BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18865 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 04.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (XIX) – f & w fördern und wohnen AöR (f & w) – Bauen und Wohnen an der Ohlendiekshöhe (Poppenbütteler Berg) An der Ohlendiekshöhe in Poppenbüttel entsteht ein neues Quartier. Es gibt eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW). Parallel dazu gibt es Neubauten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein sowie frei finanzierte Wohnungen. Vermieter ist f & w fördern und wohnen AöR (f & w). Wie den öffentlichen Vermietungsangeboten auf www.immobilienscout24.de1 zu entnehmen ist, sind auch diverse barrierearme beziehungsweise barrierefreie Wohnungen unter den frei finanzierten Wohnungen im Angebot. Währenddessen wurde die UPW in den vergangenen Monaten schrittweise um Plätze der öffentlichen Unterbringung reduziert und stellt bis Ende 2019 noch 300 Plätze für Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive bereit. Außerdem müssen viele Geflüchtete mit barrierearmem beziehungsweise barrierefreiem Unterbringungsbedarf unter ungeeigneten Bedingungen leben. Daher löst es Unverständnis aus, dass f & w frei finanzierte barrierearme beziehungsweise barrierefreie Wohnungen vermietet, während die originäre Zielgruppe des städtischen Unternehmens unterversorgt bleibt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: f & w fördern und wohnen AöR (f & w) darf in einem durch das Anstaltserrichtungsgesetz nicht begrenztem Umfange frei finanzierte Wohnungen an Haushalte vermieten, die im Besitz eines Dringlichkeitsscheines, einer Dringlichkeitsbestätigung oder eines Wohnberechtigungsscheines nach § 16 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz sind. Zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Strukturen in den Stadtteilen kann f & w frei finanzierte Wohnungen zudem an Haushalte, die nicht im Besitz eines Dringlichkeitsscheines, einer Dringlichkeitsbestätigung oder eines Wohnberechtigungsscheines nach § 16 HmbWoFG sind, vermieten. Bei der Vermietung frei finanzierter Wohnungen an Haushalte ohne Dringlichkeitsschein , Dringlichkeitsbestätigung oder Wohnberechtigungsschein nach § 16 Hmb- WoFG muss gewährleistet sein, dass der Anteil dieser Wohnungen sich in räumlicher Nähe zu öffentlich-rechtlichen Unterkünften beziehungsweise öffentlich geförderten Wohnungen befindet und ein Fünftel des Gesamtwohnungsbestandes von f & w in dem errichteten, erworbenen oder angemieteten Wohnquartier nicht überschreitet. Außerdem müssen die frei finanzierten Wohnungen eine räumliche Nähe zu öffentlich 1 https://www.immobilienscout24.de/neubau/f-w-foerdern-und-wohnen-aoer/quartier-an-dermellingbek /70012.html?fbclid=IwAR2Z-fUKBLIP_iTUUIkibfW1APIGR_ ypz8c1e9dLgUAFYYVPS1hza-J0WNs. Drucksache 21/18865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 geförderten Wohnungen beziehungsweise öffentlich-rechtlichen Unterkünften aufweisen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. Laut Drs. 21/15096 werden Bewohner/-innen, die auf einen barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Unterbringungsplatz angewiesen sind, von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) statistisch nicht erfasst. In Drs. 21/15179 heißt es zudem, die förmliche Feststellung von Behinderungen sei nicht Teil der Erstuntersuchung nach § 62 Absatz 1 Asylgesetz . a. Wie viele Menschen sind f & w an je welchen Standorten bekannt, die auf einen barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Unterbringungsplatz angewiesen sind? Bitte tabellarisch darstellen. b. Wie viele der zuvor genannten Menschen können aktuell an je welchen Standorten barrierearm beziehungsweise barrierefrei untergebracht werden? c. Wie viele Menschen sind f & w an je welchen Standorten bekannt, die zwar auf einen barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Unterbringungsplatz angewiesen wären, aber bisher aufgrund fehlender Plätze nicht adäquat untergebracht werden konnten? d. Wie viele Plätze an je welchen Standorten gibt es, die zwar barrierearm oder barrierefrei sind, aber mit Menschen ohne einen solchen Bedarf belegt sind? Die erbetenen Informationen werden statistisch nicht erfasst. Eine händische Durchsicht von mehr als 31 500 Bewohnerakten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es sind im Übrigen auch keine Fälle bekannt, bei denen der Bedarf an barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Plätzen nicht erfüllt werden konnte. 2. Laut Drs. 21/15179 wird für Menschen mit offensichtlichen Behinderungen nach dem mit der BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) vereinbarten Schutzkonzept geprüft, ob besondere Unterbringungsbedarfe berücksichtigt werden können. a. Warum wurde bisher zwar das Gewaltschutzkonzept (https://www.hamburg.de/fluechtlinge/7040758/gewaltschutzeinrichtungen /) veröffentlicht, nicht jedoch das in Drs. 21/15179 zitierte Schutzkonzept für besondere Unterbringungsbedarfe? b. Ist eine Veröffentlichung des Schutzkonzeptes für besondere Unterbringungsbedarfe zukünftig geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Das Konzept für geschützte Unterbringung wurde bisher als internes Arbeitspapier verfasst, das in einem ersten Schritt die Unterbringung in den Hamburger Erstaufnahmen betrifft und somit nicht abschließend ist. Sobald das Konzept vollständig ist, wird eine Veröffentlichung vorgenommen. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 3. Laut § 2 AöR-Gesetz gehört es auch zu den Aufgaben von f & w, neben Unterkünften öffentlich geförderte Wohnungen bereitzustellen. f & w ist es gestattet, auch frei finanzierte Wohnungen in einem deutlich untergeordneten Umfang zu vermieten. In einem Quartier darf dies maximal ein Fünftel des dortigen Wohnungsbestandes von f & w sein. In der Drs. 21/18584 ist von 118 Einheiten UPW, 129 geförderten und 69 frei finanzierten Wohneinheiten die Rede. Acht Wohnungen wurden von der IFB Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18865 3 nicht als förderfähig anerkannt. Gemessen an den Wohnungen sind dies deutlich mehr als ein Fünftel frei finanzierter Wohnungen. In dem Wohnquartier sind insgesamt 316 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe erstellt worden. Davon sind 61 Wohneinheiten als frei finanziert geplant gewesen, dies entspricht bezogen auf die Wohneinheiten einem Anteil von rund 19 Prozent. Die ungeplant hinzugekommenen acht frei finanzierten Wohneinheiten (vergleiche Drs. 21/18229) würden den Anteil auf rund 21,8 Prozent erhöhen. Von einer deutlichen Überschreitung kann somit nicht gesprochen werden. Im Übrigen ist beabsichtigt, die vorgenannten acht Wohnungen an Haushalte mit Dringlichkeitsschein, Dringlichkeitsbestätigung oder Wohnberechtigungsschein nach § 16 HmbWoFG zu vermieten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. Wie viele Wohneinheiten UPW mit welcher Fläche für wie viele Geflüchtete gab es an der Ohlendiekshöhe maximal und wie viele werden es zum Jahresende sein? Maximal gab es am Standort Ohlendiekshöhe 118 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von insgesamt circa 7 386 m², die als öffentlich-rechtliche Unterbringung für Geflüchtete zur Verfügung standen. Ab 2020 stehen noch 300 Plätze in insgesamt 76 Wohnungen mit einer Fläche von 4 811 m² zur Verfügung. Hiervon werden 80 m² als Gemeinschaftsräume genutzt. b. Wie viele Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau mit welcher Fläche für maximal wie viele Personen sind zum Jahresende vorgesehen ? Zum Jahresende 2019 sind 129 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau mit einer Fläche von insgesamt 7 815,12 m² am Standort vorgesehen. Ab 2020 kommen weitere 42 Wohneinheiten (vormals öffentlich-rechtliche Unterbringung) hinzu, die damit zur Verfügung stehende Gesamtfläche beträgt dann 10 390,66 m². c. Wie viele Wohneinheiten im frei finanzierten Wohnungsbau mit welcher Fläche für circa wie viele Personen gibt es beziehungsweise wird es insgesamt geben? Am Standort gibt es 69 Wohneinheiten im frei finanzierten Wohnungsbau mit einer Fläche von insgesamt 4 372,66 m². d. Wie viele Wohneinheiten mit welcher Fläche für wie viele Personen sind an vordringlich Wohnungsuchende vergeben worden beziehungsweise sollen noch vergeben werden? Aus welcher Unterbringungsform wurden beziehungsweise werden sie bereitgestellt? Es handelt sich um sechs Wohneinheiten mit sechs Mieterinnen und Mietern. Die Wohnfläche beträgt insgesamt circa 224 m². e. Wie viele barrierearme beziehungsweise barrierefreie Wohnungen stehen in den drei Unterbringungs- beziehungsweise Wohnformen (UPW, gefördert, frei finanziert) des Quartiers Ohlendiekshöhe jeweils mit welcher Fläche und für jeweils wie viele Personen zur Verfügung? In wie vielen davon wohnen jeweils auch Menschen mit entsprechenden Bedarfen? Insgesamt wurden am Standort 251 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von 14 760 m² barrierearm erstellt, davon sind 171 Wohneinheiten mit 10 390 m² gefördert und 68 Wohneinheiten mit 4 370 m² frei finanziert. Zwölf barrierearme Wohnungen werden in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt. In zwei der Wohnungen wohnen Menschen, die aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen auf eine barrierearme Unterbringung angewiesen sind. f. Wie viele der auf Immobilienscout genannten 184 Wohneinheiten sind frei finanzierte Wohnungen? Von den 184 Wohneinheiten sind 61 frei finanziert. Drucksache 21/18865 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 g. Wie genau berechnet sich der Anteil von ein Fünftel nach dem AöR- Gesetz? h. Inwieweit werden die acht nicht förderfähigen Wohneinheiten ausgeglichen ? Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 3. i. Wie rechtfertigen Senat beziehungsweise zuständige Behörde eine etwaige Überschreitung des zulässigen Anteils an frei finanzierten Wohnungen? Es kommt nicht nur auf die Zahl der frei finanzierten Wohnungen an, sondern auch darauf, ob diese Wohnungen an Haushalte ohne Dringlichkeitsschein, Dringlichkeitsbestätigung oder Wohnberechtigungsschein nach § 16 HmbWoFG vermietet werden. Insofern ist derzeit eine Überschreitung nicht gegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. 4. In der Gesamtschau dürfen die frei finanzierten Wohnungen nur eine deutlich untergeordnete Bedeutung haben. a. Wie hoch ist der Anteil der frei finanzierten Wohnungen von f & w im gesamten Stadtgebiet im Vergleich zu Wohneinheiten der öffentlichen Unterbringung und zu Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist? Bitte nach Wohneinheiten, nach Fläche sowie nach Anzahl der Bewohner/-innen vergleichen. b. Wie stellen sich die in 4. a. dargestellten Anteile bezogen auf die einzelnen von f & w mit Wohnraum versorgten Quartiere dar? f & w vermietet über die oben genannten Wohnungen an der Ohlendiekshöhe hinaus keine frei finanzierten Wohnungen, die nicht von Wohnberechtigungsscheininhabern bewohnt werden. 5. Laut Drs. 21/15096 finden in der UPW Ohlendiekshöhe rund alle zwei Monate sogenannte Treppenhausversammlungen statt, ein Beteiligungsformat zur Einbindung der Bewohner/-innen. a. Wann haben in 2019 diese Versammlungen jeweils stattgefunden? b. Wie viele Bewohner/-innen haben jeweils daran teilgenommen? c. Was waren die Themen? Im Jahr 2019 haben wegen der erforderlichen Umzüge keine Treppenhausversammlungen stattgefunden. Unabhängig davon wurden auf einer größeren Versammlung des Vereins „Poppenbüttel Hilft“ Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bewohnerinnen und Bewohner über die Umwandlung von öffentlich-rechtlichen Unterkunftsplätzen in Wohnungen informiert.