BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18850 21. Wahlperiode 05.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 30.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Elbchaussee wird zur Baustelle Die Elbchaussee wird in den kommenden Jahren eine Baustelle sein, da der Straßenraum neu geordnet wird und eine Trinkwasserleitung unter der Straße erneuert werden muss. Die Neuordnung des Straßenraumes beinhaltet Veränderungen für Fuß-, Rad- und Autoverkehr und muss besonders gut vorbereitet werden, um massiven Störungen im Straßennetz vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Maßnahmen an der Elbchaussee werden in Kooperation mit der Hamburg Wasser GmbH, der Stromnetz Hamburg GmbH, der Gasnetz Hamburg GmbH und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) geplant und gebaut, um Synergien zu nutzen und die Gesamtbauzeit deutlich zu verkürzen. Vorgelagert hat der LSBG zusammen mit der Hamburg Wasser GmbH ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt. In der Drs. 21/12439 werden die einzelnen Schritte des Beteiligungsprozesses erörtert. Die bisherigen Anregungen, Hinweise und Ideen der Beteiligten sind in den Abwägungsprozess für die erste Verschickung eingeflossen und wurden soweit möglich in den Planunterlagen umgesetzt. Aufgrund der Komplexität des Gesamtprojektes ist für den Abschnitt von Hohenzollernring bis Altona Rathaus eine weitere Veranstaltung vorgesehen. Alle Informationen zu dem Beteiligungsprozess sind im Internet abrufbar: https://lsbg.hamburg.de/elbchaussee/ 10629742/elbchaussee/. Im Juli 2019 hat der LSBG die Verschickungsunterlagen für die beiden Bauabschnitte „Manteuffelstraße bis Teufelsbrück“ und „Teufelsbrück bis Hohenzollernring“ erstellt und in das formale Verschickungsverfahren gegeben, zu dem die Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen konnten. Außerdem wurden die Unterlagen auf der Internetseite des LSBG veröffentlicht. Derzeit werden die beim LSBG eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Verschickung geprüft und in die weitere Planung eingearbeitet. Die Sichtung und Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen eines Verschickungsverfahrens bedingt einen gewissen Zeitaufwand und wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Planung überarbeitet werden. Das bedeutet, dass die geänderten Rahmenbedingungen beziehungsweise die aktuellen Vorgaben neu erarbeitet werden . Im weiteren Verfahren plant der LSBG zunächst für den 1. Abschnitt zwischen Manteuffelstraße und Parkstraße eine 2. Verschickung. Da die Planung zu der Gesamtmaßnahme sowie den Teilabschnitten noch nicht abgeschlossen ist, können konkrete Kosten sowie genaue Angaben zur Baumbilanz oder Parkplatzbilanz noch nicht genannt werden. Die Bauphasenplanung und Verkehrsführung sowie die daraus resultierenden Bauzeiten befinden sich noch in Planung und Abstimmung, daher kön- Drucksache 21/18850 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nen derzeit keine Angaben zu Bauphasen, Verkehrsführung, Umleitung oder genauen Bauzeiten genannt werden. Der erste Teilabschnitt soll nach bisheriger Planung Ende 2020 beginnen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurden welche Abschnitte der Elbchaussee zuletzt saniert und welche Maßnahmen wurden wann und wo ausgeführt? Zu früheren Sanierungsmaßnahmen können keine belastbaren Angaben gemacht werden. Aufgrund der Vielzahl von bereits archivierten und nach Ablauf unterschiedlicher Aufbewahrungsfristen (mindestens zehn Jahre) vernichteter Akten unterschiedlicher Realisierungsträger (zum Beispiel Leitungsunternehmen, LSBG, Bezirksamt) ist eine Beantwortung in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Liegt die derzeitige Baustellenplanung und -ausführung im Zeitplan? Wann soll begonnen werden und für wann ist die Fertigstellung terminiert ? 3. In welche Bauphasen werden die drei Jahre dauernden Bauarbeiten eingeteilt? 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Maßnahme und wie hoch die Kosten der einzelnen Teilmaßnahmen? 5. Wurden Immobilien ganz oder teilweise erworben beziehungsweise mit Grunddienstbarkeiten belegt? Wenn ja, zu welchen Konditionen und gab es Widerstand seitens der Grundeigentümer? 6. Wann, inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt? 7. Welche Auswirkungen auf das Umfeld werden während der Zeit der Bauarbeiten erwartet (Lieferverkehr, Rettungswege, Zuwegungen öffentlicher Einrichtungen, Busverkehr et cetera)? 8. Über welche Straßen wird der Verkehr während der Bauphase umgeleitet und wie wurde/wird die Öffentlichkeit darüber informiert? 9. Wie soll der Radverkehr in Zukunft stadtein- und stadtauswärts geführt werden? 10. Was wird sich für den öffentlichen Personennahverkehr durch die Bauarbeiten verändern? 11. Wie viele Parkplätze werden durch die Maßnahme entfallen und wo werden diese ersetzt? 12. Wie viele Bäume werden aufgrund der Maßnahme gefällt, wie groß und wie alt sind die und wo werden die Ersatzplanzungen vorgenommen? Siehe Vorbemerkung.