BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18920 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 06.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Fehlplanung der Sporthalle am Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 2011 hat das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium in Poppenbüttel eine zweite Sporthalle mit Tribüne erhalten. Im Rahmen einer vor Kurzem stattgefundenen Brandschutzbegehung soll sich herausgestellt haben, dass wesentliche Brandschutzvorschriften beim Bau nicht berücksichtigt wurden. Deshalb soll die Tribüne nicht mehr genutzt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die 2011 am Carl-von-Ossietzky-Gymnasium fertiggestellte Zweifeldsporthalle verfügt, anders als im Vortext angegeben, nicht über eine Tribüne. Die Halle verfügt im Obergeschoss über eine Galerie, die als zusätzlicher Sportraum und als zweiter Rettungsweg für das Gebäude dient. Um mehr Raum für Geräte zu ermöglichen, sind außerdem die Haustechnikräume auf der Galerie angeordnet. Eine Nutzung als Tribüne war jedoch bereits bei der Planung der Halle nicht vorgesehen. Im Rahmen einer Brandschutzbegehung am 30. Juni 2017 wurde festgestellt, dass die Galerie im Rahmen von Sportveranstaltungen als Zuschauertribüne genutzt wird. Diese Nutzung wurde nach Vorliegen der Niederschrift dieser Begehung untersagt. SBH | Schulbau Hamburg ist die Situation bekannt. Zurzeit wird daher geprüft, inwieweit die Galerie für Gäste nutzbar gemacht werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann fanden seit Fertigstellung der genannten Sporthalle Brandschutzbegehungen statt? 2. Welche konkreten Ergebnisse hatten die jeweiligen Brandschutzbegehungen ? 3. Wurden alle Mängel jeweils zeitnah behoben? Wenn ja, wie lange hat dieses jeweils gedauert? Wenn nein, wann sollen diese behoben werden? Siehe Vorbemerkung. 4. Gibt es aktuell Mängel beim Brandschutz, die den Weiterbetrieb der Sporthalle einschränken? Wenn ja, welche Mängel sind das und wann kann die Sporthalle wieder uneingeschränkt genutzt werden? 5. Seit wann sind diese Mängel bekannt? Nein. Die Halle ist uneingeschränkt nutzbar. Drucksache 21/18920 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wann wurde die Sporthalle von wem nach der Fertigstellung abgenommen ? Die Halle wurde nach Fertigstellung am 19. Januar 2011 durch SBH | Schulbau Hamburg abgenommen und an die Behörde für Schule und Berufsbildung übergeben. 7. Waren die heutigen Mängel damals schon bekannt? Siehe Vorbemerkung.