BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18878 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 05.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Welche Auswirkungen hat Elektrosmog auf die Stadtentwicklung in der Innenstadt? In der vernetzten, technisierten Welt von heute ist „Elektrosmog“ ein zunehmender Faktor hinsichtlich gesundheitlicher Vorsorge und Schutzbedürfnissen der Bevölkerung. Folgerichtig legt offenbar auch die Behörde für Umwelt und Energie sogenannte Vorsorgewerte fest, die möglicherweise Auswirkungen auf Bauvorhaben in der Stadt haben können (und sollen). Elektrosmog entsteht in Bereichen von Hochspannungsleitungen, Oberleitungen , Mobilfunkmasten und vielen anderem mehr. Möglicherweise sind diverse Bauvorhaben in der HafenCity aufgrund ihrer Lage unmittelbar betroffen von Strahlungseinwirkungen durch Elektrosmog infolge nahe gelegener Bahntrassen und Leitungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Beurteilung der Einwirkungen durch magnetische Felder an niederfrequenten Anlagen wie Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromoberleitungen richtet sich nach den Regelungen der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)). Die Anlagen sind so zu betreiben, dass die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte an Orten, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, eingehalten werden. Die Grenzwerte werden erfahrungsgemäß bereits in wenigen Metern Abstand von den stromführenden Leitern unterschritten. Es ist daher gewährleistet, dass die rechtlichen Vorgaben bei der Planung in der Nähe von Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromoberleitungen eingehalten werden. Darüber hinaus sind die gesundheitlichen Wirkungen von Magnetfeldern niederfrequenter Anlagen unterhalb der geltenden Grenzwerte seit Ende der 1970er-Jahre bis heute Gegenstand von wissenschaftlichen Untersuchungen und Diskussionen. Die deutsche Strahlenschutzkommission hat die Grenzwerte der 26. BImSchV nach Bewertung des Wissenschaftsstandes jedoch nicht infrage gestellt. Gleichwohl gilt seit Mitte der 1990er-Jahre in Hamburg ein Vorsorgeabstand zu Hochspannungsfreileitungen , der im Zuge von städtebaulichen Planungen zum Beispiel für Wohngebiete, Schulen und Kindergärten eingehalten wird. Der pauschale Vorsorgeabstand beträgt 50 m. Die Vorsorgeregelung nahm die damals geführte wissenschaftliche Diskussion höchst vorbeugend auf und basierte auf fachlichen Empfehlungen der für Gesundheit zuständigen Behörde. Sie ist Bestandteil der Planungskultur in Hamburg geworden. Über eine vergleichbare Vorsorgeregelung verfügen nach derzeitiger Kenntnislage nur noch die Länder Bremen und Brandenburg. Der Vorsorgeabstand gilt nicht für unterirdisch verlaufende Hochspannungsleitungen. Drucksache 21/18878 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der Intensivierung der Planungs- und Bautätigkeit in der Nähe von Bahnstrecken , insbesondere zur Realisierung dringend benötigten Wohnraums, wird derzeit von den für Umwelt, Gesundheit und Stadtentwicklung zuständigen Fachbehörden geprüft, ob und inwieweit ein Vorsorgeabstand auch zu Bahnstromoberleitungen, insbesondere für hochfrequentierte Hauptstrecken, eingeführt werden sollte. S- und U- Bahn-Strecken sind davon nicht berührt, da sie mit einer für diese Fragestellung nicht relevanten anderen Stromversorgung betrieben werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es unterschiedliche „Vorsorgewerte“ für die Nutzung von Grundstücken für verschiedene Ausweisungen gemäß Bebauungsplänen als Reines Wohngebiet, Geschäftsgebiet, Mischgebiet, Urbanes Gebiet, Industrie , Gewerbe et cetera? Wenn ja, welche Unterschiede sind das? Bitte spezifizieren nach Nutzungsarten . Wenn nein, warum nicht? Nein, der in Hamburg eingeführte Vorsorgeabstand zu Hochspannungsfreileitungen bezieht sich auf konkrete Nutzungen mit dauerndem Aufenthalt von Kindern wie Wohnungen , Schulen oder Kindergärten. Baugebietsbezogene, unterschiedliche Vorsorgewerte beziehungsweise -abstände bestehen nicht. 2. Gibt es speziell in der HafenCity Baufelder, die im Bereich der „Vorsorgewerte “ liegen? Wenn ja, welche sind dies und in welcher Weise sind diese Baufelder betroffen? Wenn nein, warum hält der Senat keine Baufelder für betroffen? Baufelder, die im Bereich der Vorsorgeabstände von Hochspannungsfreileitungen liegen, bestehen in der HafenCity nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2.1. Gibt es Maßnahmen, die eine Nutzung und Bebauung der betroffenen Grundstücke trotz ihrer Lage im Bereich der Vorsorgewerte möglich machen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das? Entfällt. 3. Welche Abstände haben Vorsorgewert relevante Einrichtungen wie Oberleitungen Hockspannungsleitungen et cetera zur geplanten Bebauung in der HafenCity? Bitte insbesondere darstellen für Wohngebäude und den geplanten Schulcampus am Lohsepark. Aus verschiedenen Unterlagen geht ein Abstand von unter 15 Metern hervor zwischen Oberleitung und Wohngebäuden auf dem künftigen Baufeld für Gruner + Jahr. Auch ein großer Teil des künftigen Schulgeländes am Lohsepark liegt demnach innerhalb einer 60-Meter-Zone. Hier wird die Belastung in den kommenden Jahren noch drastisch steigen. 4. Sind dem Senat diese Gegebenheiten bekannt? 4.1. Sieht der Senat Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen werden getroffen? Der geringste Abstand des derzeit für eine Wohnnutzung geplanten Gebäudes östlich des Lohseparks zur Bahnstromoberleitung beträgt etwa 25 m. Der geringste Abstand der geplanten Schulgebäude beträgt rund 45 m. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.