BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18922 21. Wahlperiode 12.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 06.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Gesperrte Brücke über die A 23 An der Brücke im Hörgensweg, die über die A 23 führt, gab es im August 2019 einen Anfahrschaden. Laut Medienberichten fand eine Begutachtung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) statt. Die Brücke ist seit dem Vorfall gesperrt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Brücke Hörgensweg über der A 23 handelt es sich um eine Spannbetonbrücke aus dem Jahr 1963. Die Brücke ist durch einen Anprall beschädigt worden. Bauartbedingt ist eine Instandsetzung mit Ertüchtigung nach heutigem technischen Regelwerk nur in begrenztem Umfang möglich. Daher wird derzeit eine Betoninstandsetzung der geschädigten Bereiche vorbereitet, damit Folgeschäden (Korrosion des Stahls) verhindert werden. Die Beurteilung der statischen Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der teilweise irreparablen Schäden erfordert umfangreiche Berechnungen, Analysen und konkrete Belastungstests, um die maximal mögliche Nutzung der Brücke zu ermitteln . Im Anschluss erfolgt ein Schadensmonitoring zur Verifizierung des Erfolgs der Instandsetzungsmaßnahmen und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Brücke . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat unter Beteiligung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) die Fragen wie folgt: 1. Hat die zuständige Behörde eine Sachverständigenprüfung durchgeführt ? Wenn ja, wie fällt das Ergebnis aus beziehungsweise wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es wurde eine Bauwerksprüfung, eine Vermessung sowie statische Betrachtung durchgeführt. Die Ergebnisse der statischen Betrachtung liegen voraussichtlich Ende November vor. 2. Welcher Schaden ist an der Brücke entstanden? Wie hoch werden die Schadenskosten geschätzt? Bei dem Anprall wurden alle vier Hauptträger des Überbaus beschädigt. Eine akute Einsturzgefahr besteht nicht. Die Gesamthöhe der Schadenskosten kann erst nach Abschluss der statischen Betrachtung und der vorgenannten weiteren Schadensanalysen geschätzt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/18922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Kann der Verursacher für den Schaden haftbar gemacht werden? Wenn nein, warum nicht? Ja. 4. Wann ist mit der Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der Brücke zu rechnen? Die Betoninstandsetzung ist bis Jahresende 2019 vorgesehen. Für die Bauarbeiten sind mögliche Sperrzeiten auf der BAB A 23 zu berücksichtigen. Ob eine vollständige Inbetriebnahme erfolgen kann, hängt von den Ergebnissen der statischen Prüfung und der nachfolgenden Analysen ab. Für den Fußgänger- und Radverkehr wurde die Brücke bereits wieder frei gegeben. 5. Wie lange wird die Instandsetzung voraussichtlich dauern? Die Betoninstandsetzung der geschädigten Bauwerksteile dauert circa drei Tage. Die erforderlichen nachfolgenden Analysen sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. 6. Die Brücke wurde auch von der Buslinie 284 genutzt. Wie verändert sich die Fahrzeit der Busse durch die Brückensperrung? Die Fahrzeit der Buslinie 284 hat sich aufgrund der Brückensperrung nicht verändert. Die Linie wird über die Halstenbeker Straße und die Pinneberger Chaussee umgeleitet . Der Umleitungsweg ist zeitneutral. Jedoch können die Haltstellen Pinneberger Chaussee, Grenzacker und Baumacker derzeit von der Linie 284 nicht angefahren werden.