BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18818 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 28.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung des Ersatzes der Köhlbrandbrücke Ende August hat Staatsrat Sevecke im Wirtschaftsausschuss die Kosten für eine neue Köhlbrandquerung mit über einer Milliarde Euro angegeben. Nach anderen Informationen, die aus dem Hause der Hafenverwaltung stammen, muss die Stadt mit Kosten von über zwei Milliarden Euro für eine neue Brücke und mit über drei Milliarden Euro für einen Tunnel rechnen. Der hafenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Seeler, gab auf einer Veranstaltung von ver.di am 17.09. im Bürgerhaus Wilhelmsburg nun bekannt, es werde auf einen gebohrten Tunnel hinauslaufen. Die Höhe der zu veranschlagenden Kosten ist für die Gegner/-innen der A26- Ost ein Grund, die bisher für eine Südtrasse der A 26 als Hafenpassage vorgesehenen Bundeszuschüsse besser für den notwendigen Ersatz der demnächst abgängigen Köhlbrandbrücke aus den Siebzigerjahren zu nutzen. Bisherige Linie des Senates ist offensichtlich darauf zu hoffen, dass der Bund – trotz abzusehenden Mehrausgaben unter anderem für den Militärhaushalt, den Kohleausstieg, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Grundrente – Hamburg zwei Querungen des Köhlbrands in circa 4 km Entfernung voneinander mitfinanziert. Dabei wurde darauf gesetzt, eine Bundesbeteiligung auf Basis des § 5a) Bundesfernstraßengesetz zu erreichen. Da sich der Senat bei der Darstellung seiner mittelfristigen Investitionsplanung auf die „veranschlagungsreifen“ Investitionen beschränkt, bleibt intransparent, welche Vorstellungen er davon hat, wie er die zahlreichen darüber hinaus angekündigten Zukunftsprojekte angesichts der eigenen Vorgaben von Schuldenbremse und Ausgleich des Ergebnishaushaltes tatsächlich finanzieren will. Wir fragen den Senat: Die Haupthafenroute bildet gemeinsam mit den Bundesfernstraßen A 255, A 1, B 73 und A 7 einen leistungsfähigen Straßenring, der die Anbindung des größten deutschen Hafens in das nationale und europäische Fernstraßennetz gewährleistet. Mit dem Neubau der A 26 wird der bisher durch die Harburger Ortsmitte laufenden Fernverkehr störungsarm in den Hafen verlegt. Der nördliche, über die Haupthafenroute verlaufende Teil des Straßenrings wird dadurch nicht entbehrlich. Derzeit wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur geprüft, ob die Haupthafenroute nach § 2 Absatz 3 a) Bundesfernstraßen- Drucksache 21/18818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gesetz (FStrG) zur Bundesfernstraße aufzustufen ist. Unabhängig davon treibt die Hamburg Port Authority AöR (HPA) die erforderlichen Planungen voran. Im Rahmen der Vorplanung wird als nächstes eine Kostenschätzung erstellt und damit die Kostenermittlung weiter konkretisiert. Ein Kostenrahmen liegt derzeit nicht in der hierfür erforderlichen Detailtiefe vor. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Bund methodisch anders vorgeht, sodass im Falle seiner Beteiligung an dem Projekt die Kostenermittlung gegebenenfalls anzupassen wäre. Ebenso könnten Präferenzen des Bundes zur Bauwerksvariante und ihrer technischen Ausgestaltung Kostenauswirkungen haben. Im Doppelhaushalt 2019/2020 und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung des Senats sind alle „veranschlagungsreifen“ Investitionen enthalten. Investitionsvorhaben , die noch nicht die erforderliche Planungsreife haben, werden hier grundsätzlich nicht berücksichtigt. Im Doppelhaushalt 2019/2020 (Einzelplan 7) sind die laufenden Planungskosten der HPA für die neue Köhlbrandquerung berücksichtigt. Für eine Veranschlagung der eigentlichen Bauleistung in der mittelfristigen Finanzplanung des Senats liegen die Voraussetzungen gegenwärtig nicht vor, weil der Baubeginn außerhalb des zeitlichen Planungshorizonts der mittelfristigen Finanzplanung des Senats befindet und noch keine Kostenberechnung gemäß Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorliegt. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 wird die Investitionsplanung aktualisiert beziehungsweise um die „veranschlagungsreifen“ Investitionsvorhaben fortgeschrieben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Auf welcher Quelle beruht die Angabe des Staatsrates der Wirtschaftsbehörde , die er Ende August zu den möglichen Kosten einer neuen Köhlbrandquerung vor dem Wirtschaftsausschuss gemacht hat? 2. Welche Kostenprognosen für den Ersatz der Köhlbrandbrücke sind dem Senat bekannt a. für den Ersatz durch eine neue, höhere Brücke? b. für den Ersatz durch einen Bohrtunnel? c. für den Ersatz durch einen Absenktunnel? 3. Auf welche gesetzliche Regelung hat sich der Senat bisher bezogen, um vom Bund Zuschüsse zum Ersatz der Köhlbrandbrücke zu erhalten? 4. Liegen dem Senat bereits Stellungnahmen vom Bund vor, wie dieser den Bezug auf die vom Senat genutzte gesetzliche Regelung bewertet? 5. Welchen Tenor haben die Stellungnahmen des Bundes? 6. Wie fließen die aus Sicht des Senats noch nicht „veranschlagungsreifen“ Investitionsnotwendigkeiten, die der Senat erkennt, in die mittelfristige Investitionsplanung ein? 7. Reicht eine Kostenschätzung zum Beispiel bei der HPA dafür aus, um in den gesamtstädtisch abgeschätzten Investitionsbedarf aufgenommen zu werden? a. Wenn ja, mit welchen Beträgen wird der Ersatz der Köhlbrandbrücke aufgenommen? b. Wenn nein, warum nicht und ab wann erfolgt die Aufnahme in eine gesamtstädtische Übersicht? Siehe Vorbemerkung.