BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18906 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Paulihaus – Büroklotz an der Budapester Straße statt St.-Pauli-Code (II) Ende September hatte ich bereits nach dem Stand des Bauantrages und der Anhandgabe des sogenannten Paulihaus gefragt (Drs. 21/18503). Die Anhandgabefrist läuft zum 31.12.2019 aus. Der Unmut im Stadtteil und darüber hinaus ist unverändert hoch beziehungsweise steigt. Die drei Beiräte aus den umliegenden Quartieren haben im September und Oktober 2019 die Kritik am Bauvorhaben bekräftigt und auch erweitert. Am 14.11.2019 um 19.30 Uhr wird es eine öffentliche Diskussionsveranstaltung im Ballsaal des Millerntor-Stadions geben, veranstaltet von St. Pauli Code JETZT! (von St. Pauli Selbermachen). In der Einladung heißt es unter anderem: „(...) Wie Sie sicher wissen, ist auf St. Pauli, direkt am Neuen Pferdemarkt, ein höchst umstrittenes Bauprojekt geplant: das sogenannte Paulihaus. Da eine öffentliche Debatte dazu bisher nicht stattgefunden hat, wollen wir mit unserer Veranstaltung informieren und Transparenz schaffen. Sie findet als offenes Format statt, in dem Aktive und Anwohner*innen aus dem Kiez Fragen stellen und nach Antworten suchen. Auf dem Podium wird es neben Betroffenen und Nachbar*innen wechselnde Gäste aus Politik, Verwaltung und Mitgliedern des Baukonsortiums geben. Inhaltich wird es darum gehen, wie wir auf St. Pauli leben wollen: Wie passt das Projekt zum Kiez und zum St. Pauli Code? Wie wurde der Wirtschaftsförderungsfall Pahnke Markenmacherei konkret geprüft und festgelegt? Wie rechtfertigen die Verantwortlichen ihre Pläne vor dem Hintergrund von ca 500.000 qm Büroflächenleerstand und der Wohnungsnot in Hamburg? Und viele weitere Fragen. (...)“ Zur Erinnerung nochmal: Zunächst als „Randbebauung Budapester Straße“ betitelt, wurde das Immobilienprojekt in einem ersten Flyer aus 2017 als Konzeptidee mit dem Titel „Built in St. Pauli“ von drei Firmen vorgeschlagen. Die drei Firmen waren: steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH, HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH, ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB. Ziel des Projektes sollte – nach Information der Projektträger/-innen – sein: Drucksache 21/18906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 „Dabei geht es um einen innovativen Neubau, welcher zur Eigennutzung hergestellt werden soll.“ Von einem Wirtschaftsförderungsfall, der eine Vergabe des Grundstückes ohne weitere Ausschreibung ermöglichen könnte, war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Einige Zeit später wurde jedoch bekannt gemacht, dass das Projekt verändert wurde und nun eine vierte Firma, die PAHNKE MARKENMACHEREI GmbH & Co. KG aus der Werbebranche, in die Projektgesellschaft aufgenommen wurde. Kurze Zeit später wurde das Projekt umgetauft und erhielt die derzeitige Bezeichnung als sogenanntes Paulihaus. Das Grundstück wurde den nunmehr vier Firmen im Oktober 2018 als Wirtschaftsförderungsfall anhand gegeben – trotz der Kritik aus dem Quartier und der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. Der Quartiersbeirat Karolinenviertel hatte am 24.04.2017 einstimmig beschlossen und der Bezirksversammlung (BV) und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte empfohlen, dass „(...) keine Förderung des Projektes mit öffentlichen Geldern und keine Anerkennung als Wirtschaftsförderungsfall erfolgt, so lange nicht deutlich ist, welches „Gemeinwohlinteresse das Projekt“ erfüllt, eine Gefährdung der bestehenden Läden in der Marktstraße und Glashüttenstraße nicht ausgeschlossen werden kann und solange das „Gemeinwohlinteresse des Projektes“ nicht mit anderen Mitteln leichter oder kostengünstiger erfüllt werden kann.“ (Drs. 21/3325.1, BV Hamburg-Mitte.) Die BV hat den Beschluss des Quartiersbeirats am 22.06.2017 bestätigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gab es von den drei ursprünglichen beteiligten Unternehmen des Projekts „Built in St. Pauli“ Anträge auf Anerkennung als Wirtschaftsförderungsfall im Zusammenhang mit einer Grundstücksvergabe? Falls ja, wann wurden diese Anträge gestellt und zu welcher Entscheidung haben sie geführt? Nein. Um eine Direktvergabe im Wege der Wirtschaftsförderung zu begründen, erfolgte eine Gesamtbetrachtung des Vorhabens im Rahmen einer stadtwirtschaftlichen Stellungnahme. Diese berücksichtigt die PAHNKE MARKENMACHEREI GmbH & Co. KG, die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH, HTP HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH sowie das Unternehmen ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB. 2. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze sollen für die drei unter Nummer 1. genannten Unternehmen mit dem Umzug ins „Paulihaus“ zur Verfügung stehen (nominal und prozentual)? 3. Die größte Arbeitgeberin der nunmehr vier beteiligten Unternehmen ist die Firma PAHNKE MARKENMACHEREI. a. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze sollen für dieses Unternehmen entstehen (nominal und prozentual)? Bei der Grundstücksdisposition, die für das Gesamtvorhaben ausgesprochen wurde, gingen die Unternehmen zusammen von 25 neuen Arbeitsplätzen aus. Diese waren bereits zum Zeitpunkt der Anhandgabe übertroffen und es wurde damals ein zusätzliches Wachstum um weitere 37 Arbeitsplätze angenommen. Insgesamt wird nun von einem Arbeitsplatzwachstum von 64 Arbeitsplätzen (19 Prozent) ausgegangen. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern davon ab, zu Einzelheiten Stellung zu nehmen. b. Ist der angestrebte Flächenanteil in dem „Paulihaus“ ausreichend, um alle – auch zukünftigen – Mitarbeiter/-innen der PAHNKE MAR- KENMACHEREI dort unterzubringen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18906 3 Ja. c. Inwiefern ist dieses Unternehmen aus der Werbebranche auf einen Standort im Schanzenviertel/auf St. Pauli angewiesen? Das Unternehmen sitzt seit knapp 20 Jahren an dem Standort im Schanzenviertel. Circa ein Drittel der Belegschaft wohnt in dem Quartier. Ähnlich verhält es sich bei den anderen Unternehmen, insgesamt leben teilweise bis zu 70 Prozent der Beschäftigten im unmittelbaren Umfeld. d. Hat die Verwaltung der Firma PAHNKE früher bereits andere Grundstücke angeboten? Falls ja, wann und wo? Die PAHNKE MARKENMACHEREI GmbH & Co. KG ist seit Dezember des Jahres 2015 bei der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) in der Betreuung. Alternativstandorte, beispielsweise in der HafenCity und im Umfeld, konnten nicht realisiert werden. Das Unternehmen sucht aufgrund der Mitarbeiterbindung einen Standort in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Unternehmenssitz. Deshalb hat sich die PAHNKE MARKENMACHEREI GmbH & Co. KG an der Entwicklung beteiligt. e. Wie hat der Senat geprüft, ob für die Firma PAHNKE und/oder für die anderen drei Unternehmen keine leer stehenden (Büro-)Gebäude für ihr Projekt in Betracht kommen? Die Entscheidung für einen Unternehmensstandort ist in erster Linie eine unternehmerische Entscheidung. Städtische Dienststellen können bei der Suche lediglich unterstützen . Seit dem Jahr 2015 ist ein beständiger Rückgang der Leerstandsquote auf der Angebotsseite des Marktes für Büroimmobilien zu verzeichnen. Dieser liegt inzwischen nur noch bei etwa 3 Prozent. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. d. 4. Sind alle vier beteiligten Unternehmen als Wirtschaftsförderungsfall im Zusammenhang mit der Grundstücksdisposition behandelt worden? Falls nein, wer ist als Wirtschaftsförderungsfall dabei? Die steg Hamburg mbH und Firma PAHNKE sind in der stadtwirtschaftlichen Stellungnahme von der HIW als Wirtschaftsförderungsfälle behandelt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Wie häufig kommen bei der Grundstücksdisposition an Wirtschaftsförderungsfälle Konsortien/Zusammenschlüsse/Projekte oder Ähnliche von mehreren zusammenagierenden Unternehmen vor, bei denen nur ein Unternehmen oder nicht alle beteiligten Unternehmen Wirtschaftsförderungsfälle sind? Hierüber wird keine Statistik geführt. 6. Welche Rolle spielten bei der Entscheidung für die Grundstücksdisposition die auf dem Grundstück bereits vorhandenen Arbeitsplätze der drei vorhandenen Mieter/-innen? Von der HIW wurden die neu durch das Konsortium hinzukommenden Arbeitsplätze berücksichtigt. Zur Integration der Mieterinnen und Mieter in das Neubauvorhaben wurden intensive Gespräche zwischen den beteiligten Unternehmen geführt. Sowohl für das Tonstudio als auch für die Kfz-Werkstatt konnte eine Integration in den Neubau und Sicherung der Arbeitsplätze erzielt werden. 7. Neben den zu erfüllenden Kriterien für Wirtschaftsförderungsfälle gibt es auch einen Entscheidungsspielraum für die Berücksichtigung einzelfallspezifischer Betrachtungen. Welche einzelfallspezifischen Betrachtungen spielten beim „Paulihaus“ bisher eine Rolle? Drucksache 21/18906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Kriterien für Wirtschaftsförderungsfälle waren nach sorgfältiger Prüfung des Gesamtvorhabens erfüllt, sodass daneben keine weiteren einzelfallspezifischen Betrachtungen vorgenommen werden mussten. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 4. 8. Inwieweit wurden konkurrierende Belange des Stadtteils (siehe Stellungnahmen der Quartiersbeiräte) sowie des Denkmalschutzes (Umgebungsschutz ) bei der Grundstücksdisposition berücksichtigt? Das Denkmalschutzamt wurde im Vorfeld der Grundstücksdisposition beteiligt. Der Umgebungsschutz wird im Erbbaurechtsvertrag berücksichtigt. Im Übrigen basiert die Beurteilung des Vorhabens auf den geltenden Vergaberegelungen für Wirtschaftsförderungsfälle . 9. Zu einer möglichen Baugenehmigung gibt es viele Fragen. a. Welche Punkte wurden beziehungsweise sind bisher im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt? b. Welche Punkte sind noch offen? Die Überlegungen und Planungen sind hierzu noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sieht der Senat von weiteren Angaben ab. c. Wurde das Maß der baulichen Nutzung (siehe Antwort Nummer 1. zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/18503) inzwischen geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht? Ein Vorhaben muss sich in die Eigenart der Umgebung einfügen. Die Eigenart ist zu bestimmen in Bezug auf: die maßgebende Bebauung und deren gebündelte Merkmale und den Rahmen, den die maßgebende Bebauung vorgibt. Die maßgebende Bebauung ist in der näheren Umgebung zu bestimmen. Die maßgebende Umgebung umfasst die tatsächlich vorhandene Bebauung einschließlich des Antragsgrundstücks. Auch städtebaulich unerwünschte sowie ungenehmigte Gebäude können nicht unberücksichtigt bleiben, soweit ihre Beseitigung nicht absehbar ist. Geplante Vorhaben sind nur zu berücksichtigen, wenn mit dem Bau bereits begonnen wurde. Bei der Betrachtung werden nur die baulichen Anlagen berücksichtigt, die die nähere Umgebung tatsächlich beeinflussen. Die Firsthöhe des Gebäudes Neuer Pferdemarkt 33 wird nicht überschritten, sodass eine Einfügung gegeben ist. d. Ein Lärmgutachten wurde bisher nicht vergeben, da von keiner Verschlechterung der Wohnverhältnisse ausgegangen werde. Grundlage dafür seien die Abstände zur bestehenden Bebauung (vergleiche Nummer 4, Drs. 21/18503). i. Welche weiteren Kriterien (neben dem Abstand) wurden der Annahme zugrunde gelegt, dass es keine Verschlechterung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse geben werde? ii. Inwieweit wurde eine Lärm-/Schallreflexion durch das geplante, sechs Geschosse hohe Bürogebäude untersucht oder wenigstens in Betracht gezogen? Falls es keine Untersuchung oder Betrachtung gab: weshalb nicht? Siehe Drs. 21/18503. iii. Wie hoch, breit und tief soll das geplante Gebäude laut Bauantrag werden? Die Planungen sehen folgende Maße vor: Höhe = 23,30 m, Länge =113,90 m und Tiefe = 16,70 m. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18906 5 e. Nach aktueller Baugenehmigung der Rindermarkthalle sind für deren Nutzung 265 Stellplätze erforderlich. Planerisch wurden 399 Stellplätze dargestellt, von denen jedoch 37 Stellplätze tatsächlich zum Beispiel wegen Einbauten oder zu geringen Formaten die Anforderungen nach § 6 (1) GarVo nicht erfüllen und nicht als Stellplatz angerechnet werden können. Zudem hat das Baugrundstück eine Baulast von 124 Stellplätzen durch das Bauvorhaben der Bunkeraufstockung übernommen. Es ergibt sich ein Saldo von 399 minus 37 = 362 minus 124 = 238 Stellplätzen. Diese Anzahl ist bereits unterhalb der baurechtlich festgelegten Anzahl von 265 notwendigen Stellplätzen. Durch das Bauvorhaben „Paulihaus“ werden weitere 52 Stellplätze auf dem Grundstück der Rindermarkthalle entfallen. Die Stellplatzanzahl für die Rindermarkthalle würde somit auf 238 minus 52 = 186 Stellplätze reduziert. Wie kann die Baugenehmigung für die Rindermarkthalle aufrechterhalten bleiben, wenn die Stellplätze der Rindermarkthalle durch die Bunkeraufstockung und das Bauvorhaben „Paulihaus“ erheblich reduziert werden? Bitte die Stellplatzbedarfe aller drei Grundstücke Feldstraße 66/Bunker (Bestand, Neubau), Rindermarkthalle (aktuelle Nutzung), Neuer Pferdemarkt 34/35 (Bestand, Planung Paulihaus) separat aufschlüsseln und planerisch, skizzenhaft darstellen, wo die erforderlichen Stellplätze inklusive die Behindertenstellplätze räumlich zu finden sind. Die Zählung der durch den Neubau entfallenden Stellplätze wurde nochmals überprüft . Basiert auf den dazugehörigen Bauvorlagen werden zukünftig anstelle der zuvor berechneten 52 Stellplätze lediglich 17 Stellplätze entfallen. Die angegebenen 37 Stellplätze, die als nicht anrechenbar angesehen werden, können durch das Bezirksamt in den genehmigten Bauvorlagen nicht identifiziert werden. Aus Sicht des Bezirksamtes stehen 399 Stellplätze zur Verfügung. Davon sind 265 Stellplätze notwendige Stellplätze für die Rindermarkthalle und 124 Stellplätze wurden per Baulast für die Bunkeraufstockung gesichert. Damit stehen aktuell zehn Stellplätze zur freien Verfügung. Mit dem Neubau würden von den 399 genehmigten Stellplätzen 17 Stellplätze entfallen . Damit würden von den notwendigen Stellplätzen für die Rindermarkthalle sieben fehlen. Diese sieben Stellplätze sind gemäß Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze“ vom 07. Juni 2011 abzulösen. Im Übrigen stellen sich die Stellplatzbedarfe wie folgt dar: Vorhaben Notw. gem. Fachanweisung hergestellt gestundet abgelöst Feldstraße 66/ Bunker Bestand Die Zahlen können aktuell von der Bauaufsicht nicht ermittelt werden, da einige Bauakten aufgrund von Rechtsbehelfsverfahren nicht kurzfristig im Zugriff sind. Feldstraße 66/ Bunker Neubau (Aufstockung) 378 124 (per Baulast in Rindermarkthalle gesichert) 254 ./. Rindermarkthalle (aktuelle Nutzung) 265 265 ./. ./. Neuer Pferdemarkt 34/35 Bestand Für den Bestand wurden keine notwendigen Stellplätze festgesetzt. Neuer Pferdemarkt 34/35 Planung Paulihaus 113 73 in Tiefgarage 10 Stp. wg. Minderbedarf Werkstatt 15 wg. Nachweis von Carsharing-Stellplätzen sowie Stellplätzen für andere Mobilitätsformen 15 Drucksache 21/18906 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 f. An welcher Stelle können die Stellplatzanlagen errichtet werden, sollten sie für das Bauvorhaben zunächst gestundet werden und sodann doch notwendig werden? In den oben genannten Stundungsfällen müssen die Stellplätze abgelöst werden, da ein tatsächlicher Nachweis vor Ort nicht möglich ist. g. Welche Anzahl von Bäumen müsste für das „Bauvorhaben Paulihaus “ gefällt werden? Ist eine Ersatzpflanzung von Bäumen auf dem Grundstück in gleicher Zahl und Qualität ein Teil des Baugenehmigungsverfahrens ? Wenn ja, wie ist die Umsetzung geplant? Wenn nein, warum nicht? Insgesamt müssten laut vorgelegtem Gutachten 21 Bäume auf öffentlichem Grund, sowie ein Baum und eine Hecke mit 54,5m Länge auf privatem Grund gefällt werden. Eine Ersatzpflanzungsverpflichtung ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Die Umsetzung und Anzahl der Ersatzpflanzungen befindet sich noch in der Prüfung. h. Wann wird die Baugenehmigung voraussichtlich erteilt? Hierzu kann der Senat noch keine Auskunft geben. 10. Soll die Anhandgabe für das Grundstück verlängert werden oder wurde sie bereits verlängert? Falls ja, mit welcher Begründung? Falls nein, wann wird das Grundstück im Erbbaurecht an die vier Unternehmen beziehungsweise die geplante Projektgesellschaft vergeben? Die Kommission für Bodenordnung hat am 07. November 2019 aufgrund eines laufenden Rechtsstreits der Verlängerung der Anhandgabe zugestimmt. 11. Wann und wo wurden die Ergebnisse der dreitägigen Roadshow des Baukonsortiums in der Rindermarkthallte, die Ergebnisse der Onlinebefragung des Baukonsortiums sowie die verschriftlichen Rückmeldungen der Besucher/-innen der Ausstellung im Hamburger Schulmuseum in der Seilerstraße am 29./30. Januar 2018 zum Projekt „Built in St Pauli/ Paulihaus“ veröffentlicht? Falls es keine Veröffentlichung gab/gibt: Haben diese Kommentare und Rückmeldungen zum Bauprojekt des Konsortiums Eingang in die Bauakte und Berücksichtigung bei der Antragsentscheidung gefunden? Das Konsortium hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass im Rahmen des Vor-Ort-Dialogs Interessierte ihre Anmerkungen auf Karten notieren konnten, die während der drei Tage öffentlich in der Rindermarkthalle ausgehängt wurden. Diese dienten während der Präsenztage sowohl als Dokumentation als auch als Diskussionsgrundlage . Die Teilnahme fiel geringer aus als erwartet, sodass auf ein zusätzliches Format im Nachgang verzichtet wurde. Die Onlinebeteiligung mittels des Tools „we politics“ ist für jeden Interessierten – nach einmaliger Anmeldung – zugänglich gewesen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen des Vor-Ort-Dialogs und/oder der Onlineumfrage ist über die Presse („Hamburger Abendblatt“ und „Hamburger Morgenpost“, 17. Februar 2017) und Social Media sowie zusätzlich über Printprodukte (Plakate und Hauswurfsendung im Quartier/ Umfeld) hingewiesen worden. Die Anmerkungen aus der Vor-Ort-Beteiligung und die Onlineumfrageergebnisse sind dokumentiert und liegen vor. Die wesentlichen Punkte sind in nachfolgenden Gesprächen mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und der BSW/ Oberbaudirektor weitergetragen worden. Das städtebaulich-hochbauliche Werkstattverfahren mit der öffentlichen Ausstellung der Entwürfe am 29. und 30. Januar 2018 ist dokumentiert worden. Die Besucherinnen und Besucher hatten während der Ausstellungszeit die Möglichkeit, schriftlich ihre Anmerkungen zu den einzelnen Entwürfen abzugeben. Die Kurzfassung ist für die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18906 7 Jurysitzung am 31. Januar 2018 zusammengestellt und in der Sitzung mündlich vorgetragen worden, damit die Kommentare der Bürgerinnen und Bürger zu den vorgestellten Entwürfen in die Juryentscheidung einfließen können. 12. Welche Bedeutung oder Konsequenz haben die aktuellen Stellungnahmen der drei Beiräte für welchen Teil des weiteren Verfahrens (Baugenehmigung , Anhandgabeverlängerung, Erbbaurecht, ...)? Falls die Stellungnahmen keine Bedeutung oder Konsequenz haben: weshalb nicht? Für die Bauaufsichtsbehörde gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches , der Baustufenplan St. Pauli und die Hamburgische Bauordnung. Für das Baugenehmigungsverfahren haben die Stellungnahmen der drei Beiräte daher keinen bindenden Charakter, da die Beurteilung eines Vorhabens stets auf Basis des geltenden Baurechts erfolgen muss. Die Stellungnahmen wurden den Bauherren aber weitergegeben . Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 13. Plant der Senat – auch aufgrund der kritischen Stellungnahmen der Beiräte – eine öffentliche Informationsveranstaltung? Falls ja, wann? Falls nein, weshalb nicht? Hierzu hat sich der Senat noch keine abschließende Meinung gebildet. 14. Bei der Frage nach der Anwendung des „St.-Pauli-Codes“ (siehe Antwort Nummer 7. zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/18503) ist die Antwort des Senats ausweichend: Die geplante Bebauung sei nicht ohne Weiteres als größeres Bauvorhaben einzuordnen. Laut Paulihaus- Homepage geht es hier um knapp 11 000 m2 BGF sowie um ein sechsgeschossiges Gebäude. Ist das nun aus Sicht des Senats ein größeres Bauvorhaben? Falls nein, wie groß (Länge, Tiefe, Höhe, BGF) muss ein Bauvorhaben sein, um als größeres Bauvorhaben zu gelten? Falls ja, weshalb findet der St.-Pauli-Code keine Anwendung? Grundlage ist eine übergeordnete städtebauliche Beurteilung, in die neben dem Bauvolumen unter anderem die spezifische stadträumliche Lage des Standorts, seine spezifische Bedeutung im durch den „St.-Pauli-Code“ zu schützenden Milieukontext und der bauliche Maßstab der Umgebung einfließen.