BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18814 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 28.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Schimmelt die Elbphilharmonie? Auf der 9. Schimmelpilzkonferenz in Berlin vom 21.03.2019 und der 2. Münchener Schimmelkonferenz vom 24.09.2019, veranstaltet von B+B BAUEN IM BESTAND Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, wurde von dem als Referent zum Thema „Das Konzept der Bewertung von Schimmelschäden über die Hintergrundbelastung“ eingeladenen Gutachter Dr. Berg (AB Dr. A. Berg GmbH, Hamburg) eine sehr hohe Schimmelpilz-Hintergrundbelastung in einem wichtigen Bauwerk in Hamburg vorgestellt. Es wurde deutlich gemacht, dass es sich bei dem Bauwerk um die Elbphilharmonie handelt. Die Ergebnisse der Untersuchungen basieren auf über 300 Proben aus dem Objekt, die zu einem größeren Teil (201 Stück) aus Fußbodenaufbauten stammen sollen. Des Weiteren sind über 80 Proben aus Leichtbauwänden und Vorsatzschalen sowie weitere 48 aus Rohrummantelungen und Isolierungen entnommen worden. Alarmierend ist: Die im Vortrag genannten Hintergrundwerte sind zum Teil doppelt so hoch wie die vom Umweltbundesamt als Aufmerksamkeitswert angesetzten Werte. Warum vor diesem Hintergrund die Stadt bisher (nach unseren Informationen ) keine Maßnahmen eingeleitet hat, ist unverständlich, zumal es eine vertraglich vereinbarte „Schimmelfreiheit“ des Gebäudes geben soll. Ich frage den Senat: Das Planungsbüro AB Dr. A. Berg GmbH wurde am 26. März 2014 von Hochtief als Sachverständiger gemäß Neuordnungsvereinbarung für die Bereiche Baubiologie, Schimmelfreiheit und Hygiene mit der Qualitätssicherung für das Projekt Elbphilharmonie beauftragt. Gemäß der Neuordnungsvereinbarung sind die Sachverständigen verpflichtet, die Bauausführung fortwährend qualitätssichernd zu prüfen und zu dokumentieren sowie für ihren jeweiligen Teilbereich eine Abschlussbestätigung der Mangelfreiheit als Voraussetzung für die Abnahme abzugeben. Dabei ist der Sachverständige an einschlägige DIN-Normen und sonstige Regelwerke sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gebunden, darüber hinaus auch an alle zwingenden sonstigen Vorschriften, insbesondere Sicherheitsanforderungen beim Bauen. Diese Verpflichtung ist auch im Vertrag zwischen Hochtief und dem Sachverständigen vom 26. März 2014 ausdrücklich festgehalten. Der Sachverständige hat die Baumaßnahmen von März 2014 bis zur Baufertigstellung begleitet. In diesem Zusammenhang hat er 97 Zwischenberichte erstellt, denen über 100 Baubegehungen zugrunde lagen. Die in den 97 Zwischenberichten dokumentierten einzelnen Messergebnisse sind nicht zentral erfasst. Eine aussagekräftige Drucksache 21/18814 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zusammenfassende Darstellung dieser einzelnen Werte ist im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich. Die Zwischenberichte sind aber in neun Projektteil-Abschlussberichten für die einzelnen Projektbereiche zusammengefasst : Hotel (zwei Projekteil-Abschlussberichte), Gastronomie, Speicher, KAB Neubau (Konzert, Allgemeiner Bereich, Besonderer Ort), Wohnen, Dach, Parken und Konzert. Diese neun Projektteil-Abschlussberichte wurden im Zeitraum zwischen dem 8. Dezember 2014 und dem 30. August 2016 erstellt. Alle neun Berichte enden mit der zusammenfassenden Feststellung: „Die bisher geprüfte Ausführung ist funktionsfähig, die Qualität ist gegeben. Es sind keine Mängel festzustellen.“ Mit Datum vom 30. September 2016 hat der Sachverständige seinen Abschlussbericht für das Gesamtprojekt Elbphilharmonie übermittelt (Anlage 1), in dem er auf die neun Projektteil-Abschlussberichte verweist und feststellt: „Es wird hiermit bestätigt, dass die Funktionalität und die Qualität auch unter Berücksichtigung des vereinbarten Bausolls gegeben sind.“ Neben diesem formalen Schlussbericht übermittelte der Sachverständige zudem am 22. September 2016 einen „Prüfbericht Qualitätssicherung“ (Anlage 2), in dem er Aufgabenstellung und Prüfergebnisse noch einmal detaillierter darlegt. Nach Angaben des Sachverständigen sind die dort genannten Werte zwischen dem 16. Oktober 2014 und 8. Juni 2016 erhoben worden. Dieser Bericht endet mit folgender Beurteilung und Zusammenfassung: „4. Beurteilung Die Gesamtübersicht zu den Hintergrundwerten der unvermeidbaren Schimmelpilzbelastung von Baumaterialien ohne Vorschädigung durch Nässe ist der Anlage dieses Prüfberichtes beigefügt. In den einzelnen Projektbereichen wurden keine Mängel festgestellt . Die bisher geprüfte Ausführung ist funktionsfähig, die Qualität ist gegeben. 5. Zusammenfassung Die bisher geprüfte Ausführung ist funktionsfähig, die Qualität ist gegeben. Es sind keine Mängel festgestellt worden.“ Der dreiseitige „Prüfbericht Qualitätssicherung“ nimmt auf eine einseitige Anlage „Gesamtübersicht zu den Hintergrundwerten der unvermeidbaren Schimmelpilzbelastung von Baumaterialien ohne Vorschädigung durch Nässe“ Bezug (siehe Anlage 2). Diese Anlage hat der Sachverständige auf der 9. Berliner Schimmelkonferenz unter der Bezeichnung „Labor eigene Hintergrundwerte, Projekt Großbaustelle Hamburg“ veröffentlicht. Diese Werte, die im Rahmen der Konferenz in Bezug auf die Elbphilharmonie genannt wurden, sind seit dem 22. September 2016 als Teil des „Prüfberichts Qualitätssicherung“ bekannt (siehe oben). Bei den genannten Werten handelt es sich um vom Sachverständigen aus der Gesamtheit der Proben ermittelte Durchschnittswerte , die aus Sicht des Sachverständigen die „unvermeidbare Hintergrundbelastung “ darstellen und daher auch keinem individuellen Bauteil oder Gebäudebereich zugeordnet werden können (siehe Anlage 2). Die zuständige Behörde teilt die Einschätzung des Sachverständigen. Es waren daher keine Maßnahmen erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HamburgMusik gGmbH wie folgt: 1. Sind dem Senat Erkenntnisse beziehungsweise Werte, die im Rahmen der 9. Schimmelpilzkonferenz in Bezug auf Hamburger Bauwerke benannt wurden, bekannt? Wenn ja, seit wann und um welche Informationen handelt es sich hierbei ? 2. Ist dem Senat bekannt, dass sich die oben genannten hohen Belastungswerte auf das Gebäude der Elbphilharmonie beziehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18814 3 a. seit wann? b. welche Einschätzung hat der Senat zu den festgestellten hohen Belastungswerten? c. wann wurden nach Kenntnis des Senats die oben genannten hohen Belastungswerte gemessen? d. wo in der Elbphilharmonie wurden nach Kenntnis des Senats die oben genannten hohen Belastungswerte gemessen? e. welche Maßnahmen hat der Senat nach Bekanntwerden der hohen Belastungswerte ergriffen? 3. Sind dem Senat andere beziehungsweise weitere Messungen der Schimmelpilzkonzentration in der Elbphilharmonie bekannt? Wenn ja, a. um welche Messungen beziehungsweise Untersuchungen handelt es sich? (Bitte Anlass, Datum und die beauftragten Sachverständigen nennen.) b. wo im Gebäude fanden diese Messungen statt beziehungsweise wo wurden Proben entnommen? c. welche Werte wurden dabei ermittelt und wo sind diese dokumentiert ? d. welche Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund dieser Messungen ergriffen? Siehe Vorbemerkung. 4. Sind die Schäden, die 2016 aufgrund des Wasserschadens im Kleinen Saal der Elbphilharmonie entstandenen sind, ordnungsgemäß behoben worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, a. wann? b. wo ist dies dokumentiert? c. wie, wann und mit welchem Ergebnis ist der Sanierungserfolgt überprüft worden? Ja, der Schaden im Kleinen Saal ist am 28. April 2017 entstanden und im Sommer 2017 ordnungsgemäß behoben worden. Die Sanierungsmaßnahme ist durch ein Sachverständigenbüro im Rahmen einer Ortsbegehung am 25. August 2017 und durch mikrobiologische Untersuchungsergebnisse von Raumluftproben abschließend überprüft worden. Die Raumluftproben sind durch ein Umweltlabor ausgewertet worden . Das Sachverständigenbüro hat mit Schreiben vom 29. August 2017 mitgeteilt, dass aus mikrobiologischer Sicht die Sanierung erfolgreich beendet ist. Q46-QV-160930-BG-9951-KO-SP-HO-WO-Abschlussbericht-Ausführung_Baubiologie Bauvorhaben: Elbphilharmonie Hamburg Bauherr: Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG Generalunternehmer: HOCHTIEF Infrastructure GmbH Sachverständiger: Dr. Alexander Berg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 1 von 2 Abschlussbericht Qualitätssicherung Prüfung der Bauausführung Abschlussbericht-Nr.: BG-46-9951-KO-SP-HO-WO Gewerk: Baubiologie, Schimmelfreiheit, Hygiene Datum der Begehung / Feststellung: 30.09.2016 Bereich: Hotel, Gastro, Speicher, Wohnen, KAB-Neubau, Dach, Konzert Geschoss: UG02 bis OG26 Raum: Diverse Achse: Diverse Bearbeitender Sachverständiger: Dr. Alexander Berg Die Bauleistung wurde fortlaufend in notwendigem Umfang qualitätssichernd geprüft und in Zwischenberichten dokumentiert. Vom Sachverständigen dabei festgestellte Mängel der Bauausführung wurden beschrieben und deren mangelfreie Abarbeitung oder einvernehmliche Abweichungen wurden dokumentiert. Wesentliche Restmängel liegen nicht mehr vor. Es wird hiermit bestätigt, dass die Funktionalität und die Qualität auch unter Berücksichtigung des vereinbarten Bausolls gegeben sind. Drucksache 21/18814 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18814 5 Q46-QV-160922-BG-0074-Hintergrundbelastung Gesamtprojekt Bauvorhaben: Elbphilharmonie Hamburg Bauherr: Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG Generalunternehmer: HOCHTIEF Infrastructure GmbH Sachverständiger: Dr. Alexander Berg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 1 von 3 Prüfbericht Qualitätssicherung Prüfung der Bauausführung Bericht-Nr.: BG-46-0074-Hintergrundbelastung Gesamtprojekt Gewerk: Baubiologie Datum der Begehung / Feststellung: 16.10.2014 – 08.06.2016 Bereich: Projektteilbereich Hotel Projektteilbereich Gastro Projektteilbereich Speicher Projektteilbereich Wohnen Projektteilbereich KAB-Neubau Projektteilbereich Parken Projektteilbereich Dach Projektteilbereich Konzert Anlage: Gesamtübersicht zu den Hintergrundwerten der unvermeidbaren Schimmelpilzbelastung von Baumaterialien ohne Vorschädigungen durch Nässe Drucksache 21/18814 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 Q46-QV-160922-BG-0074-Hintergrundbelastung Gesamtprojekt Bauvorhaben: Elbphilharmonie Hamburg Bauherr: Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG Generalunternehmer: HOCHTIEF Infrastructure GmbH Sachverständiger: Dr. Alexander Berg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 2 von 3 1 Ausgangssituation Schimmelpilzfrei zu bauen ist, wenn man nach heutigen Standards baut, nicht möglich. Vermehrungsfähige Schimmelpilzbestandteile gelangen über das zu verbauende Material und über die Außenluft in den Baukörper. Durch den baubedingten Wassereintrag, z.B. bei der Herstellung und der Verarbeitung von plastischen Mörteln oder Betonen, entstehen innerhalb von Bauteilen Bedingungen, die Schimmelpilzwachstum begünstigen. In Abhängigkeit von Bauweise und verwendeten Baumaterial stellt sich somit grundsätzlich eine unvermeidbare Hintergrundbelastung von Bauteilen mit vermehrungsfähigen Schimmelpilzbestandteilen ein. Die Hintergrundbelastung variiert mit der Baugeschichte und Nutzungsdauer, sie liegt für die verschiedenen Baumaterialien um Größenordnungen auseinander. Die bauartbedingten Hintergrundbelastungen stellen einen wesentlichen Grenzwert zur Beurteilung entnommener Proben nach Wasser-und Schimmelpilzschäden im Baukörper dar. Zur Ermittlung der Hintergrundbelastungen ist es nötig, Proben aus ausgewählten Referenzbereichen ohne Vorschädigungen durch Nässe zu entnehmen, um gebäudetypische Hintergrundbelastungen mit Schimmelpilz zu bestimmen. Herangehensweisen und Beurteilungskenngrößen zur Ermittlung gebäudetypischer Hintergrundbelastungen für das Bauprojekt Elbphilharmonie wurden auf der Projektbesprechung am 23.07.2014 diskutiert und anschließend im Prüfbericht BG 0012 festgelegt. 2 Aufgabenstellung Zur Ermittlung der gebäudetypischen Hintergrundbelastung ausgewählter Baumaterialien für Projekt Elbphilharmonie beauftragte die HOCHTIEF Infrastructure GmbH die AB-Dr. A. Berg GmbH mit den entsprechend notwendigen Untersuchungen. 3 Überprüfungsergebnisse Die Proben zur Ermittlung der Hintergrundbelastungen wurden im Zeitraum vom 16.10.2014 bis zum 08.06.2016 abschnittsweise in den einzelnen Projektteilbereichen des Gebäudes entnommen und zunächst projektteilspezifisch ausgewertet. Die Ergebnisse und dessen Beurteilungen über die Probenentnahmen in den einzelnen Projektteilbereichen gehen aus folgenden Prüfberichten hervor: Q46-QV-141208-BG-0017-Hintergrundbelastungen Projektteilbereich Hotel Q46-QV-150401-BG-0021-Nachuntersuchung Hintergrundbelastung Hotel Q46-QV-150504-BG-0022-Hintergrundbelastungen Projektteilbereich Gastro Q46-QV-150717-BG-0025-Hintergrundbelastungen Projektteilbereich Speicher Q46-QV-160824-BG-0061-Hintergrundbelastungen Projektteilbereich KAB-Neubau Q46-QV-160824-BG-0062-Hintergrundbelastungen Projektteilbereich Wohnen Q46-QV-160825-BG-0063-Hintergrundbelastung Projektteilbereich Dach Q46-QV-160830-BG-0064-Hintergrundbelastung Projektteilbereich Parken Q46-QV-160830-BG-0073-Hintergrundbelastung Projektteilbereich Konzert In Hinblick an die identischen Bauweisen in den einzelnen Projektteilbereichen des Gebäudes, wurden alle Probenergebnisse aus allen Bereichen zusammengefasst und hieraus Grenzwerte der unvermeidbaren Hintergrundbelastung von Baumaterialien mit Schimmelpilz bestimmt. Hierbei wurde auf die maximale Menge aller erfassten Probenergebnisse aus dem Gesamtprojekt zurückgegriffen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18814 7 Drucksache 21/18814 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 AB – Dr. A. Berg GmbH Planungsbüro für Schadstoffsanierung & Brandschutz Sachverständigenbüro Projekt: P14.076, Elbphilharmonie Hamburg, alle Projektteilbereiche Datum: 29.07.2016 Werte der unvermeidbaren Schimmelpilzbelastung von Baumaterialien ohne Vorschädigungen durch Nässe 1. Materialproben Laboranalysen durch Verdünnungsreihe, 25 °C, DG 18, MEA, Parameter KBE/g Bauteil Material Hintergrundwert [KBE/g] Leichtbauwände und Vorsatzschalen, Mineralwolleinlagen 201.000 Fußböden, Dämmebene aus Polystyrol 128.000 Fußböden, Dämmebene aus Mineralwolle 197.000 Fußböden, zementgebundene Ausgleichsschüttung, Polystyrol 8.000 Fußböden, Dämmebene aus Foamglas 2.200 Fußböden, zementgebundene Holzfaserplatte 293.000 Abgehängte Decken, Mineralwolleinlagen 37.000 Brand- und Schallschutzdämmung, freiliegend, Mineralwolle 4.850 Baswa-Deckenplatten, Mineralwolle 26.000 Schächte, Mineralwolle 6.400 Rohrummantelung aus Cornlit, Mineralwolle 3.750 2. Abdruckproben Laboranalysen durch Inkubation, 25 °C, DG 18, MEA, Parameter KBE/cm² Bauteil Material Hintergrundwert [KBE/cm²] Abgehängte Decken aus Mineralfaser- und Gipskartonplatten 300 Schachtinnenseiten, Promat 420 Wandoberflächen in Massivbauweise 170 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18814 9 18814ska_Text 18814ska_Anlage 18814ska_Antwort_Anlage1 18814ska_Antwort_Anlage2