BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18849 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 30.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Parkplatzhandel am Flughafen Die Parkplatzbewirtschaftung in Hamburg treibt bisweilen eigenartige und bürgerunfreundliche Blüten. Rund um den Flughafen wurden im Juni beispielsweise verschiedene Anwohnerparkbereiche eingerichtet, die verhindern sollten, dass Fluggäste von Außerhalb dort Ihre Fahrzeuge abstellen. Gemäß eingegangener Anwohnerhinweise entwickelt sich dort seither jedoch ein veritables Dienstleistungsgewerbe in Form eines Parkdienstes, um diese Maßnahme zu umgehen. Die beobachteten Einzelheiten der Dienstleistung legen dabei nahe, dass es sich um ein nicht angemeldetes und daher vermutlich illegales Gewerbe handelt. In jedem Fall bedeutet der beobachtete Parkdienst eine unverhältnismäßige Einschränkung der Anwohner in Ihrem Wohnumfeld. So sollen, gemäß der eingegangenen Meldung, im Bereich Erdkampsweg, Elfriedeweg, Mariannenweg, Angelikaweg, Helgaweg und Rugewisch in den vergangenen Monaten wieder verstärkt Fahrzeuge mit Kennzeichen abgestellt worden sein, die außerhalb Hamburgs zugelassen wurden. Nach Berichten von Anwohnern werden diese Fahrzeuge augenscheinlich oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Zusätzlich sei beobachtet worden, dass die auf öffentlichen und kostenfreien Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge regelmäßig von unterschiedlichen Fahrern mit „Checklisten“ betreut würden . Diese Betreuungsmaßnahmen bestünden in Umstellungen von Parkscheiben , der Bewegung der abgestellten Fahrzeuge oder dem Austausch der abgestellten Fahrzeuge gegen andere Fahrzeuge. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Polizei trifft bei festgestellten Verstößen im Zusammenhang mit dem Abstellen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr die im jeweiligen Einzelfall geeigneten und erforderlichen Maßnahmen. Die vorhandenen personellen Ressourcen setzt die Polizei im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurden bei Behörden der Stadt in den vergangenen Monaten Vorgänge ähnlich den beschriebenen aus dem Bereich rund um den Flughafen gemeldet? Falls ja, in welchem Zeitraum? Drucksache 21/18849 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurden entsprechende Tätigkeiten eines gewerblich ausgerichteten Parkdienstes im Bereich um den Flughafen tatsächlich festgestellt? Falls ja, in welchem Umfang? 3. Wurde festgestellt, ob es sich bei den beschriebenen Parkdienstleistungen um eine illegale gewerbliche Betätigung handelt? Falls ja, welche Maßnahmen wurden bezüglich der festgestellten Betätigung getroffen? Aktuell liegen von neun Unternehmen Gewerbeanmeldungen mit dem Schwerpunkt „Parkservice“ außer in der Langenhorner Chaussee und Tarpenring auch für Betriebsstätten in den Straßen Hornkamp, Flughafenstraße, Alsterkrugchaussee und Papenreye vor. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die gewerberechtliche Anmeldung nicht unter Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten erfolgt und die Ausübung des Gewerbes darüber hinaus gewerberechtlich nicht überwachungsbedürftig ist. 4. Wurden andere Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen im Zusammenhang mit dem beschriebenen Themenkomplex im Umfeld um den Flughafen , in den vergangenen Monaten festgestellt? Falls ja, welche, in welcher Anzahl und in welchem Zeitraum. 5. Wurden Personalien im Zusammenhang mit derartigen Tätigkeiten festgestellt ? Falls ja, gibt es auffällige Gemeinsamkeiten bezüglich der festgestellten Personalien? In der 27. Kalenderwoche 2019 hat die Polizei im Umfeld des Flughafens Hamburg eine Serie von Sachbeschädigung an geparkten Kraftfahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen festgestellt. Für die Aufklärung der Straftaten hatte die Polizei am 16. Juli 2019 eine Ermittlungsgruppe gegründet: Die Ermittlungsgruppe hat in Fällen von insgesamt 237 beschädigten Fahrzeugen ermittelt; siehe auch Pressemeldungen der Polizei Hamburg unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4337383 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4318646. Die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Ermittlungskomplex sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus werden statistische Daten im Sinne der Fragestellung von der Polizei nicht erhoben. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht aller den Bereich des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 34 betreffenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen erforderlich. Eine Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Sind ähnliche Beobachtungen auch aus anderen Anwohnerparkgebieten bekannt? Falls ja, in welchem Umfang? Nein. 7. Falls die gemeldeten Zustände behördlich bestätigt und Maßnahmen getroffen worden sind, welchen Effekt haben sie bisher gezeigt? Nach Wahrnehmung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 34 haben die von der anlässlich der Sachbeschädigungen eingerichteten Ermittlungsgruppe durchgeführten Maßnahmen dazu geführt, dass Auffälligkeiten von privaten Parkbewirtschaftungsunternehmen rückläufig sind. 8. Welche Kosten haben die eingerichteten Anwohnerparkbereiche bisher verursacht? Wie hoch sind die Einnahmen aus Gebühren für die Erteilung von Anwohnerparkausweisen? Für die neu eingerichteten Bewohnerparkzonen wurden folgende Bewohnerparkausweise vom Landesbetrieb Verkehr ausgegeben (Zeitraum 25.05. bis 31.10.2019): Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18849 3 Zone Anzahl der Ausweise Durchschnittliche Verwaltungsgebühr (Online/Offline) in € Einnahmen in € N101 568 26,25 € 14 910,00 € N102 777 26,25 € 20 396,25 € N103 746 26,25 € 19 582,50 € N104 1181 26,25 € 31 001,25 € N105 630 26,25 € 16 537,50 € Gesamt 3902 26,25 € 102 427,50 € Bezüglich der entstandenen Kosten werden Statistiken im Sinne der Fragestellung beim Landesbetrieb Verkehr nicht geführt. 9. Welche Kosten entstünden, wenn die Parkgebühren am Hamburger Flughafen soweit gesenkt würden, dass ein Parkdienst wie der oben beschriebene damit unrentabel wird? Über die beschriebenen Parkdienste sind der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) keine Angaben bekannt, sodass diese keine Modellrechnungen erstellen können. 10. Welche anderen Maßnahmen plant der Senat, um die Parkplatzsituation rund um den Flughafen künftig wieder zu verbessern? Die FHG hält ausreichend Parkplätze für die Reisenden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. In den verkehrsreichsten Monaten werden zusätzliche Interimsparkflächen eingerichtet, um der Nachfrage nach Parkplätzen zu entsprechen. Grundsätzlich sollten die Auswirkungen, die sich aus dem erst im Sommer des Jahres erweiterten Bewohnerparken ergeben, beobachtet und bewertet werden, bevor etwaige Maßnahmen im Hinblick auf die Parkplatzsituation getroffen werden können.