BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18897 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 05.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Nutzungsbeirat Schulsportanlagen Der „Nutzungsbeirat Schulsportanlagen“ soll die Vernetzung und Kooperation zwischen den Sportvereinen und der SBH I Schulbau Hamburg verstärken. Da auch Sportvereine Schulsporthallen nutzen, jedoch regelmäßig auf deren Bedürfnisse bei der Planung von Hallen keine Rücksicht genommen wird, soll der „Nutzungsbeirat Schulsportanlagen“ den notwendigen Austausch herbeiführen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg kooperieren Behörden, Bezirksämter und Vereinssport auf unterschiedlichen Ebenen intensiv miteinander. Zentraler Ansprechpartner für die Belange des Vereinssports sind die Hamburger Bezirksämter, die für die Vergabe der Nutzungszeiten an die Vereine zuständig sind. In einem engen Austausch stehen Bezirksämter und Vereinssport auch mit den für den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen verantwortlichen Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH. Diese informieren die Bezirksämter regelmäßig über die zukünftigen Planungen für Schulsporthallen. Bedarfe und konkrete Projekte werden darüber hinaus in der Arbeitsgemeinschaft Sport thematisiert, in der regelmäßig Vertreter von SBH/GMH, den Bezirksämtern, dem Landessportamt und dem Hamburger Sportbund zusammenkommen. Konkrete Projekte vor Ort werden darüber hinaus in der Regel auch mit denjenigen Sportvereinen abgestimmt, die die Sporthallen vor Ort nutzen. In diesem Zusammenhang hat der Senat mit dem Nutzungsbeirat Schulsportanlagen eine zusätzliche Plattform geschaffen, um den Dialog zwischen der Stadt und den Vereinen weiter zu intensivieren. Unter Vorsitz des Präses der Finanzbehörde sowie des Staatsrats für den Bereich Sport bringt das Gremium Vertreterinnen und Vertreter des Hamburger Sportbundes (HSB), der Vereine, des Landessportamtes sowie der Bezirke zusammen. Der Beirat soll zunächst zweimal jährlich tagen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Institutionen sind im „Nutzungsbeirat Schulsportanlagen“ vertreten ? - Finanzbehörde, vertreten durch den Senator Dr. Andreas Dressel, - Behörde für Inneres und Sport, vertreten durch Staatsrat Christoph Holstein, - SBH | Schulbau Hamburg/GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, - Bezirksämter Hamburg-Mitte und Harburg, - Hamburger Sportbund e.V., - TopSportVereine Metropolregion Hamburg e.V., - Interessengemeinschaft Hamburger Vereine (IGHV), Drucksache 21/18897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Verband für Turnen und Freizeit e.V., - Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e. V., - Vertretung der leistungssporttreibenden Vereine. 2. Wie viele Treffen hat der „Nutzungsbeirat Schulsportanlagen“ im Jahr 2019 bisher durchgeführt? 3. Wie viele Treffen sind für das restliche Jahr 2019 geplant? Der Nutzungsbeirat hat am 9. Mai 2019 zu seiner konstituierenden Sitzung getagt. Das zweite Treffen wird im Dezember 2019 stattfinden. 4. Welche Themen wurden während der bisherigen Treffen besprochen? 5. Welche konkreten Vereinbarungen und Ergebnisse haben sich aus den bisherigen Treffen herausgebildet? Thematisiert wurde der zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung vorgestellte Schulentwicklungsplan mit weiteren schulischen Sportstättenbedarfen, die Reinigungssituation sowie insbesondere ein Pilotprojekt, das erweiterte Nutzungszeiten für ausgewählte Schulsporthallen vorsieht, siehe Drs. 21/16215. Zudem wurden die bestehenden Regelungen für Bau und Bewirtschaftung der Hamburger Schulsporthallen erläutert.