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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/18869
21. Wahlperiode
12.11.19
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.11.19
und
Antwort des Senats
Betr.: Öffentlich finanzierte Gra
bpflege für KZ-Kommandanten (II)
Bereits mit Drs. 21/17577 habe ich
nachgefragt, in welchem Umfang die
Gräber ehemaliger Nazis in Hamburg aufgrund des Gesetzes über die Erhal-
tung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft instand gesetzt
und gepflegt werden.
Dabei habe ich explizit nach dem Grab des ehemaligen Kommandanten der
Konzentrationslager Dachau und Sachsenhausen – Hermann Baranowski –
gefragt, das sich auf dem Friedhof Ohlsdorf befinden soll.
Auf die Fragen, die den KZ-Kommandanten Hermann Baranowski betreffen,
antwortete der Senat, dass der Friedhof
sverwaltung keine Unterlagen vorlie-
gen, „die bestätigen, dass Hermann Bar
anowski auf dem Ohlsdorfer Friedhof
beigesetzt wurde. Es fehlt insbesondere eine Eintragung in den Archiven für
Feuer- und Sargbestattungen, die seit Friedhofsgründung alle Beisetzungen
erfassen und konsequent archiviert sind, auch wenn die Grabstätten bereits
geräumt sind“ (Drs.21/17577, Frage 8.).
Tatsächlich belegen aber Unterlagen der Friedhofsverwaltung, dass
Hermann Baranowski auf dem Ohlsdorfer
Friedhof eingeäschert und später
umgebettet wurde.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise
auf der Grundlage von Auskünften der
Hamburger Friedhöfe (HF) wie folgt:
1. Warum behauptete der Senat in seiner
Antwort vom 25. Juni 2019 (Drs.
21/17577) auf die Schriftliche Kleine
Anfrage der Abgeordneten Christia-
ne Schneider (DIE LINKE) vom 19.06
.2019, der Friedhofsverwaltung
würden keine Unterlagen vorliegen, die eine Beisetzung des
KZ-Kommandanten Hermann Baranowski
auf dem Ohlsdorfer Friedhof
bestätigen, obwohl sich im Verzeic
hnis der Friedhofsverwaltung Ohlsdorf
eine Eintragung befindet, wonach der SS-Gruppenführer Baranowski am
10.02.1940 dort eingeäschert (von 11.50 Uhr bis 13.30 Uhr) und am
24.03.1966 umgebettet wurde?
Wie in Drs. 21/17577 ausgeführt, hat der
Senat die entsprechenden Fragen teilweise
auf der Grundlage von Auskünften der HF beantwortet.
Vertretungsbedingt wurden dabei gegenüber der zuständigen Fachbehörde verse-
hentlich falsche Auskünfte gemacht.
2. Wer veranlasste die Umbettung am 24.03.1966?
Drucksache 21/
18869
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Hermann Baranowski wurde nach seinem
Tod eingeäschert und in einem Familien-
grab auf dem Ohlsdorfer Friedhof beigesetzt. Im Übrigen liegen den zuständigen
Behörden keine verlässlichen Informationen darüber vor.
3. Handelt es sich beim Grab des KZ-Kommandanten Hermann
Baranowski um ein Kriegsgrab im Sinne des Gräbergesetzes und, sofern
nicht zutreffend, wurde es in der Vergangenheit als ein solches behan-
delt?
Die Grabstätte von Hermann Baranowski wa
r und ist als ein Kriegsgrab gemäß Grä-
bergesetz eingestuft und wurde beziehungsweise wird so behandelt.
Zu Zuständigkeiten zum Gräbergesetz und zu
r Position des Senats dazu siehe Vor-
bemerkung zur Drs. 21/17577.
4. Wurden oder werden öffentliche Gelder für die Pflege des Grabes des
KZ-Kommandanten Hermann Baranowski verwendet?
Da es sich bei der Kriegsgrabanlage, in der sich das Grab des Herrn Herrmann
Baranowski befindet, um eine Sammelgrabanlage handelt, für die eine Pflegeent-
schädigung gemäß dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg
und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) gezahlt wird, werden entsprechende Bundesmit-
tel verwendet. Nach § 10 Absatz 4 des Gräbergesetzes trägt der Bund im Wege der
Pauschale die Kosten deutschlandweit fü
r Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen
dieser Gräber.
5. Hält es der Senat nicht für erforderlich, durch eine Tafel oder Ähnliches
am Friedhof Ohlsdorf auf die Verbrechen des SS-Gruppenführers
Baranowski hinzuweisen?
HF beabsichtigt eine Information zu Umbettungen in das Tafelprogramm der Initiative
„Umgang mit Weltkriegsgräbern“ aufnehmen. Di
e Initiative befasst sich Schwerpunkt-
mäßig mit der gemeinsamen Beisetzung von Tätern, Opfern und „neutralen“ Personen
aus Familiengrabstätten auf besondere, geschlossene Anlagen in den 50er-, 60er-
und 70er-Jahren.
6. Wo befindet sich das Grab des KZ-Kommandanten Hermann
Baranowski heute?
Siehe Antwort zu 2.
7. Welche Personen (Angehörige der SS, der Einsatzgruppen, der Gesta-
po, der Wehrmacht oder anderen NS-Organisationen), deren Gräber in
Hamburg mit öffentlichen Mitteln erhalten und gepflegt werden, waren
nach Kenntnis des Senats an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit oder anderen Gräueltaten beteiligt?
Wie bereits in Drs. 21/17577 ausgeführt,
liegen der zuständigen Behörde Kriegsgrä-
berlisten in neun Bänden in Papierform vo
r. Diese Listen beinhalten alphabetisch
geordnet Angaben zum Geburts- und Sterbedatum, Angaben zur Erkennungsmarke
sowie zum Dienstgrad oder Beruf von über 50 000 Personen.
Die stichprobenartige Durchsicht hat
ergeben, dass sich darunter auch
SS-Angehörige befinden. In der für die Beant
wortung einer Parlamentarischen Anfra-
ge zur Verfügung stehenden Zeit ist eine Auswertung dieser Angaben zu über 50 000
Personen jedoch nicht möglich.