BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18934 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 07.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsrat Hamburg e.V. Die Landesflüchtlingsräte verstehen sich als unabhängige Vertretungen der in den Bundesländern engagierten Flüchtlingsselbstorganisationen, Unterstützungsgruppen und Solidaritätsinitiativen. Die Landesflüchtlingsräte sind vernetzt und Mitglied in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL. Die Landesflüchtlingsräte sehen es als staatliche Aufgabe an, Flüchtlingen unter seriöser Beachtung ihrer Fluchtgründe und humanitären Nöte großzügige Aufnahme, effektiven Schutz, nachhaltige Integration und eine selbst bestimmte Zukunftsperspektive einzuräumen. Der Flüchtlingsrat Hamburg proklamiert sich als Plenum verschiedener Gruppen , Initiativen und Einzelpersonen, die in ihren Aktivitäten die Flüchtlingspolitik als Schwerpunkt sehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Flüchtlingsrat Hamburg e.V. ist eine gemeinnützige, zivilgesellschaftlich getragene Organisation, die sich gemäß Satzung der Unterstützung von Geflüchteten widmet, siehe hierzu auch https://www.fluechtlingsrat-hamburg.de/. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen und wird finanziell von PRO ASYL unterstützt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Quellen bezieht der Flüchtlingsrat Hamburg e.V. nach Kenntnis des Senats seine Hinweise über geplante Abschiebungstermine ? Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2. Sofern der Senat keine Kenntnisse zu 1. hat: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um sich diese Kenntnisse zu verschaffen? Keine. 3. Welchen Jahresetat hatte beziehungsweise hat der Flüchtlingsrat Hamburg e.V.? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.) 4. In welcher Höhe erhielt beziehungsweise erhält der Flüchtlingsrat Hamburg e.V. Zuwendungen aus dem Landeshaushalt? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 und mit Nennung der jeweiligen Haushaltstitel.) Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/18934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie bewertet der Senat das Verhältnis des Flüchtlingsrat Hamburg e.V. zum demokratischen Rechtsstaat? Der Senat hat sich damit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Arbeitet der Flüchtlingsrat Hamburg e.V. nach Kenntnis des Senats mit als extremistisch eingestuften Organisationen zusammen, und falls ja, mit welchen? Der Flüchtlingsrat Hamburg e.V. ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz. 7. Plant der Senat, sich beim zuständigen Finanzamt für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Flüchtlingsrat Hamburg e.V. einzusetzen? Siehe Antwort zu 5.