BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1883 21. Wahlperiode 16.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 09.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Fischereiaufsicht Das Fischereigesetz regelt die Fischereiaufsicht, die bis 2014 von Personen aus der Anglerschaft besetzt war. Nachdem die Mitarbeiter des Fischereiamtes zu diesem Zeitpunkt alle in Pension/Rente gingen, wurde neues Personal eingesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fischereiaufsicht ist Aufgabe der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Sie kann nach § 13 Hamburgisches Fischereigesetz zur Durchführung der Fischereiaufsicht auch zuverlässige Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Fischereischeines sind, jederzeit widerruflich zu ehrenamtlichen Fischereiaufsehern bestellen. Die Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher sind keine Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung , die aus den Einnahmen der Fischereiabgabe zu zahlen ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl (Mitarbeiter und Vollzeitäquivalente) der Fischereiaufseher seit 2014 (mit Übernahme in die Regie des Fischereiamtes) quartalsweise entwickelt? Zahl der ehrenamtlichen Fischereiaufseherinnen und -aufseher 1. Quartal 2014 28 2. Quartal 2014 24 3. Quartal 2014 22 4. Quartal 2014 21 1. Quartal 2015 18 2. Quartal 2015 19 3. Quartal 2015 20 4. Quartal 2015 20 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Mittel wurden für die Fischereiaufsicht seit diesem Zeitraum aufgewandt ? Bitte quartalsweise aufschlüsseln und nach Bereichen der gezahlten Aufwandserstattung (Kilometergeld, Tagespauschale, Versicherung et cetera) differenzieren. Kilometergeld *) Tagespauschale Versicherung Geräte und Ausstattung sonstige Erstattungen Benzin Miete 1. Quartal 2014 243,87 € 36,88 € 35,99 € 600,00 € Drucksache 21/1883 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kilometergeld *) Tagespauschale Versicherung Geräte und Ausstattung sonstige Erstattungen Benzin Miete 2. Quartal 2014 118,79 € 194,64 € 600,00 € 3. Quartal 2014 55,07 € 58,63 € 600,00 € 4. Quartal 2014 4.759,68 € 2.920,00 € 321,91 € 0,00 € 600,00 € 1. Quartal 2015 243,87 € 0,00 € 0,00 € 600,00 € 2. Quartal 2015 428,76 € 441,57 € 223,51 € 600,00 € 3. Quartal 2015 1.215,23 € 30,00 € 54,98 € 600,00 € 4. Quartal 2015 600,00 € *) einschließlich Mitfahrerentschädigung Die Abrechnung des Kilometergeldes und der Aufwandsentschädigung für die Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher erfolgt für das jeweils laufende Jahr gegen Ende des Jahres. Eine quartalsweise Aufschlüsselung der Mittel ist aus technischen und Personal-Kapazitätsgründen nicht möglich. Weitere Zahlen für das 4. Quartal 2015 liegen nicht vor. 3. Wie stellen sich die Einnahmen aus der Fischereiabgabe in den Jahren 2014 und 2015 dar? Bitte nach Bezirken und Jahren (für 2015 bitte aktuellen Stand angeben) differenziert angeben. Einnahmen aus der Fischereiabgabe in € Jahr HamburgMitte Altona Eimsbüttel HamburgNord Wandsbek Bergedorf Harburg 2014 27.540 18.160,68 16.870,00 22.565,00 46.042,50 22.171,00 14.478,35 2015 19.800 11.425,00 10.925,00 17.170,00 28.310,00 13.325,00 11.275,00 4. Wie wurden diese Einnahmen aus der Fischereiabgabe verwendet? Bitte entsprechend der sechs Fördertatbestände (siehe Drs. 20/10934) differenzieren . Jahr Fördertatbestand 2014 2015 Maßnahmen zur Erhaltung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden gesunden und artenreichen Fischbestandes - € - € Verbesserung der fischereilichen Verhältnisse der Gewässer - € - € Öffentlichkeitsarbeit für Fischerei sowie für den Fischarten- und Gewässerschutz - € - € Untersuchung und Bekämpfung von Fischkrankheiten - € - € Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten 30.813,47 € 10.875,00 € Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufseher 7.679,68 € - € 5. Aus welchen Einzelplan/Einzelplänen und in welcher Produktgruppe werden die Mittel für die Erstattung der Kosten finanziert? Die Mittel für die Kosten der Fischereiaufsicht werden aus dem Einzelplan 7, Produktgruppe 271.03 „Agrarwirtschaft“ gezahlt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1883 3 6. Welche Neuanschaffungen wurden für die Fischereiaufsicht seit dem Zeitpunkt der Übernahme in Regie des Fischereiamtes finanziert? Wo werden die entsprechenden Mittel vorgehalten? Es wurden sechs Funkgeräte und zwei Sicherheitswesten beschafft. Die erforderlichen Mittel werden bei der in der Antwort zu 5. genannten Produktgruppe vorgehalten. 7. Wie, wann und über wen erfolgt die Abrechnung der Kosten für Fischereiaufseher ? Die Abrechnung erfolgt entweder über den Obmann der Fischereiaufsicht durch Vorlage eines Berichtes und einer Zusammenstellung der Aufwandsentschädigungen oder über die einzelnen Mitglieder der Fischereiaufsicht nach Bedarf durch Vorlage der Quittungen als Nachweis über die Erforderlichkeit und Angemessenheit der fachlichen Ausgaben. 8. Wie ist die Beschäftigung der Fischereiaufseher arbeitsrechtlich zu behandeln? Welchen Beschäftigungsstatus haben die Mitarbeiter? Siehe Vorbemerkung. 9. Wie organisieren sich die Fischereiaufseher hinsichtlich Weisungsbefugnisse , Arbeitszeiten, Projekten et cetera? Die Weisungsbefugnis obliegt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als oberster Fischereibehörde. Im Übrigen organisiert sich die Fischereiaufsicht selbst, in dem sie in Kontrollplänen die Einsatzgebiete, Einsatzzeiten und -intervalle festlegt. Diese Organisation und Tätigkeiten unterliegen wiederum der Fachaufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als oberster Fischereibehörde. 10. Welche Voraussetzungen sind für die Ernennung neuer/weiterer Fischereiaufseher erforderlich? Neben den in der Vorbemerkung genannten Voraussetzungen sind ein Lebenslauf und ein Führungszeugnis vorzulegen. Nach einer angemessenen Probezeit und einer positiven Prognose für eine zukünftige zuverlässige Aufgabenwahrnehmung werden die Anwärterinnen oder Anwärter als Fischereiaufseherinnen oder Fischeraufseher beliehen. 11. Wie viele Erstausstellungen von Fischereischeinen wurden in 2014 und 2015 durchgeführt? Bitte nach Jahren (für 2015 bitte aktuellen Stand angeben) und Bezirksämtern aufschlüsseln. Erstausstellung von Fischereischeinen Jahr HamburgMitte Altona Eimsbüttel HamburgNord 1 Wandsbek Bergedorf Harburg 1 2014 548 297 272 621 2 425 257 2015 482 254 229 514 2 338 229 1 Die Bezirksämter Harburg und Nord erfassen die Anzahl der Erstausstellungen nicht gesondert . Die genannten Zahlen beinhalten sowohl die Erst- als auch die Folgeausstellungen von Fischereischeinen. 2 Das Bezirksamt Wandsbek führt hierüber keine Statistik.