BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18930 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 07.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Zu den Ermittlungen aufgrund von Tierrechtsverstößen beim Laboratorium für Pharmakologie und Toxikologie (LPT) in Mienenbüttel: Wie ist die Situation am LPT-Standort in Neugraben? Durch die Recherche und Berichterstattung der Organisationen SOKO Tierschutz und Cruelty Free International wurden der Öffentlichkeit erhebliche Missstände beim LPT am Standort im niedersächsischen Mienenbüttel bekannt. Gegen diese Missstände ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft in Stade. Bekanntermaßen betreibt LPT auch einen Standort in Neugraben . Tausende Menschen sind empört über diese Vorgänge und tragen den Protest öffentlich vor. Weitere Proteste mit der Forderung nach einem schnellstmöglichen Stopp der Tierversuche stehen dabei im Vordergrund. Dazu frage ich den Senat: 1. Gegen wen genau ermittelt im Zusammenhang mit den Bildern aus dem Tierversuchslabor Mienenbüttel der Firma LPT die Staatsanwaltschaft Stade? 2. Handelt es sich hierbei um Beschäftigte des Versuchslabors in Mienenbüttel oder um Beschäftigte der LPT-Zentrale in Neugraben oder um beide? Zu den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Niedersachsen kann der Senat keine Auskünfte erteilen. 3. In welchem rechtlichen Zusammenhang stehen das LPT als Firma und seine Labore in Neugraben, Mienenbüttel und im Landkreis Plön? Handelt es sich dabei um eigene Firmen? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde handelt es sich um den Hauptsitz in Hamburg Neugraben und um Labore in Mienenbüttel, Niedersachsen und Löhndorf, Schleswig-Holstein. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Überwachung handelt es sich um drei verschiedene Standorte der Firma LPT. Dabei unterliegt jeder einzelne Standort ausschließlich der Überwachung der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde. 4. Für den Fall, dass das Labor Mienenbüttel des LPT ein anderes Unternehmen als die Hauptverwaltung in Neugraben ist: Welche der Firmen war in welchen Fragen bezüglich des Tierschutzes und Tierversuchen Ansprechpartner für die Behörde? Drucksache 21/18930 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zuständige Hamburger Behörde ist ausschließlich für Versuchstierhaltung und Tierversuche am Standort Neugraben zuständig. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. 5. Sind Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stade einbezogen? Wenn ja: wie und seit wann? Wenn nein: Sofern gegen LPT Neugraben beziehungsweise Angestellte des LPT Neugraben ermittelt wird: Erfolgt eine Information an die FHH? Die Überwachungsbehörden in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg stehen in engem Kontakt und tauschen relevante Informationen aus, soweit sie den einzelnen Behörden vorliegen. 6. Sofern gegen Beschäftigte des LPT Mienenbüttel ermittelt wird: Hat die FHH im Rahmen behördlicher Kontakte sich darüber informiert, ob diese Beschäftigten auch beziehungsweise früher in Neugraben tätig waren (zum Beispiel als Urlaubsvertretung) und welche Tierversuche in diesem Zusammenhang von ihnen begleitet beziehungsweise durchgeführt wurden ? Für jedes gesonderte Versuchsvorhaben sind im Rahmen der Antragstellung/Anzeige alle Versuchsbeteiligten zu benennen. Eine Beteiligung von nicht benannten Personen ist nicht zulässig. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.