BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18888 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen für Parteiveranstaltungen – Bergedorf Politische Parteien haben die Möglichkeit, Schulräume und -anlagen für Parteiveranstaltungen mitzubenutzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Soweit die Schule ihre Räume Dritten zur Nutzung überlässt, gilt, dass grundsätzlich auch den politischen Parteien zur Mitbenutzung Schulräume zu überlassen sind. Das Verbot der parteipolitischen Werbung tritt dann zurück, wenn in diesen Fällen deutlich wird, dass keine schulische Veranstaltung vorliegt. Siehe hierzu auch Dienstvorschrift zur „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 4. Januar 2006 (https://www.hamburg.de/contentblob/69572/e3fbbc7b331b79def86edf320574e5bf/dat a/bbs-vo-schulraeume-mitnenutzung-01-06.pdf). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitbenutzungen von Schulräumen und -anlagen durch politische Parteien fanden im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.10.2019 im Hamburger Bezirk Bergedorf statt? Bitte aufschlüsseln nach Namen/Standort der Schule, Partei und Größe des vermieteten Raumes, unterteilt in die Raumgrößen unter 100 m², 100 bis 300 m² und über 300 m². Die Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. Daher wurde eine Schulabfrage durchgeführt. Die Anzahl der Mitbenutzung von Schulräumen und Schulanlagen für Parteiveranstaltungen im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2019 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Raumgröße Schulname Standort Anzahl Partei unter 100m2 100m2 bis 300m2 über 300m2 Schule Curslack-Neuengamme Gramkowweg 5 1 SPD - X - Schule Nettelnburg Fiddigshagen 11 1 SPD - X - 1 CDU - X - Stadtteilschule Lohbrügge Binnenfeldredder 7 1 SPD - - X In der Kürze der Zeit war eine abschließende Qualitätssicherung nicht möglich.