BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18831 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 29.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Original Play als pädagogisches Konzept in Hamburger Kitas? Seit dem medialen Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe im Zusammenhang mit dem umstrittenen pädagogischen Konzept „Original Play“ hat sich bereits mindestens eine weitere Kita mit Beratungsbedarf an die Behörde gewendet. Der städtische Kita-Träger „Elbkinder“ kam in einer Beurteilung der Methode „Original Play“ offenbar zu dem Schluss, dass sich diese nicht mit einem präventiven Kinderschutzkonzept vertragen würde.1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mit Drs. 21/18807 zum Konzept „Original Play“ ausführlich Stellung genommen und seine kritische Haltung zu dem Konzept dargelegt. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wird überall da, wo Erkenntnisse vorliegen, dass das Konzept „Original Play“ in Kitas angeboten wird, mit den verantwortlichen Trägern Kontakt aufnehmen. Grundsätzlich rät die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde unter dem Aspekt der Gewährleistung des Kindeswohles allen Kitas ausdrücklich davon ab, das Konzept „Original Play“ anzubieten. Träger erhalten hierzu im Rahmen des § 8b SGB VIII fachliche Beratung und Unterstützung durch die Kita-Aufsicht. Verantwortlich für die Einhaltung des Schutzauftrags gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII in den Einrichtungen sind aber in erster Linie die Kita-Träger. Die Kita-Trägerberatung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde berät und unterstützt Kita-Träger zur Qualitätssicherung und -entwicklung ihres Betreuungsangebots sowie zu konzeptionellen Fragen des Kinderschutzes. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Kitas haben die Behörde inzwischen zum Konzept „Original Play“ oder ähnlichen Methoden kontaktiert? 2. Wie viele Beschwerden von Eltern erreichten den Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden in den Jahren 2015 bis heute im Zusammenhang mit dem Konzept „Original Play“ oder vergleichbaren Methoden ? (Bitte jahresweise nach Art der Beschwerde und Umgang mit der Beschwerde aufschlüsseln.) Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde wurde von drei Kitas in Bezug auf die Methode „Original Play“ kontaktiert. Fragen oder Hinweise zu ähnlichen Methoden gab es nicht. Darüber hinaus gab es eine Elternbeschwerde zu der Methode „Original Play“ im Jahr 2017. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 1 Vergleiche https://www.abendblatt.de/hamburg/article227495777/Original-Play-Missbrauchs verdacht-Kita-Hamburg-Paedagogik-Sozialbehoerde-Elbkinder-EKD-Diakonie.html. Drucksache 21/18831 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Gegebenheiten müssen erfüllt sein, damit eine pädagogische Methode in Hamburgs Kitas verboten wird, wenn eine Beurteilung als pädagogisch ungeeignet durch die betreffende Behörde offenbar nicht hinreichend für ein Verbot ist? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde kann den Einsatz von bestimmten Konzepten nur dann untersagen, wenn sich daraus Anhaltspunkte für eine konkrete Kindeswohlgefährdung ergeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/18807. 4. Wie viele pädagogischen Methoden wurden an Hamburger Kitas unter welchen Umständen verboten? (Bitte nach Jahr des Verbots, Anlass des Verbots und Art der Methode aufschlüsseln.) Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat bisher keine pädagogischen Methoden in einer Kita verboten. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und Vorbemerkung. 5. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis von weiteren umstrittenen pädagogischen Konzepten mit Gefährdungsbeziehungsweise Missbrauchspotenzial, die an Hamburger Kitas zur Anwendung kommen? Wenn ja, in welcher Art, in welchem Umfang, in welchen Kindertageseinrichtungen und welche Maßnahmen plant der Senat diesbezüglich? Wenn nein, welche Schritte leitet der Senat ein, um proaktiv Kenntnis von derartigen Methoden oder Konzepten zu erlangen? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche weiteren pädagogischen Konzepte, die der Senat für pädagogisch ungeeignet hält, kommen an Hamburger Kitas zur Anwendung? Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat keine Kenntnisse über weitere ungeeignete pädagogische Konzepte, die in Kitas angewendet werden. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Behörde, wenn sie davon Kenntnis erlangt, dass auch Personen, welche kein erweitertes Führungszeugnis vorlegen mussten, Zugang zu Kindern durch Kita-Personal erlaubt wurde ? Sofern die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde Kenntnis erlangt, dass es durch Personen, die nicht von der „Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder - und Jugendhilfe gemäß §§ 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und vier Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vom 07. September 2006“ erfasst sind, zu möglichen kindeswohlgefährdenden Situationen in einer Kita gekommen ist, nimmt die zuständige Kita- Aufsicht umgehend Kontakt zum Kita-Träger auf, um weitere Maßnahmen, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben, einzuleiten. 8. Inwieweit unterstützt der Senat betroffene Eltern, welche nunmehr unterschiedlichen Beratungsbedarf haben oder aufgrund des erfahrenen Vertrauensverlustes einen schnellstmöglichen Kita-Platzwechsel als notwendig erachten? Die Kita-Aufsicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde steht betroffenen Eltern in Fragen der Sicherstellung des Kindeswohls in der Kita zur Verfügung: https://www.hamburg.de/kita-aufsicht-hamburg/. Falls Eltern Unterstützung bei einem Kita-Platzwechsel benötigen, können sie sich an die Kita-Trägerberatung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde wenden (https://www.hamburg.de/traegerberatung/ oder die jeweilige Abteilung in den Bezirksämtern (https://www.hamburg.de/jugendamt/).