BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18932 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 07.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Die Schilleroper – Schutz der Eigentümerin oder des Denkmals (II)? Es ist schon lange bekannt, dass dringende Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, um die denkmalgeschützte Stahlkonstruktion der Schilleroper auf St. Pauli erhalten zu können. Die Eigentümerin spielt auf Zeit und scheint dem Senat immer noch auf der Nase herumzutanzen. Im März 2019 verkündete der Senat, dass eine Sicherungsverfügung in Vorbereitung sei (siehe meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/16374). Wobei derselbe Senat im Dezember 2018 sagte, dass Anfang 2019 die notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Wege einer Verfügung bereits durchgesetzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Voraussetzung für eine Sicherungsverfügung nach § 7 Absatz 6 S. 1 Denkmalschutzgesetz ist die Bestimmung geeigneter und erforderlicher Maßnahmen zur Sicherung eines gefährdeten Denkmals; siehe dazu auch Drs. 21/16374. Das Sicherungskonzept für die Schilleroper hat das beauftragte Ingenieurbüro Fischer & Co. Anfang September 2019 vorgelegt. Gemäß § 28 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz muss, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Vor Erlass einer Sicherungsverfügung ist daher die Eigentümerin anzuhören. Noch im September 2019 wurde der Eigentümerin ein Anhörungsschreiben übermittelt, mit dem ihr das Sicherungskonzept zur Kenntnis gebracht und die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen noch einmal erläutert wurden. Die Eigentümerin wurde aufgefordert , sich noch einmal zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen zu erklären. Aufgrund der Komplexität der Materie wurde eine Frist bis zum 20. November 2019 vereinbart. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zusage zur unverzüglichen Aufnahme von Sicherungsmaßnahmen durch die Eigentümerin und werden auch keine berechtigten Gründe dagegen vorgebracht, wird eine förmliche Sicherungsverfügung mit Fristsetzung für den Nachweis des Beginns der Maßnahmen erlassen. Bei erneutem Fristverstreichen würde eine Ersatzvornahme gemäß § 7 Absatz 6 DSchG eingeleitet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Wann wurde die Sicherungsverfügung erlassen? 2) Welche Inhalte und Fristsetzungen enthält die Sicherungsverfügung? 3) Falls es noch keine Sicherungsverfügung gibt: a) Weshalb nicht? Drucksache 21/18932 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Wie weit sind die Vorbereitungen? c) Wann wird die Sicherungsverfügung voraussichtlich erlassen werden ? 4) Nach welchen Kriterien wurde bisher geprüft, ob eine Ersatzvornahme angeordnet werden kann beziehungsweise muss? Falls noch keine Prüfung erfolgte: Mit welcher Begründung sieht der Senat den Erhalt der Schilleroper im gegenwärtigen Zustand als gesichert an? Siehe Vorbemerkung. 5) Welche Begehungen hat es a) wann im Jahr 2019, b) zu welchem Zweck, c) mit welchen teilnehmenden Personen, Vertretern/-innen von Behörden , Ämtern, Institutionen sowie der Initiative Schilleroper oder anderen d) mit welchen Ergebnissen gegeben? Vertreterinnen und Vertreter der für Denkmalschutz und Bau zuständigen Behörden, des beauftragten Ingenieurbüros sowie der Schilleroper Objekt GmbH haben die Schilleroper 2019 bisher dreimal besichtigt, am 11. Januar zur Einschätzung des aktuellen Schadenszustands sowie am 27. März und am 27. April jeweils zur Ermittlung von Grundlagen für das Sicherungskonzept. 6) Welche mündliche, schriftliche oder andere Kommunikation hat es seit dem 26. Februar 2019 zwischen der Eigentümerin und dem Senat, den Fachbehörden oder dem Bezirksamt gegeben? Bitte jeweils Datum, Initiator/in, Anlass und Ergebnis nennen. Die für Denkmalschutz zuständige Behörde ist in regelmäßigem Austausch mit der Schilleroper Objekt GmbH. Im März und im April 2019 haben sich beide Parteien insgesamt achtmal zur Festsetzung von Besichtigungsterminen ausgetauscht. Seit September 2019 haben insgesamt vier Kontakte zum Verfahren der Anhörung stattgefunden . Die Kontaktaufnahme erfolgte teils per E-Mail, teils postalisch und teils persönlich . 7) Wurden oder werden weitere Gutachten zur Schilleroper vergeben? Falls ja: a) wann wurde beziehungsweise wird das jeweilige Gutachten an wen mit welcher jeweiligen Auftragsstellung vergeben? b) welche gutachterlichen Ergebnisse liegen bisher vor? c) wann wird gegebenenfalls mit weiteren gutachterlichen Ergebnissen gerechnet? Neben dem Auftrag zur Erstellung eines Sicherungskonzepts (siehe Vorbemerkung) hat die für Stadtentwicklung zuständige Behörde am 15. April 2019 eine Plausibilitätsstudie zur behördeninternen Bewertung der Umsetzungsmöglichkeiten des Bebauungsplans St. Pauli 42 vom 18. Oktober 2004 aus heutiger Sicht an das Büro Kempe Thill vergeben. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Weitere Gutachten sind aus heutiger Sicht nicht erforderlich. 8) In welcher Weise ist neben dem Denkmalschutzamt der Oberbaudirektor in das Verfahren eingebunden? Der Oberbaudirektor hat die Eigentümerin im März 2019 zu einem Gespräch über den Sachstand empfangen. In förmliche denkmalrechtliche Verfahren ist der Oberbaudirektor nicht eingebunden. 9) Wann wird die vom Bezirksamtsleiter Droßmann zugesagte zweite Bürger /-innen-Informationsveranstaltung stattfinden? Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.