BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18905 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 06.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Flugreisen von Hamburger Schulen Laut Berichterstattung1 – basierend auf Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – ist knapp jede vierte Klassenreise von weiterführenden Schulen in Hamburg im laufenden Schuljahr per Flugzeug absolviert worden. Bei 370 Klassenreisen an 17 befragten weiterführenden Schulen sind in 23 Prozent der Fälle, insgesamt 84 Mal, die Schüler/-innen mit dem Flugzeug gereist. Spitzenreiter sei dabei eine „Klimaschule“ aus Neugraben- Fischbek. Sie soll zehn von 23 Klassenfahrten mit dem Flugzeug absolviert haben.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Schulfahrten tragen wesentlich zur Entwicklung des Schullebens bei und sind darum verbindlicher Bestandteil der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit. Sie stärken das soziale Verhalten im Klassenverband, das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler , ihre Bereitschaft, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, und können durch unmittelbare Begegnung mit Unterrichtsgegenständen die Lernbereitschaft erhöhen. Schulfahrten in das Ausland ermöglichen direkte und unmittelbare Kontakte in einer im Unterricht erlernten Fremdsprache, die Auseinandersetzung mit landestypischen Besonderheiten und fremder Geschichte und vermitteln einen Zugang zu fremden Kulturen und Religionen. Darüber hinaus kann auch die Pflege der bestehenden Städtepartnerschaften ein Ziel von Schulfahrten sein. Schulfahrten sind so vielfältig wie die Bildungs- und Erziehungsziele, die gemäß § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes im Laufe der Schulzeit erreicht werden sollen. Gemäß Ziffer 2.1 der Richtlinien für Schulfahrten vom 20. April 2016 sollte jede Schülerin und jeder Schüler in der Grundschule einmal, in der Sekundarstufe I zweimal und in der Sekundarstufe II einmal an einer Klassenfahrt oder Studienfahrt teilnehmen (http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/t/cmu/bs/18/page/sammlung.psml;jses sionid=5D23AB0B14EB3C1AFCC156579873012D.jp29?doc.hl=1&doc.id=VVHA- VVHA000000201&documentnumber=2&numberofresults=7&doctyp=vvhhschulr&sho wdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint). 1 Vergleiche „Bild“-Zeitung, „Jede 4. Klassenfahrt mit dem Flugzeug“, 05.11.2019, https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/voellig-abgehoben-jede-4- klassenfahrt-mit-dem-flugzeug-65813360.bild.html#remId=1600792040880911979, abgerufen am 05.11.2019. 2 Vergleiche „Focus“ online, „Umfrage an Hamburger Schulen: Jede vierte Klassenfahrt ist eine Flugzeugreise“, 05.11.2019, https://www.focus.de/familie/eltern/84-von-370- ausfluegen-trotz-fridays-for-future-fast-jede-vierte-klassenfahrt-in-hamburg-ist-eineflugzeugreise _id_11311466.html, abgerufen am 05.11.2019. Drucksache 21/18905 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Fahrten, an denen alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verbindlich teilnehmen, und freiwilligen Fahrten, an denen Schülerinnen und Schüler teilnehmen dürfen, aber nicht müssen. Gemäß Ziffer 1 der Richtlinien für Schulfahrten finden verpflichtende Fahrten als Klassen - und Studienfahrten in das In- und Ausland, Wandertage, Exkursionen und Projektfahrten statt. Freiwillige Fahrten werden im Zusammenhang mit der Teilnahme an schulischen Wettbewerben oder internationalen Schülerbegegnungen, Schulpartnerschaften und Schüleraustauschen sowie als Ferienfahrten im Rahmen des Ganztags durchgeführt. Von besonderer Bedeutung sind bei den verpflichtenden Schulfahrten Aufenthalte in Hamburger Schullandheimen, in Freiluftschulen und in für diesen Zweck gleichermaßen geeigneten Jugendherbergen. Freiwillige Schulfahrten führen dagegen aufgrund ihrer Zweckbestimmung häufiger ins Ausland. Die Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. In Wahrnehmung ihrer pädagogischen Verantwortung für die erzieherischen und unterrichtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten in der Lerngruppe und in Zusammenarbeit mit dieser und den Eltern legen sie die thematischen Schwerpunkte der Reise fest, wählen das passende Reiseziel aus und holen die Genehmigung der Schulleitung ein. Für alle verpflichtenden Schulfahrten gelten Höchstkostensätze, mit denen alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrgeld, Nebenkosten und Taschengeld abgedeckt sein müssen. Die Höchstkostensätze für Fahrten betragen an Stadtteilschulen und Gymnasien 275 Euro für die Klassenstufen 5 und 6, 350 Euro für die Klassenstufen 7 bis 10 und 400 Euro für die Sekundarstufe II. Die Schulkonferenz beziehungsweise der Schulvorstand in beruflichen Schulen kann beschließen, dass Schulfahrten häufiger als in Ziffer 2.1 der Richtlinien für Schulfahrten durchgeführt werden. Dabei dürfen die geltenden Höchstsätze nicht überschritten werden. Für die freiwilligen Klassenreisen gelten diese Höchstkostensätze nicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/18828. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Klassenreisen von Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufsschulen in Hamburg sind in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 sowie im laufenden Schuljahr insgesamt absolviert worden? Bitte je Bezirk sortiert nach Stadtteilen, einzelnen Schulen mit Angabe Gütesiegel „Klimaschule“ ja/nein, Klassenstufen unter Angabe der Schulform angeben. Die Anzahl der durchgeführten Klassenreisen wird durch die für Bildung zuständige Behörde nicht zentral erfasst. Laut der oben genannten Richtlinien finden in der Sekundarstufe I zweimal und in der Sekundarstufe II je eine verpflichtende Schulfahrt statt. Hinzu kommen noch die freiwilligen Fahrten. In dem erfragten Zeitraum fanden an den Stadtteilschulen und an den Gymnasien mindestens 3 000 Klassenreisen insgesamt statt. Eine Schulabfrage an den 31 berufsbildenden Schulen (Stand 8. November 2019) ergab im erfragten Zeitraum rund 1 000 Klassenfahrten. In dem zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum können diese nicht weiter verifiziert und kategorisiert werden. Zu den Klassenreisen von ausgewählten Stadtteilschulen und Gymnasien im Schuljahr 2018/2019 siehe Drs. 21/18828. 2. Wie viele der Klasseneisen von Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufsschulen sind in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017, 2017/ 2018 sowie im laufenden Schuljahr Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18905 3 a) mit dem Flugzeug, b) mit der Bahn, c) mit dem Omnibus d) oder einem anderen Verkehrsmittel absolviert worden? Bitte je Bezirk sortiert nach Stadtteilen, einzelnen Schulen mit Angabe Gütesiegel „Klimaschule“ ja/nein, Klassenstufen unter Angabe der Schulform angeben. 3. Wie viele nationale und internationale Flüge wurden von Stadtteilschulen , Gymnasien und Berufsschulen zwischen 2015 und 2019 (Stichtag 31.10.2019) unternommen? Bitte differenziert nach Jahr, Schulen mit Angabe Gütesiegel „Klimaschule“ ja/nein, Klassenstufen sowie nach national, innereuropäisch und außereuropäisch auflisten. 4. Welche Orte beziehungsweise Städte hatten die Klassenreisen zum Ziel? Bitte je Bezirk sortiert nach Stadtteilen, einzelnen Schulen mit Angabe Gütesiegel „Klimaschule“ ja/nein, Klassenstufe unter Angabe der Schulform angeben. Siehe Antwort zu 1. 5. Ist es richtig, dass auch weit entfernte Ziele wie Shanghai oder Indien das Ziel von Klassenreisen/Austauschen waren? Wenn ja, wie wurden diese finanziert? Welche Kosten sind hierfür den Eltern entstanden? Dies ist zutreffend. Nach Auskunft der Schulleitung führt das Gymnasium Süderelbe einmal im Jahr einen Schüleraustausch mit einer Partnerschule in Shanghai durch. Es nehmen zehn bis zwölf Schülerinnen und Schüler an dem freiwilligen Austausch teil. Die Kosten betragen für die Eltern 1 000 Euro einschließlich des Gegenprogramms. Ferner findet alle zwei bis drei Jahre ein Schüleraustausch mit einer Partnerschule in Neu Delhi statt. Eine Schülergruppe von etwa zehn Schülerinnen und Schülern reist dabei für knapp zwei Wochen nach Neu Delhi. Die Kosten betragen rund 850 Euro für die Eltern einschließlich des Gegenbesuchsprogramms. Auch dieses Angebot ist freiwillig . Bei den Programmen mit den Partnerschulen steht der kulturelle Austausch im Vordergrund . 6. Welche Reisekosten sind je Stadtteilschule, Gymnasium und Berufsschule zwischen 2015 und 2019 (Stichtag 31.10.2019) pro Jahr entstanden ? 7. An welche Kriterien sind Lehrkräfte bei der Auswahl des Reiseziels einer Klassenreise gebunden? Siehe Vorbemerkung. 8. Werden Schulleitungen und Lehrkräfte auf die umweltbewusste Nutzung von Verkehrsmitteln für Klassenreisen hingewiesen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Wahl des Verkehrsmittels erfolgt wie die Auswahl des Reiseziels in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft. Sie muss zur Dauer der Schulfahrt, zur Länge des Reiseweges und zu dem pädagogischen Zweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Kosten der Beförderung müssen zudem die Einhaltung der Höchstkostensätze ermöglichen. 9. Wird es seitens der Behörde zum neuen Schuljahr als Reaktion auf die Schülerdemonstrationen veränderte Empfehlungen geben? Siehe Drs. 21/18828.