BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18855 21. Wahlperiode 08.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 01.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Fachkräftemangel effektiv bekämpfen – Wie schnell erfolgt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse? Immer mehr Betriebe klagen über den Mangel an Fachkräften. Vor allem in den Gesundheitsberufen, aber auch im Handwerk, der Gastronomie und bei den Erziehern wird fehlendes Personal immer mehr zum Problem und gefährdet die Ausübung des operativen Geschäftsbetriebes. Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern soll. In diesem Zusammenhang wird auch die Zahl der Anerkennungsverfahren zunehmen, im Laufe derer ausländische Abschlüsse bei den jeweils zuständigen Anerkennungsstellen auf die Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung im gleichen Gebiet überprüft werden. Hier stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die Behörden bereits darauf eingestellt sind und ob der Senat einen Überblick hat, ob die im Rahmen der Anerkennung der Abschlüsse involvierten Partner ebenfalls vorbereitet sind. Zudem gibt es aufseiten der Arbeitgeber immer wieder Kritik, dass die Anerkennung der Abschlüsse unnötig lange dauere. Vor allem im Bereich der Gesundheitsberufe gibt es zahlreiche Beschwerden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach mit Drs. 19/5948, Drs. 21/776, Drs. 21/6028, Drs. 21/6567, Drs. 21/8078, Drs. 21/10246, Drs. 21/11762, Drs. 21/15837, Drs. 21/16203 und Drs. 21/17981 zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse ausführlich Stellung genommen. Seit dem 1. August 2012 gewährt Hamburg jeder Inhaberin und jedem Inhaber einer ausländischen Berufsqualifikation einen gesetzlichen Anspruch, diese auf ihre Gleichwertigkeit mit einer entsprechenden deutschen Berufsqualifikation prüfen zu lassen (HmbBQFG). Verankert ist in diesem Gesetz auch die Verpflichtung zur Evaluation des Anerkennungsrechts. Die Evaluation wurde von InterVal/IWAK (Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur) durchgeführt und ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.hamburg.de/integration/13050740/evaluation-anerkennungsverfahrenlaender /. Die Evaluation bescheinigt Hamburg gute Ergebnisse. Die bereits 2010 vom Senat mit seinem Konzept zur beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Drs. 19/5948) angekündigte dreiteilige Strategie aus Anerkennungsanspruch, Anerkennungsberatung und Stipendienprogramm zeigt heute ihre Wirkung. Besonders deutlich wird dieser Erfolg daran, dass Hamburg 2017 mit 4,14 gegenüber 2,11 im Durchschnitt fast doppelt so viele Neuanträge auf Anerkennung pro 10 000 Einwohner wie die anderen Länder hat, wobei dies rechnerisch nicht allein auf den höheren Ausländeranteil von knapp einem Fünftel der erwerbsfähigen Bevölkerung zurückzuführen Drucksache 21/18855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ist. Einen positiven Wirkmechanismus bescheinigen die Evaluatoren dabei der Anerkennungsberatung durch die 2010 eingerichtete Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA). Darüber hinaus ist in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und im Hinblick auf die zahlreichen zuliefernden Stellen eine umfassende Qualitätssicherung nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur für Arbeit), der Handelskammer Hamburg und der WHDI- Bildungs-GmbH (WHDI) sowie weiterer für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen zuständigen Stellen wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Anerkennung jeweils welcher ausländischen Abschlüsse wurden in den jeweils zuständigen Behörden beziehungsweise anderen hierfür zuständigen staatlichen Stellen (wie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Bereich der Sozialpädagogik) in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 gestellt? Eine Differenzierung nach Berufen zu den einzelnen Anerkennungsstellen wird nicht ausgewiesen, da durch die statistische Geheimhaltung keine aussagefähigen Daten dargestellt werden können. Dies liegt daran, dass für diverse Berufe lediglich ein bis zwei Anerkennungsverfahren pro Stelle anhängig waren. Diese würden dann durch die Anforderung an die statistische Geheimhaltung (Rundung auf ein Vielfaches von drei) regelmäßig auf null gesetzt, wodurch sich die Zahlen insgesamt weit von der Realität entfernen würden. Im Übrigen gibt es für das Kalenderjahr 2019 noch keine validen Daten. Diese stehen voraussichtlich bis Sommer 2020 zur Verfügung. Anerkennungsverfahren differenziert nach zuständigen Stellen in Hamburg 2016 zuständige Stelle Anzahl Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Amt für Arbeitsschutz 6 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) 108 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) - Amt für Bildung 285 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) - Schulinformationszentrum (SIZ) 141 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) 126 Gemeinsames Prüfungsamt der Länder BE, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH 3 Hamburgische Architektenkammer 33 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg - Zentrum für Praxisentwicklung (Zentrales Praktikumsbüro) 30 Handwerkskammer Hamburg (HWK) 105 Industrie- und Handelskammer, IHK FOSA (Foreign Skills Approval) 147 Tierärztekammer Hamburg 0 Anerkennungsverfahren differenziert nach zuständigen Stellen in Hamburg 2017 Zuständige Stelle Anzahl Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Amt für Arbeitsschutz 12 Ärztekammer Westfalen-Lippe - Ausbildung MFA 0 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) 540 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) - Schulinformationszentrum (SIZ) 369 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) 150 Gemeinsames Prüfungsamt der Länder BE, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH 3 Hamburgische Architektenkammer 48 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg - Zentrum für Praxisentwicklung (Zentrales Praktikumsbüro) 30 Handwerkskammer Hamburg (HWK) 105 Industrie- und Handelskammer, IHK FOSA (Foreign Skills Approval) 207 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18855 3 Anerkennungsverfahren differenziert nach zuständigen Stellen in Hamburg 2017 Zuständige Stelle Anzahl Landwirtschaftskammer 0 Steuerberaterkammer Hamburg 0 Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (Zahnmed. FA) 0 Anerkennungsverfahren differenziert nach zuständigen Stellen in Hamburg 2018 Zuständige Stelle Anzahl Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Amt für Arbeitsschutz 6 Ärztekammer Hamburg 24 Ärztekammer Westfalen-Lippe - Ausbildung MFA 3 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) 321 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) - Amt für Bildung 285 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) - Schulinformationszentrum (SIZ) 87 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) 144 Gemeinsames Prüfungsamt der Länder BE, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH 3 Hamburgische Architektenkammer 33 Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg 0 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg - Zentrum für Praxisentwicklung (Zentrales Praktikumsbüro) 30 Handwerkskammer Hamburg (HWK) 120 Industrie- und Handelskammer, IHK FOSA (Foreign Skills Approval) 204 Landwirtschaftskammer 3 Quelle: Statistikamt Nord, Anerkennungsstatistik Berufsbildung Aus Datenschutzgründen sind alle genannten Zahlen jeweils auf ein Vielfaches von drei gerundet. Dies bedeutet, dass zum Beispiel bei einer dargestellten „0“, entweder „0“ oder „1“ Verfahren anhängig war. Eine dargestellte „3“ bedeutet, dass entweder „2“, „3“ oder „4“ Verfahren anhängig waren und so weiter. 2. Wie viele VZÄ waren jeweils in den zuständigen Behörden beziehungsweise anderen hierfür zuständigen staatlichen Stellen in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 für die Anerkennung jeweils welcher ausländischer Abschlüsse zuständig? 3. Sind für 2020 personelle Aufstockungen geplant? Wenn ja, wo in jeweils welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Informationen liegen dem Senat zu den unter 1., 2. und 3. gestellten Aspekten aus dem Verantwortungsbereich anderer zuständiger Stellen wie Handwerkskammer, Architektenkammer und so weiter vor? Siehe Anlage 1. Erörtert werden mit den zuständigen Stellen zurzeit die Bedarfe im Kontext der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen für 2020 noch nicht abgeschlossen. 5. Wie lange dauert aktuell die vollständige Bearbeitung eines Anerkennungsantrags ? Bitte nach Behörden aufschlüsseln. In der Übersicht sind lediglich die zuständigen Stellen angegeben, von denen Daten zur Verfahrensdauer vorliegen. Es sind nur die in 2018 abgeschlossenen Verfahren berücksichtigt. Hinsichtlich der gestellten, aber nicht entschiedenen Anträge lässt sich keine Aussage über die Verfahrensdauer treffen. Drucksache 21/18855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Durchschnitt der Verfahrensdauer der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren in Hamburg 2018 Zuständige Stelle Tage Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Amt für Arbeitsschutz 90 Ärztekammer Hamburg 89 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) 188 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) - Amt für Bildung 99 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) - Schulinformationszentrum (SIZ) 36 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) 17 Gemeinsames Prüfungsamt der Länder BE, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH 67 Hamburgische Architektenkammer 93 Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg 77 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg - Zentrum für Praxisentwicklung (Zentrales Praktikumsbüro) 141 Industrie- und Handelskammer, IHK FOSA (Foreign Skills Approval) 145 Quelle: Statistikamt Nord, Anerkennungsstatistik Berufsbildung Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass ein entscheidender Faktor für die Verfahrensdauer bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse die Beschaffung der diese nachweisenden Dokumente aus dem Herkunftsland, deren Authentifizierung oder auch deren Übersetzung ist. 6. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind häufig Anpassungsqualifizierungen notwendig. a) In welchen Berufen werden diese aktuell durch welche Stelle angeboten ? b) Welche Maßnahmen umfassen diese Anpassungsqualifizierungen jeweils? c) Wie hoch sind jeweils die Kosten und wer trägt diese? d) In welchen Branchen gibt es jeweils warum welche Defizite? Siehe Anlage 2. Bei den Anpassungsqualifizierungen handelt es sich entweder um standardisierte Vorbereitungen auf ebenfalls standardisierte Kenntnisprüfungen oder um individuell an die Defizite der Antragstellerinnen und Antragsteller angepasste Maßnahmen. Die Kosten hierfür sind variabel. Zum Teil können zertifizierte Maßnahmen durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters aus Bundesmitteln finanziert werden, teilweise werden sie durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Antragstellerinnen und Antragsteller selber oder durch das Stipendienprogramm der Stadt Hamburg getragen. Das IQ Netzwerk Hamburg – Integration durch Qualifizierung – bietet im Rahmen des entsprechenden Bundesprogramms für Erwachsene mit Migrationshintergrund, Zuwanderer und Geflüchtete Beratung und Qualifizierungen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse an, siehe http://hamburg.netzwerkiq .de/startseite.html. Darüber hinaus werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Im Übrigen lässt sich die Fragestellung nur fallabhängig – zum Beispiel von den Inhalten der jeweils vorgelegten Ausbildung im Herkunftsland sowie der individuellen weiteren Berufserfahrung – im Einzelfall beantworten. 7. Welche Stelle ist jeweils für das Angebot eines Vorbereitungskurses im Rahmen der Nachqualifizierung zuständig? Sollte es keine zuständige Stelle geben: Warum gibt es diese nicht und ist geplant, eine zu schaffen ? Siehe Anlage 2. Darüber hinaus wird eine Differenzierung zwischen Anpassungsqualifizierungen und Vorbereitungskursen nicht gesondert statistisch erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18855 5 8. Welche Defizite sieht der Senat momentan in Bezug auf eine schnelle und effiziente Anerkennung ausländischer Abschlüsse? Bei den Gesundheitsfachberufen ist die Zahl der vorhandenen Plätze zur Durchführung von Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen nach Erteilung des sogenannten Anpassungsbescheids noch zu gering. Insoweit wären in diesem Bereich zusätzliche Programme des Bundes wünschenswert, die Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen in ausreichender Zahl mit hohem Qualitätsanspruch fördern. Zudem besteht häufig eine erhebliche Diskrepanz zwischen den geforderten „Fachsprachen“-Kenntnissen zur Erteilung der Berufsurkunde und dem tatsächlichen Sprachniveau der Antragstellerinnen und Antragsteller zu Beginn der Anpassungsmaßnahmen. Im Hinblick auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt, ist für eine schnellere Bearbeitung der Anerkennungsverfahren innerhalb einer Zweimonatsfrist nach Vorliegen aller Unterlagen zu sorgen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. bis 4. 9. Welche Maßnahmen hat der Senat in Vorbereitung auf das im März 2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Bezug auf eine schnelle und effiziente Anerkennung ausländischer Abschlüsse ergriffen? Die zuständigen beziehungsweise beteiligten Behörden planen in enger Kooperation insbesondere mit der Agentur für Arbeit Hamburg ein gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung der mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz einhergehenden Änderungen . Das beschleunigte Anerkennungsverfahren ist dabei zentraler Bestandteil des neuen Fachkräfteverfahrens gemäß § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in der ab dem 1. März 2020 gültigen Fassung. Die zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) richtet dafür eine zentrale Ausländerbehörde gemäß § 71 AufenthG ein, die das beschleunigte Anerkennungsverfahren bei Anträgen aus dem Ausland betreibt. Zur Umsetzung wurden verschiedene Arbeitsgruppen unter der Leitung der BIS sowie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eingerichtet, die sowohl die künftige inhaltliche Zusammenarbeit als auch die technische Umsetzung der Prozesse zum Inhalt haben. Alle Beteiligten stehen somit in einem engen und kontinuierlichen Austausch. Zu geplanten Stellenaufstockungen für 2020 siehe Antwort zu 2. bis 4. 10. Für Zuwanderer ohne Abschlüsse, aber mit Berufserfahrung gibt es die Möglichkeit, an einem Kompetenzfeststellungsverfahren beispielsweise im Bereich Gastronomie/Hotellerie, in der Logistik oder im Handwerk teilzunehmen. Drs. 21/15837 führt für das Jahr 426 Teilnehmer mit Fluchthintergrund an. a) Wie viele Plätze in Kompetenzfeststellungsverfahren wurden im Jahr 2019 insgesamt und aufgegliedert nach Branchen zur Verfügung gestellt und wie viele davon waren belegt? Wie viele davon mit Flüchtlingen? b) Warum waren nicht alle Plätze belegt? c) Welche Stelle trug jeweils die Kosten? d) Wie viele Plätze sollen im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden? e) Warum wird das Instrument der Kompetenzfeststellung nicht häufiger angeboten beziehungsweise genutzt? Kompetenzfeststellungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III bei einem Träger. Für SGB-II-Leistungsberechtigte ist Jobcenter Kostenträger, soweit die Teilnahmen mittels Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen für Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) seitens Jobcenter gefördert wurden. Für SGB-III-Leistungsberechtigte stehen entsprechende Fördermittel der Arbeitsagentur bereit. Die mit dem AVGS geförderten Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sind keine Einkaufsmaßnahmen. Die Maßnahmen und Plätze werden von verschiedenen Trägern zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen stehen neben Geflüchteten auch weiteren Interessierten mit den Voraussetzun- Drucksache 21/18855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 gen zur Kompetenzfeststellung unter anderem in den beispielhaft genannten Branchen offen. Eine Teilnehmererfassung nach dem Merkmal „Geflüchtete“ erfolgt nicht. Das Angebot und die zur Verfügung stehenden Plätze legen dabei die Träger fest. Es kann daher keine Aussage zu den insgesamt zur Verfügung stehenden Plätzen getätigt werden. Eine Übersicht über aktuelle Maßnahmen im Bereich Kompetenzfeststellung findet sich im Hamburger Kursportal WISY, https://hamburg.kursportal.info/ search?qs=Kompetenzfeststellung&q=&qf=. Darüber hinaus gibt es die folgenden Maßnahmen, die sich gezielt an Geflüchtete richten, und bei denen zum Teil in Kooperation mit der Handelskammer Hamburg und der WHDI-Bildungs-GmbH auch eine händische Auswertung der teilnehmenden Geflüchteten möglich war: Inhalt Eintritte 2019 Geplante Eintritte 2020 Kompetenzfeststellung in Gastronomie/Hotellerie für Flüchtlinge: Einführung, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt; Berufsbilder ; Eignungsfeststellung Küche, Service, Housekeeping ; anschließende trägerinterne Prüfung unter Beteiligung der Handelskammer 102 (davon 93 Geflüchtete ) 112 Kompetenzfeststellung Logistik für Schutzsuchende : Lageraufgaben; räumliches Denken; Kommissionieren ; Ladungssicherung und Verpackung; zählen, messen, wiegen; Führen von Flurfahrzeugen; Umgang mit technischem Gerät; Umgang mit Lagerpapieren; Arbeitsmarktsensibilisierung; Arbeitszeit und Arbeitstugenden 64 100 Hin zum Handwerk (HzH) – Kompetenzfeststellung im Handwerk Gewerke: Bäckerhandwerk, Bauhandwerk, Kfz- Handwerk, Metallhandwerk, Tischlerhandwerk und Sanitär-/Heizungshandwerk. Berufserprobung mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen 190 180 Quelle: Handelskammer Hamburg, WHDI Im Beratungsgespräch wird durch die Integrationsfachkraft gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden eine zielorientierte Stärken- und Schwächenanalyse (Potenzialanalyse ) durchgeführt. Im Rahmen der Stärkenanalyse werden alle verwertbaren beruflichen und übergreifenden Kompetenzen erfasst. In der Schwächenanalyse werden gemeinsam mit der Kundin/dem Kunden nur die Handlungsbedarfe erhoben, die einer nachhaltigen Integration mit Blick auf den Zielberuf beziehungsweise die Zieltätigkeit im Wege stehen. Häufig sind andere Handlungsbedarfe (zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen, Sicherstellung der Kinderbetreuung und anderes) vorrangig abzubauen, bevor eine Teilnahme an einer Integrationsmaßnahme (wie zum Beispiel den Kompetenzfeststellungsverfahren) umgesetzt werden kann. Wird im Rahmen des Beratungsgespräches ein Handlungsbedarf festgestellt, leitet sich aus diesem folgerichtig immer auch eine Handlungsstrategie ab. Die Handlungsstrategie enthält Empfehlungen, welche zielführend sein können und in welchen Phasen/Schritten und Zeiträumen des Integrationsprozesses ihre Umsetzung sinnvoll erscheint. Die Handlungsstrategie kann unter anderem für Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund die Teilnahme an einer Kompetenzfeststellung beinhalten, jedoch auch andere und individuell passendere Instrumente. Behörde bzw. zuständige Kammer * VZÄ 2016 VZÄ 2017 VZÄ 2018 VZÄ 2019 Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)/ Hamburger Insitut für Berufliche Bildung (HIBB) 2,25 2,25 2,25 2,25 BSB - Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse 1,5 1,5 1,5 1,5 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) 1 1 1 1 Architektenkammer 0,25 0,25 0,25 0,25 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) ** 0,5 0,5 0,7 0,7 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) 0,15 0,15 0,15 0,15 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) 5,75 5,75 5,75 6,75 Ärztekammer 0,25 0,25 0,25 0,25 Apothekerkammer *** 0 0 0 0 Zahnärztekammer *** 0 0 0 0 Psychotherapeutenkammer *** 0 0 0 0 Handwerkskammer 0,25 0,25 0,25 0,25 Industrie- und Handelskammer, IHK FOSA Nürnberg **** 23,5 27 27 27 Steuerberaterkammer Hamburg ***** 4 4 4 4 Landwirtschaftskammer 0,03 0,03 0,03 0,03 * Die Tabelle enthält Angaben nur derjenigen Behörden und Kammern, die VZÄ-Anteile für den Bereich der Anerkennungs ausländischer Berufsqualifikationen definieren können. ***** Einsatz bei Bedarf möglich, nicht ausschließlich für Anerkennung zuständig ** Koordinierung des Anerkennungsrechts *** keine Anerkennungsanträge in den letzten Jahren **** bearbeitet IHK-Berufe-Anträge Hamburgs Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18855 7 Anlage 1 Beruf Maßnahme Stelle Finanzierung Lehrer/in Anpassungslehrgang Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung FHH, TN erhalten Gehalt Lehrer/in Ergänzungsstudium Zentrum für Lehrerbildung (Universität Hamburg) FHH, TN bezahlen Semestergebühr Sozialpädagogin/pädagoge bzw. -arbeiter/in Anpassungslehrgang Hochschule für angewandte Wissenschaften FHH, TN bezahlen Semestergebühr Kindheitspädagogin/ - pädagoge Anpassungslehrgang Hochschule für angewandte Wissenschaften FHH, TN bezahlen Semestergebühr Erzieher/in Anpassungslehrgang Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik 2 Bildungsgutschein bzw. 2.496 € Sozialpädagogische Assistent/in Anpassungslehrgang Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik 2 Bildungsgutschein bzw. 2.496 € Arzt/Ärztin Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. BAMF nach DeuFöV Arzt/Ärztin Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. Bildungsgutschein bzw. 5.139,70 € Zahnärztin/-arzt Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung ISEU - Iser, Eufinger & Partner 1.963,50 € Zahnärztin/-arzt Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung CBW College Berufliche Weiterbildung GmbH BAMF nach DeuFöV Zahnärztin/-arzt Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ISEU - Iser, Eufinger & Partner 1.963,50 € Tiermedizin Vorbereitung auf Prüfungen Tierärztliche Hochschule Hannover TN bezahlen Semestergebühren Gesundheits- und Krankenpfleger/in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung maxQ. – Fachakademie für Gesundheitsberufe Bildungsgutschein bzw. 3.480 € Gesundheits- und Krankenpfleger/in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Lembke Seminare (nur inhouse für Arbeitgeber) Gesundheits- und Krankenpfleger/in Anpassungsqualifizier ungen (APQ) für Gesundheitsberufe UKE-Akademie für Bildung und Karriere (ABK) Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (jeweils 50% der Kosten) Diätassistent/in Anpassungslehrgang Berufsfachschule HH Individuell nach Länge der Maßnahme Hebamme/Entbindungspfleger Anpassungslehrgang / Vorbereitungskurs auf Kenntnisprüfung Agaplesion Diakoniekrankenhaus Rotenburg/Wümme Bildungsgutschein Logopäde/ Logopädin Anpassungslehrgang Private Berufsfachsschule HH Individuell nach Länge der Maßnahme Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in Anpassungslehrgang Private Berufsfachsschule HH Individuell nach Länge der Maßnahme Medizinisch technische/r Assistent/in Anpassungslehrgang Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsberufe (BZG) Hamburg Individuell nach Länge der Maßnahme Pharmazeutischtechnische /r Assistent/in Anpassungslehrgang BS 06 Berufliche Schule Chemie, Biologie,Pharmazie, Agrarwirtschaft Drucksache 21/18855 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Beruf Maßnahme Stelle Finanzierung Physiotherapeut/in Anpassungsqualifizierungen (APQ) für Gesundheitsberufe UKE-Akademie für Bildung und Karriere (ABK) Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“ Notfallsanitäter/in Berufsfachschulen HH Individuell nach Länge der Maßnahme Ingenieur/in Brückenmaßnahme Umwelthandwerker Elbcampus Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“ Architekt/in Weiterbildung Bauwesen für zugewanderte Bauingenieurinnen/ Bauingenieure und Architektinnen/ Architekten Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. Bildungsgutschein bzw. 3.590,40 € Bauingenieur/in Weiterbildung Bauwesen für zugewanderte Bauingenieurinnen/ Bauingenieure und Architektinnen/ Architekten Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. Bildungsgutschein bzw. 3.590,40 € Handwerkliche Berufe Anpassungsqualifizierung im Handwerk Handwerkskammer Hamburg Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“ Industriell-technische und kaufmännische Berufe Anpassungsqualifizierungen (APQ) in Handel und Dienstleistungen Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten Bundesprogramm „Integration durch Qualifizierung“ Quelle: Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18855 9 18855ska_Text 18855ska_Anlagen 18855ska_Antwort_Anlage1 04.11.2019 18855ska_Antwort_Anlage2