BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18864 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 04.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Störungen der öffentlichen Sicherheit durch den Einsatz von sogenannten Laserpointern gegenüber Flugzeugführern (IV) Zuletzt mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 24. Juli 2018 (Drs. 21/13846) hat der Senat über den strafbaren Einsatz von Laserpointern gegenüber Flugzeugführern im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 berichtet. Nach wie vor sind derartige gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr ein Problem, wie beispielsweise der Einsatz eines Laserpointers gegen einen Hubschrauberpiloten beim G20-Gipfel belegt. Durch die bewusste Blendung der Piloten wird der Absturz und damit der Tod der Besatzung, Passagiere und unbeteiligter Dritter in Kauf genommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Anzeigen wegen Attacken durch Laserpointer gegenüber Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern sind jeweils in Hamburg im Jahr 2018 sowie im Jahr 2019 (Stichtag 30. September 2019) jeweils von Luftfahrtunternehmen, Flugzeugführern oder -haltern, Hubschrauberpiloten oder Ähnlichen erstattet worden? In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Angriffe auf Luftfahrzeuge im Sinne der Fragestellung nicht gesondert statistisch erfasst. Gemäß einer internen Auswertung der für diese Delikte zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes sind von der Polizei vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2019 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Zahlen erfasst worden: Jahr Anzeigen 2018 28 2019 11 Im Übrigen siehe Drs. 21/13846. 2. Wie viele dieser Anzeigen haben jeweils in welchem Jahr dazu geführt, dass ein Störer ermittelt werden konnte? 3. Wie viele dieser Störungen sind in Hamburg jeweils in welchem Jahr bei einem Strafgericht zur Anklage gebracht worden? 4. Wie viele dieser Anklagen haben jeweils in welchem Jahr zu welcher Verurteilung geführt? Die Polizei konnte im Jahr 2018 in fünf Fällen insgesamt zwei Tatverdächtige ermitteln . Einer der Tatverdächtigen steht aufgrund des unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs im Verdacht, alleine vier Taten begangen zu haben. Es handelt sich dabei um Kinder, die Ermittlungsverfahren wurden daher gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Drucksache 21/18864 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu den Taten im Jahr 2019 konnte die Polizei bisher keine Tatverdächtigen ermitteln. 5. Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat in der Zwischenzeit gegen den Angriff auf Flugzeugführer in Hamburg durch den Einsatz sogenannter Laserpointer jeweils wann durch welche Behörde ergriffen beziehungsweise plant dies zukünftig? Siehe Drs. 21/13846.