BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18832 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 29.10.2019 und Antwort des Senats Betr.: Pakt für den Rechtsstaat – Wie ist der aktuelle Stand? Im „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten“ geht es auch um den „Pakt für den Rechtsstaat", der die einmalige Finanzierung von 2 000 neuen Richterstellen sowie Stellen bei der Staatsanwaltschaft durch den Bund mit 220 Millionen Euro vorsieht. Im Gesetzentwurf heißt es auf der Seite 2: „Voraussetzung für die Zahlung der ersten Tranche in Höhe von 110 Millionen Euro ist die Vorlage eines Berichts der Länder, aus dem hervorgeht, dass die Länder seit dem 1. Januar 2017 in ihrer Gesamtheit 1 000 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen haben.“1 Hamburg muss auch seinen Teilbericht beitragen, um finanzielle Mittel aus der ersten Tranche zu erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit Schreiben vom 1. Juli 2019 hat das Vorsitzland der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder der Bundesregierung den im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat vereinbarten gemeinsamen Bericht der Länder übersandt . Danach haben die Länder allein seit dem 1. Januar 2017 insgesamt mehr als 1 200 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Damit sind die Voraussetzungen für die Zahlung der ersten Tranche der Bundesmittel in Höhe von 110 Millionen Euro an die Länder geschaffen. Dies soll im Wege der vertikalen Umsatzsteuerverteilung umgesetzt werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten werden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Der von Hamburg zu leistende Anteil an den insgesamt zu schaffenden 2 000 Stellen entsprechend 220 Millionen Euro liegt bei rund 50 Stellen, respektive 5,6 Millionen Euro (Anteil gemäß Königsteiner Schlüssel). Hamburg hat seit dem Jahr 2015 mehr als 220 neue Stellen für die Justiz geschaffen, davon seit 2017 allein 92 Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Damit hat Hamburg bereits mehr geleistet als die Länderverpflichtung auch für die 2. Tranche vorsieht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage wie folgt: 1 Vergleiche https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_ Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_II/19_Legislaturperiode/2019-09-25- Integrationskosten/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Seite 2. Drucksache 21/18832 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wurde dem Bund ein Bericht vorgelegt, aus dem die Stellenschaffungen an den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) seit dem 1. Januar 2017 hervorgehen? a. Wenn ja, wann wurde dieser Bericht dem Bund vorgelegt? Bitte das genaue Datum angeben und den Bericht beifügen. b. Wenn ja, wann hat Hamburg seinen Teilbericht beigefügt? Bitte das genaue Datum angeben und den Bericht beifügen. c. Wenn nein, warum ist der Bericht bisher nicht abgegeben worden und wann plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diesen Bericht beim Bund vorzulegen? 2. Welche weiteren Voraussetzungen muss die Freie und Hansestadt Hamburg erfüllen, um finanzielle Mittel aus der ersten Tranche des „Pakts für den Rechtsstaat“ zu erhalten? Wie viele Mittel in welcher Höhe sollen an die Freie und Hansestadt Hamburg für die Stellenschaffungen in der Justiz fließen? Die vollständige Wiedergabe des Inhalts des Berichts käme einer Aktenvorlage gleich, die gemäß Artikel 30 Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Gibt es Abweichungen von den bisherigen Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern zu dem „Pakt für den Rechtsstaat“? Wenn ja, welche und wie wirkt sich das auf die Planungen für die Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg aus? Nein.