadtteilschule zwei Stadtteilschul-Züge und vier Gymnasial-Züge vorgesehen waren, sind es in der finalen SEPL-Fassung auf einmal zwei Züge mehr – nämlich vier Stadtteilschul-Züge bei gleich gebliebenen Zügen für den Gymnasialzweig. Außerdem werden für die beiden weiterführenden Schulen mögliche Standorte benannt, für die neu geplante Grundschule wird dies jedoch noch gänzlich offen gelassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der gemäß § 86 Hamburgisches Schulgesetz aufgestellte und von der Deputation der für Bildung zuständigen Behörde am 1. Oktober 2019 verabschiedete Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg (SEPL 2019) legt dar, wie sich nach heutigem Kenntnisstand die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Schulstandorten und in den Regionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt sowie des Elternwahlverhaltens, absehbar entwickeln werden. Dabei wird ein Planungszeitraum bis 2030 in den Blick genommen. Dieser große Zeitraum impliziert, dass die bestehende Schulentwicklungsplanung kontinuierlich überprüft , weiterentwickelt und angepasst wird. Zur Qualität und Akzeptanz des SEPL 2019 trägt bei, dass die für Bildung zuständige Behörde in einem breiten Beratungsund Beteiligungsverfahren unter anderem die Stellungnahmen der Schulkonferenzen, der Kreiselternräte, der Kammern nach dem Hamburgischen Schulgesetz und der Bezirksversammlungen eingeholt und deren Hinweise berücksichtigt hat. Dieses gilt explizit auch für die Stellungnahme der Bezirksversammlung Harburg zur Region Süderelbe. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Als mögliche Standorte für das neu geplante Gymnasium wird unter anderem das Gelände der ehemaligen Frieda-Stoppenbrink-Schule Drucksache 21/18813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 genannt. 2012 sind die Frieda-Stoppenbrink-Schule und die Beratungsstelle Süderelbe/Finkenwerder zusammengeführt und am Schulstandort Neuwiedenthaler Straße zum Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum Süderelbe (ReBBZ) weiterentwickelt worden. Unterrichtet werden dort rund 90 Schülerinnen und Schüler (Klassenstufen 5 bis 11) mit den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen sowie sozial-emotionale Entwicklung . Sollte dieser Standort ausgewählt werden, was geschieht dann mit dem dort ansässigen ReBBZ? Für das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Süderelbe entstehen zurzeit am Standort der Stadtteilschule Süderelbe neue Räumlichkeiten, sodass der Standort der ehemaligen Frieda-Stoppenbrink-Schule nach dem Umzug vollständig für den Neubau des geplanten Gymnasiums zur Verfügung steht. 2. Als alternativer Standort für das geplante Gymnasium wird das Gelände der Katholischen Schule Neugraben genannt. Für welche Schulgröße eignet sich das dortige Gelände? Ist an dem Standort überhaupt eine Schule mit mindestens drei Zügen sowie Sporthalle und Mensa denkbar ? 3. Wie können die Eigentumsverhältnisse mit dem Erzbistum geklärt werden ? Das Flurstück der Katholischen Schule Neugraben verfügt über eine Fläche von circa 1,96 ha; bei der Neubauplanung auf freier Fläche würde für ein vierzügiges Gymnasium eine Grundstücksgröße von circa 1,8 ha angenommen. Im Übrigen ist die für Bildung zuständige Behörde im regelhaften Austausch mit dem Erzbistum. 4. Während für das neue Gymnasium mehrere Standort-Alternativen und für die neue Stadtteilschule ganz konkret ein Standort im SEPL benannt werden, wird für die neu geplante Grundschule hierauf vollends verzichtet . Warum? Welche Standorte werden in Betracht gezogen? 5. Warum wurden mit der Planungsänderung weg von einer Campus-Stadtteilschule hin zu einer neuen Stadtteilschule und einem neuen Gymnasium auch die Stadtteilschul-Züge verändert? Wo kommen die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler für die zusätzlichen Züge auf einmal her? Die zusätzliche Grundschule ist explizit als langfristig zu planende zusätzliche Option im SEPL 2019 ausgewiesen. Vorrang haben die genannten Erweiterungen an den Bestandsschulen. Die Entwicklung eines möglichen weiteren Standorts ist eine Aufgabe , die im Rahmen der Stadtteilentwicklung gemeinsam mit dem Bezirk Harburg zu gestalten ist. Dabei ist auch die Schülerzahlenentwicklung insgesamt zu berücksichtigen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Eine Fertigstellung der eigentlich geplanten Campus-Stadtteilschule war für 2023 vorgesehen. Ergeben sich durch die geänderten Planungen in der Endfassung des SEPL zeitliche Verzögerungen? Zu wann sind die drei neuen Schulen jeweils geplant? Der SEPL 2019 schafft mit seiner Festlegung des Schulangebots die Grundlage und den Rahmen für künftige Baumaßnahmen. Nach der Beschlussfassung am 1. Oktober 2019 gilt es, für alle Vorhaben die Zeitplanung zu aktualisieren bevor die Umsetzungsplanung konkretisiert wird. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, siehe auch Vorbemerkung.