BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18840 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Hinreichendes Schutzniveau oder Russisch Roulette zulasten unserer Liebsten – Zur aktuellen Verbreitung verkehrsberuhigender Tempo-30- Zonen vor Schulen, Kitas und Altenheimen im Alstertal und in den Walddörfern Tempo-30-Zonen sind Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrs, die auf Grundlage des § 45 Absatz 1c der StVO von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit den jeweiligen Gemeinden eingerichtet werden, um den standortbezogenen Verkehr zu beruhigen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und ein hinreichendes Schutzniveau zu gewährleisten . Auch vor Schulen, Kitas und Altenheimen im Alstertal und in den Walddörfern sind sie deshalb zum Wohle unserer Liebsten unabdingbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bereits 1983 wurden in Hamburg Tempo-30-Zonen zur Verlangsamung des Verkehrs in Wohngebieten eingeführt. Tempo-30-Zonen sollen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zu einer rücksichtsvolleren Fahrweise veranlassen und damit die Gefahren für schwächere Verkehrsteilnehmende mindern, ohne dabei die Abwicklung des Gesamtverkehres zu behindern. Seitdem sind Tempo-30-Zonen, die sich auf Wohngebiete konzentrieren , kontinuierlich ausgebaut worden und haben sich umfassend bewährt. Nach § 45 Absatz 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf , Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen- Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landesund Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“) gelten. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgängerinnen und Fußgänger und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht. Am 14. Dezember 2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2848) in Kraft getreten. Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 Ziffer 6 StVO können nunmehr innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Drucksache 21/18840 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden, ohne dass aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Bereits seit 1994 ist es in Hamburg bewährte Praxis, Tempo-30-Strecken vor Schulen unter bestimmten Voraussetzungen einzurichten. Siehe Drs. 21/18586. Da die Anfrage unter Bezug auf § 45 Absatz 1c der StVO gestellt wurde, erfolgt die Beantwortung allein in Bezug auf Tempo-30-Zonen. Vor schützenswerten Einrichtungen angeordnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen bleiben unberücksichtigt . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Kitas, Schulen und Altenheime gibt es im Alstertal und den Walddörfern aktuell insgesamt? Bitte nach Kategorie (Kita, Schule, Altenheim) insgesamt und nach jeweiligem Stadtteil gesondert darstellen . Einrichtungsart Stadtteil Anzahl Kita Bergstedt 10 Duvenstedt 4 Hummelsbüttel 13 Lemsahl-Mellingstedt 7 Poppenbüttel 12 Sasel 17 Volksdorf 17 Wellingsbüttel 9 Wohldorf-Ohlstedt 6 Gesamt 95 Stand: 01.11.2019 Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen* in Hamburg, Schuljahr 2018/2019 Einrichtungsart Stadtteil Anzahl** Schule Bergstedt 4 Duvenstedt 1 Hummelsbüttel 2 Lemsahl-Mellingstedt 1 Poppenbüttel 7 Sasel 4 Volksdorf 7 Wellingsbüttel 2 Wohldorf-Ohlstedt 2 Gesamt 30 * staatliche und nicht staatliche Schulen ** Die Anzahl bezieht sich jeweils auf die Organisationseinheit. Für Schulen mit mehreren Standorten wurde der Bezirk der Hauptstelle gezählt. Quelle: Schuljahresstatistik 2018 Einrichtungsart Stadtteil Anzahl Pflegeheim Bergstedt 2 Duvenstedt 1 Hummelsbüttel 1 Lemsahl-Mellingstedt 0 Poppenbüttel 4 Sasel 0 Volksdorf 4 Wellingsbüttel 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18840 3 Einrichtungsart Stadtteil Anzahl Wohldorf-Ohlstedt 0 Gesamt 13 Stand: 01.11.2019 2. Wie viele Tempo-30-Zonen gibt es im Alstertal und den Walddörfern aktuell vor jeweils welchen Kitas, Schulen und Altenheimen insgesamt? Bitte nach Kategorie (Kita, Schule, Altenheim) insgesamt und nach jeweiligem Stadtteil gesondert darstellen. 3. Gibt es Kitas, Schulen und/oder Altenheime im Alstertal und den Walddörfern , bei denen keine schützende Tempo-30-Zone eingerichtet ist? Wenn ja, a) wie viele? Bitte nach Kategorie (Kita, Schule, Altenheim) insgesamt und jeweiligem Stadtteil gesondert darstellen. b) jeweils welche? Bitte nach Kategorie (Kita, Schule, Altenheim) und jeweiligem Stadtteil gesondert darstellen. c) aus jeweils welchen Gründen? Bitte nach Kategorie (Kita, Schule, Altenheim) und jeweiligem Stadtteil gesondert darstellen. 4. Wann wurden die unter Ziffer 2. fallenden Tempo-30-Zonen jeweils eingerichtet ? Zur Beantwortung müssten sämtliche Straßenakten der örtlichen Straßenverkehrsbehörde händisch hinsichtlich der betreffenden Einrichtungen ausgewertet werden. Die Auswertung von mehr als 140 Straßenakten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Haben der Senat oder die zuständige Behörde die Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen vor Kitas, Schulen und/oder Altenheimen im Alstertal und den Walddörfern bereits konkret geplant? Wenn ja, a) seit jeweils wann und für jeweils welche Standorte? Bitte nach Kategorie (Kita, Schule, Altenheim) und jeweiligem Stadtteil gesondert darstellen. b) zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit der Umsetzung der Einrichtung der Tempo-30-Zonen an den unter Ziffer 3. a) bezeichneten Standorten jeweils zu rechnen? Bitte nach Kategorie (Kita, Schule, Altenheim) und jeweiligem Stadtteil gesondert darstellen. Siehe Drs. 21/18586. Im Übrigen: nein.