BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18845 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Richard Seelmaecker (CDU) vom 30.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Nachwuchskräfte der Verwaltung gebührend empfangen Ob beispielsweise in der Polizei, im Strafvollzug, bei der Feuerwehr, in der Justiz oder beim Finanzamt – Hamburgs Verwaltung sucht händeringend nach Nachwuchskräften. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird der Wettbewerb um qualifizierte Anwärter und Auszubildende immer härter. Ein würdevolles Ereignis, das nicht nur junge Mitarbeiter und ihre Angehörigen beeindruckt, sondern auch öffentlichkeitswirksam weitere potenzielle Bewerber anspricht, ist die Vereidigung der neuen Kollegen im Rathaus. So heißt es im aktuellen Terminhinweis der Pressestelle der Behörde für Inneres und Sport an die Medien „Nachwuchs für die Hamburger Feuerwehr“: „Im Rahmen einer Feierstunde im Großen Festsaal des Rathauses vereidigt Innensenator Andy Grote am morgigen Mittwoch 67 neue Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr Hamburg. In Anwesenheit des Amtsleiters der Feuerwehr Hamburg, Dr. Christian Schwarz, geladenen Gästen und Angehörigen werden neben 65 Feuerwehrmännern auch zwei Frauen zu Feuerwehrbeamtinnen ernannt. Für den musikalischen Rahmen des Festaktes sorgt der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg-Fischbek. (…)“ Auch für die Nachwuchskräfte der Polizei finden regelmäßig entsprechende Vereidigungen im Rathaus statt. Wir begrüßen diese feierliche Form der Vereidigung . Es stellt sich die Frage, wie dies in der übrigen Hamburger Verwaltung gehandhabt wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Seit wann finden Vereidigungen der Nachwuchskräfte von Polizei und Feuerwehr in diesem Rahmen im Hamburger Rathaus statt? Die Vereidigungen der Nachwuchskräfte der Polizei Hamburg finden mindestens seit 1971 regelmäßig im Hamburger Rathaus statt. Seit 1988 findet auch die Vereidigung von Nachwuchskräften der Feuerwehr im Hamburger Rathaus statt. 2. Wie gestalten sich die Veranstaltungen im Einzelnen? Drucksache 21/18845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Vereidigung der Nachwuchskräfte der Polizei Hamburg gliedert sich in einen circa einstündigen Festakt und einen anschließenden Senatsempfang. Der Festakt besteht aus Redebeiträgen der Amtsleitung, einer oder mehrerer Nachwuchskräfte sowie der Behördenleitung nebst musikalischer Begleitung. Die eigentliche Vereidigung nimmt regelhaft der Präses der Behörde für Inneres und Sport vor. Eingeladen zu dem Festakt werden – neben den Angehörigen der Nachwuchskräfte – Innenausschuss, Deputation und Amtsleitungen. Die Veranstaltung endet mit einem Stehempfang für die Nachwuchskräfte und ihre Gäste in den Sälen des Hamburger Rathauses. 3. Wie viele Angehörige kann jede Nachwuchskraft mitbringen? Jede Nachwuchskraft kann bei Vereidigungen der Feuerwehr zwei und bei der Polizei bis zu drei Angehörige mitbringen. 4. Wie, durch wen und in welchem Rahmen werden Nachwuchskräfte a. im Strafvollzug, b. in der Justiz (Justizsekretäre, Justizfachangestellte, Diplom- Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher), Um das Ansehen der Justiz allgemein zu stärken, die öffentliche Aufmerksamkeit für die Ausbildungsoffensive der Justizbehörde zu erhöhen und die Anwärterinnen und Anwärter der Justiz willkommen zu heißen, fand im Jahr 2018 erstmalig als Wertschätzung ein Senatsempfang für alle Auszubildenden statt, die sich zum Zeitpunkt des Empfangs in der Justiz befanden. Hierzu zählten sowohl die Nachwuchskräfte der Justizverwaltung als auch die Anwärterinnen und Anwärter des Justizvollzugs. Musikalisch begleitet wurde der Empfang durch das Polizeiorchester. Ein entsprechender Senatsempfang ist künftig alle zwei Jahre geplant. Daneben werden Anwärterinnen und Anwärter für den Allgemeinen Vollzugsdienst und die Nachwuchskräfte der Justizverwaltung jeweils im Rahmen eigener Veranstaltungen in der Justizbehörde durch die Behördenleitung empfangen und vereidigt. c. in der allgemeinen Verwaltung (Regierungssekretäre, Verwaltungsfachangestellte , Regierungsinspektoren), Die genannten Anwärterinnen und Anwärter beziehungsweise Auszubildenden der Allgemeinen Verwaltung werden im Auftrag des Personalamtes vom Landesbetrieb ZAF/AMD – Zentrum für Aus- und Fortbildung – eingestellt. Dem Personalamt als Senatsamt steht der Erste Bürgermeister vor. Die gemeinsame feierliche Begrüßung beziehungsweise Vereidigung erfolgt aus diesem Grund regelhaft durch den Ersten Bürgermeister im Rahmen eines Festaktes im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses . d. in der Finanzbehörde (Finanzwirte/Steuersekretäre, Diplom- Finanzwirte) begrüßt beziehungsweise vereidigt? Die Steueranwärterinnen und -anwärter (Start zum 01.09.) und die Finanzanwärterinnen und -anwärter (Start zum 01.10.) werden jeweils in einer Begrüßungsveranstaltung in der Aula der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg willkommen geheißen und ins Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Die Ernennungen nimmt der Präses der Finanzbehörde in der Regel persönlich vor. Darüber hinaus gibt es weitere Redebeiträge durch Vertreter der Finanzbehörde/ Steuerverwaltung. Die Vereidigung erfolgt jedes Jahr für die Steuer- und Finanzanwärterinnen und -anwärter im Beisein ihrer Angehörigen im Oktober oder November in einer gemeinsamen Feierstunde im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses und wird in der Regel ebenfalls durch den Präses der Finanzbehörde persönlich vorgenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18845 3 5. Aus welchem Grund bestehen gegebenenfalls Unterschiede des festlichen Rahmens der jeweiligen Vereidigung zwischen den einzelnen Ausbildungsgängen ? Die Freie und Hansestadt Hamburg legt als einheitlicher Arbeitgeber und Dienstherr großen Wert auf einen wertschätzenden und würdevollen Ausbildungs- beziehungsweise Studienbeginn. Gleichwohl besteht für die verschiedenen Einstellungsstellen und die von ihnen betreuten beruflichen Laufbahnen und Fachrichtungen im Rahmen ihrer dezentralen Verantwortung auch Raum für die eigene individuelle Gestaltung orientiert an den jeweiligen Gegebenheiten. 6. Bestehen seitens des Senats oder zuständigen Behörden Pläne zur Änderung der Praxis? Falls ja, welche? In der allgemeinen Verwaltung der Justiz sollen im Rahmen des Projekts „Nachwuchsgewinnung und -entwicklung“ mögliche Alternativen für einen angemessenen, wertschätzenden und motivierenden Empfang der Nachwuchskräfte entwickelt werden . Bis konkrete Planungen abgeschlossen sind, wird an dem bisherigen Vorgehen festgehalten. Darüber hinausgehende Änderungen sind nicht geplant.