BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18819 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 28.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Realisierung einer weitgehenden Barrierefreiheit bei je einer weiteren Grundschule und Stadtteilschule pro Bezirk In der Antwort des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/14555 und Drs. 21/18686 heißt es: „Seit der Gründung von SBH I Schulbau Hamburg im Jahr 2010 werden alle Neubauten, Zubauten und Erweiterungsbauten sowie alle Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten grundsätzlich barrierefrei geplant und umgesetzt “ (Drs. 21/14555). „Darüber hinaus werden für Schwerpunktschulen im Rahmen von Sanierungen von Bestandsgebäuden zusätzliche Investitionsmittel bereitgestellt. Mit diesen Investitionen wird pro Bezirk bei je einer weiteren Grundschule und Stadtteilschule eine weitgehende Barrierefreiheit realisiert “ (Drs. 21/18686). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Realisierung einer möglichst weitgehenden Barrierefreiheit sind insgesamt 16 Grund- und Stadtteilschulen in allen Hamburger Bezirken vorgesehen. Die damit verbundenen baulichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden in der Regel im Zusammenhang mit laufenden oder zukünftigen Bauvorhaben umgesetzt und reichen vom Einbau von Treppenliften und Türöffnern über den Umbau einzelner Räume bis hin zur barrierefreien Erschließung aller Etagen in Bestandsgebäuden. Da alle Maßnahmen individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schule bezogen und mit dieser eng abgestimmt werden, die Planungen aber noch nicht abgeschlossen sind, ist eine Aussage zu geplanten Leistungen an einzelnen Schulen nicht möglich. Für die Realisierung der Maßnahmen stehen an jeder Grundschule 200 000 Euro zur Verfügung, an jeder Stadtteilschule 300 000 Euro. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welches sind die oben genannten „weiteren Grundschulen und Stadtteilschulen “, für die „eine weitgehende Barrierefreiheit realisiert“ werden soll? (Bitte in einer Excel-Tabelle bezirksweise auflisten.) Hamburg-Mitte: Grundschule Mümmelmannsberg Stadtteilschule Mümmelmannsberg Altona: Stadtteilschule Blankenese Loki-Schmidt-Schule Eimsbüttel: Grundschule Rellinger Straße Julius-Leber-Schule Drucksache 21/18819 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburg-Nord: Grundschule St. Nikolai Stadtteilschule Alter Teichweg Wandsbek: Schule Kamminer Straße Stadtteilschule Poppenbüttel Erich-Kästner-Schule Schule Surenland Bergedorf: Schule Nettelnburg Stadtteilschule Lohbrügge Harburg: Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg Aueschule Finkenwerder 2. Wie hoch sind die oben genannten geplanten Investitionen für jede einzelne der in Frage 1. genannten Schulen? 3. Welche Maßnahmen zur „weitgehenden Barrierefreiheit“ sollen in jeder einzelnen der unter 1. genannten Schulen realisiert werden? 4. Bis wann sollen diese unter Frage 3. genannten Maßnahmen in jeder einzelnen dieser Schulen realisiert sein? 5. Welche Maßnahmen für eine vollständige statt nur „weitgehende“ Barrierefreiheit werden für jede einzelne der unter Frage 1. genannten Schulen nicht realisiert? 6. Welche Gründe gibt es für jede einzelne der in Frage 1. genannten Schulen für die Nichtrealisierung der in Frage 5. genannten Maßnahmen für eine vollständige statt nur „weitgehende“ Barrierefreiheit? Siehe Vorbemerkung.