BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18869 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Öffentlich finanzierte Grabpflege für KZ-Kommandanten (II) Bereits mit Drs. 21/17577 habe ich nachgefragt, in welchem Umfang die Gräber ehemaliger Nazis in Hamburg aufgrund des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft instand gesetzt und gepflegt werden. Dabei habe ich explizit nach dem Grab des ehemaligen Kommandanten der Konzentrationslager Dachau und Sachsenhausen – Hermann Baranowski – gefragt, das sich auf dem Friedhof Ohlsdorf befinden soll. Auf die Fragen, die den KZ-Kommandanten Hermann Baranowski betreffen, antwortete der Senat, dass der Friedhofsverwaltung keine Unterlagen vorliegen , „die bestätigen, dass Hermann Baranowski auf dem Ohlsdorfer Friedhof beigesetzt wurde. Es fehlt insbesondere eine Eintragung in den Archiven für Feuer- und Sargbestattungen, die seit Friedhofsgründung alle Beisetzungen erfassen und konsequent archiviert sind, auch wenn die Grabstätten bereits geräumt sind“ (Drs.21/17577, Frage 8.). Tatsächlich belegen aber Unterlagen der Friedhofsverwaltung, dass Hermann Baranowski auf dem Ohlsdorfer Friedhof eingeäschert und später umgebettet wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Friedhöfe (HF) wie folgt: 1. Warum behauptete der Senat in seiner Antwort vom 25. Juni 2019 (Drs. 21/17577) auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 19.06.2019, der Friedhofsverwaltung würden keine Unterlagen vorliegen, die eine Beisetzung des KZ-Kommandanten Hermann Baranowski auf dem Ohlsdorfer Friedhof bestätigen, obwohl sich im Verzeichnis der Friedhofsverwaltung Ohlsdorf eine Eintragung befindet, wonach der SS-Gruppenführer Baranowski am 10.02.1940 dort eingeäschert (von 11.50 Uhr bis 13.30 Uhr) und am 24.03.1966 umgebettet wurde? Wie in Drs. 21/17577 ausgeführt, hat der Senat die entsprechenden Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HF beantwortet. Vertretungsbedingt wurden dabei gegenüber der zuständigen Fachbehörde versehentlich falsche Auskünfte gemacht. 2. Wer veranlasste die Umbettung am 24.03.1966? Drucksache 21/18869 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hermann Baranowski wurde nach seinem Tod eingeäschert und in einem Familiengrab auf dem Ohlsdorfer Friedhof beigesetzt. Im Übrigen liegen den zuständigen Behörden keine verlässlichen Informationen darüber vor. 3. Handelt es sich beim Grab des KZ-Kommandanten Hermann Baranowski um ein Kriegsgrab im Sinne des Gräbergesetzes und, sofern nicht zutreffend, wurde es in der Vergangenheit als ein solches behandelt ? Die Grabstätte von Hermann Baranowski war und ist als ein Kriegsgrab gemäß Gräbergesetz eingestuft und wurde beziehungsweise wird so behandelt. Zu Zuständigkeiten zum Gräbergesetz und zur Position des Senats dazu siehe Vorbemerkung zur Drs. 21/17577. 4. Wurden oder werden öffentliche Gelder für die Pflege des Grabes des KZ-Kommandanten Hermann Baranowski verwendet? Da es sich bei der Kriegsgrabanlage, in der sich das Grab des Herrn Herrmann Baranowski befindet, um eine Sammelgrabanlage handelt, für die eine Pflegeentschädigung gemäß dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) gezahlt wird, werden entsprechende Bundesmittel verwendet. Nach § 10 Absatz 4 des Gräbergesetzes trägt der Bund im Wege der Pauschale die Kosten deutschlandweit für Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen dieser Gräber. 5. Hält es der Senat nicht für erforderlich, durch eine Tafel oder Ähnliches am Friedhof Ohlsdorf auf die Verbrechen des SS-Gruppenführers Baranowski hinzuweisen? HF beabsichtigt eine Information zu Umbettungen in das Tafelprogramm der Initiative „Umgang mit Weltkriegsgräbern“ aufnehmen. Die Initiative befasst sich Schwerpunktmäßig mit der gemeinsamen Beisetzung von Tätern, Opfern und „neutralen“ Personen aus Familiengrabstätten auf besondere, geschlossene Anlagen in den 50er-, 60erund 70er-Jahren. 6. Wo befindet sich das Grab des KZ-Kommandanten Hermann Baranowski heute? Siehe Antwort zu 2. 7. Welche Personen (Angehörige der SS, der Einsatzgruppen, der Gestapo , der Wehrmacht oder anderen NS-Organisationen), deren Gräber in Hamburg mit öffentlichen Mitteln erhalten und gepflegt werden, waren nach Kenntnis des Senats an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder anderen Gräueltaten beteiligt? Wie bereits in Drs. 21/17577 ausgeführt, liegen der zuständigen Behörde Kriegsgräberlisten in neun Bänden in Papierform vor. Diese Listen beinhalten alphabetisch geordnet Angaben zum Geburts- und Sterbedatum, Angaben zur Erkennungsmarke sowie zum Dienstgrad oder Beruf von über 50 000 Personen. Die stichprobenartige Durchsicht hat ergeben, dass sich darunter auch SS-Angehörige befinden. In der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine Auswertung dieser Angaben zu über 50 000 Personen jedoch nicht möglich.