BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18933 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 07.11.19 und Antwort des Senats Betr.: „Genderstern“ und „Unterstrich“ – Handhabung an Hamburger Schulen „Genderstern“ und „Unterstrich“ sind Sonderzeichen, die immer mehr Einzug in die Schriftsprache halten. Sie werden in Substantiven eingefügt, um neben Frauen und Männer auch alle, die sich auf keines der beiden Geschlechter festlegen möchten, zu adressieren. Beispiel: Lehrer*innen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung beschäftigte sich 2018 mit dem Genderstern . In seinem Beschluss vom 16. November 2018 wollte er noch keine Empfehlung für die Aufnahme in die amtliche Rechtschreibung aussprechen .1 Im Sinne der deutschen Rechtschreibung bleiben die Sonderzeichen „Genderstern“ und „Unterstrich“ bis auf Weiteres falsch und müssten als Fehler angestrichen werden. Kritisiert wird insbesondere die erhebliche Veränderung des Schriftbildes durch „Genderstern“ und „Unterstrich“ und die sich daraus ergebenden Nachteile in der Lesbarkeit. Eine Stellenausschreibung des Berliner Justizsenats las sich zum Beispiel so: „Die Justizhauptwachtmeister *innen sind umfassend für die Sicherheit der Kläger*innen, der Zeug*innen, Zuhörer*innen, Richter*innen und Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft (…) verantwortlich.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde zur Beobachtung und Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache. In seiner Veröffentlichung „Bericht und Vorschläge der AG „Geschlechtergerechte Schreibung““ regt der Rat an, dass geschlechtergerechte Texte unter anderem sachlich korrekt, verständlich, lesbar und vorlesbar sein sollen, wobei jeweils auf die unterschiedlichen Zielgruppen und Funktionen von Texten zu achten sei. Darüber hinaus gibt der Rat keine konkrete Empfehlung für eine Schreibweise. Allerdings führt er aus, dass sowohl der Unterstrich als auch der Genderstern zum allergrößten Teil nicht den Kriterien für korrekte Texte gerecht werden, allen voran nicht den Kriterien der Verständlichkeit , Lesbarkeit und Vorlesbarkeit. Gerade diese Kriterien haben bei dem Erlernen der deutschen Sprache und der deutschen Rechtschreibung jedoch eine große Bedeutung. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Gendersterns und des Unterstrichs im Unterricht den Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler nicht gerecht. 1 https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2018-11-16_Geschlechtergerechte_ Schreibung.pdf (abgerufen am 07.11.2019). Drucksache 21/18933 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die für Bildung zuständige Behörde legt großen Wert darauf, dass in den Hamburger Schulen eine korrekte Orthografie vermittelt wird. Um die Rechtschreibleistung zu verbessern, wurden vielfältige Maßnahmen durchgeführt: Der Basiswortschatz wurde eingeführt, eine Handreichung für Lehrkräfte erstellt, die Fortbildungen der Lehrkräfte intensiviert und Rechtschreibung als Thema fest im Unterricht verankert. Zum Schuljahr 2018/2019 wurden ein Musterlehrplan und ein detaillierter didaktischer Plan (Stoffverteilungsplan) für den Rechtschreibunterricht in der Grundschule entwickelt . Darin wird erstmals sehr genau beschrieben, welche Rechtschreibphänomene in welchen Klassenstufen und Zeitabschnitten in der Grundschule unterrichtet werden müssen. Ferner schreiben alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 8 pro Jahr zwei zusätzliche Klassenarbeiten, die sich ausschließlich mit dem Thema Rechtschreibung befassen. Eine erste Rechtschreib-Klassenarbeit soll bereits im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 geschrieben werden. In den oben genannten Maßnahmen spielt die Verwendung des Gendersterns und des Unterstrichs keine Rolle. Die für Bildung zuständige Behörde legt Wert darauf, dass die geltenden Regeln der deutschen Sprache erworben werden. Wenn die Themen Antidiskriminierung, geschlechtergerechte Sprache oder Vorurteile gegenüber Geschlechtsidentitäten im Unterricht besprochen und dabei auch mögliche Schreibweisen thematisiert werden, können Schülerinnen und Schüler in bestimmten Textsorten ausnahmsweise den Genderstern oder den Unterstrich verwenden, ohne dass dies als Fehler gekennzeichnet wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die – derzeit mit der deutschen Rechtschreibung nicht konforme – Benutzung von „Genderstern“ und „Unterstrich“ in Schulaufsätzen zulässig beziehungsweise sollen diese als Rechtschreibfehler angestrichen werden? Wenn nein: warum nicht? 2. Wie bewertet die Behörde für Schule und Berufsbildung die Kritik hinsichtlich einer erschwerten Lesbarkeit bei der Benutzung von „Genderstern “ und „Unterstrich“? Siehe Vorbemerkung. 3. Sprechen kann man den Genderstern nicht. Einige Politiker des linken Spektrums versuchen bereits, an der Stelle, wo der Stern steht, eine kurze Pause zu lassen. Die Worte klingen dann zumeist mit einem hörbar abgesetzten „innen“ nach. Sind dem Senat bereits Regelungen oder Orientierungen bekannt, wie das Aussprechen eines Gendersterns korrekt zu erfolgen hat? Der Senat hat sich bislang damit nicht befasst. 4. „Genderstern“ und „Unterstrich“ sollen insbesondere Personen einschließen und adressieren, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen können/möchten. Wie viele Personen sind derzeit in Hamburg gemeldet und wie viele von ihnen haben derzeit keinen Geschlechtseintrag im Melderegister? Im Melderegister sind 1 893 073 Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz Hamburg gemeldet (Stand: 8. November 2019). Davon sind sechs Personen ohne Geschlechtsangabe verzeichnet. Diese Angabe ist freiwillig. 5. Die durchgehende Verwendung von „Genderstern“ und „Unterstrich“ stellt einen erheblichen Eingriff in die Schriftsprache dar. Hat der Senat Erkenntnisse über Personen ohne Geschlechtseintrag im Melderegister oder anderen Personen, die sich keinem Geschlecht zuordnen möchten, inwieweit sich diese ohne die Verwendung von „Genderstern“ und „Unterstrich“ ausgegrenzt fühlen? Insbesondere: Gibt es hierzu wissenschaftliche Studien? Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.