BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18824 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 29.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Rechtsextremisten im Fokus (11/2019) Nach Einschätzung verschiedener Sicherheitsbehörden wird der Rechtsextremismus zunehmend zu einer Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Die Polizei stufe aktuell 43 Rechtsextremisten als Gefährder ein, denen ein Anschlag zuzutrauen ist, erklärte das Bundeskriminalamt (BKA) knapp eine Woche nach dem antisemitischen Anschlag in Halle mit zwei Toten.1 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele rechtsextremistische Gefährder aus den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ gibt es nach Einschätzung der Ordnungsbehörden (Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz ) derzeit in Hamburg? Von den oben genannten 43 rechtsextremistischen Gefährdern ist keine Person in Hamburg erfasst. 2. Wie setzt sich das Personenpotential von Rechtsextremisten aus den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug “ in Hamburg zusammen? Bitte die Personenpotenziale nach folgenden (demografischen) Merkmalen aufschlüsseln: a) Phänomenbereich und Organisation, b) Staatsangehörigkeit, c) Alter beziehungsweise dominierende Altersgruppen, d) Geschlecht beziehungsweise Geschlechterverhältnis. 3. Wie viele von diesen Personen (Frage 2.) verfügen über die doppelte Staatsbürgerschaft? Bitte nach den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus “ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ aufschlüsseln. Die angefragte Kombination der genannten Parameter ist in der gemeinsamen Datenbank des Verfassungsschutzverbundes so nicht hinterlegt. Zur Beantwortung der Fragekonstellationen hätten Datensätze im vierstelligen Bereich händisch durchgesehen und ausgewertet werden müssen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamen- 1 https://www.n-tv.de/politik/BKA-warnt-vor-43-rechtsextremen-Gefaehrdernarticle 21330500.html (abgerufen am 23.10.2019). Drucksache 21/18824 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Vergleichbare Analysen werden in bundesweiten Absprachen am Ende eines Kalenderjahres erstellt, die als Basis für die in den Jahresberichten veröffentlichten Zahlen dienen. 4. Wie viele Rechtsextremisten aus den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus “ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ sind nach Kenntnislage der Ordnungsbehörden in der Vergangenheit strafrechtlich in Hamburg in Erscheinung getreten? Bitte anhand der Merkmale „Phänomenbereich“ und „Staatsangehörigkeit“ zuordnen. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen Informationen zu rechtsextremistischen Personen und Gruppierungen beziehungsweise zu extremistischen Personen und Gruppierungen mit Auslandsbezug vor. Über die entsprechenden Personenpotenziale wird regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten berichtet . Der Polizei Hamburg liegen Informationen zu politisch beziehungsweise extremistisch motivierten Straftaten und gegebenenfalls identifizierten Tatverdächtigen aller Phänomenbereiche vor. Eine über die genannten Datenbestände hinausgehende Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 5. Wie viele Rechtsextremisten aus den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus “ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ sitzen derzeit in Hamburger Justizvollzugsanstalten ein? Bitte anhand der Merkmale „Phänomenbereich “ und „Staatsangehörigkeit“ zuordnen. Derzeit sind drei Personen aus dem Phänomenbereich „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ in Hamburg inhaftiert, von denen eine Person die niederländische und zwei Personen die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Aus dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ befindet sich derzeit eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in Hamburg in Haft. 6. Welche aktuellen Kenntnisse haben die Ordnungsbehörden über Rechtsextremisten aus den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ hinsichtlich des Besitzes von Waffen ? Bitte anhand der Merkmale „Phänomenbereich“ und „Staatsangehörigkeit “ aufschlüsseln. Nach den derzeitigen Erkenntnissen der zuständigen Behörde im Bereich „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug “ ist keine Person im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Im Teilbereich Rechtsextremismus besitzen derzeit sieben Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis, diese sind alle deutsche Staatsangehörige. Ziel der zuständigen Behörden ist es, Angehörigen extremistischer Szenen konsequent waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen beziehungsweise zu widerrufen. Daher bindet die für Waffen zuständige Behörde bereits seit dem Jahr 2013 die Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamts Hamburg (LKA 7) im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsprüfung mit ein und berücksichtigt deren im Einzelfall vorliegenden personengebundenen Erkenntnisse im Bereich politisch motivierter Kriminalität. Darüber hinaus übermittelt das LfV Hamburg anlassbezogen Erkenntnisse an die für Waffen zuständige Behörde.