BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18939 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 08.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Tiertransporte zwischen den LPT-Laboren Mienenbüttel in Niedersachsen und Hamburg-Neugraben Seit der Berichterstattung des Magazins „FAKT“ über grausame Versuchspraktiken insbesondere an Primaten und Hunden im LPT-Versuchslabor in Mienenbüttel (Niedersachsen) am 15. Oktober 2019 werden vor dem Labor rund um die Uhr Mahnwachen von Tierschützerinnen und Tierschützern abgehalten. Unter Einhaltung der polizeilichen Auflagen wird friedlich protestiert. Die auf das Firmengelände ein- und ausfahrenden Fahrzeuge werden dabei von den Teilnehmenden beobachtet. Am Wochenende vom 01. – 03.11.2019 sind auffällige an- und abfahrende Transportwagen registriert worden. Dem Anschein nach wurden tote Tierkörper in Kühlwagen abtransportiert. Der zuständigen Behörde in Niedersachsen wurden die Beobachtungen gemeldet. Weiterhin wird berichtet, dass regelmäßig Tiertransporte von Mienenbüttel nach Hamburg-Neugraben und zurück stattfänden . Da sich die genehmigten Versuchsreihen aber hinsichtlich der verwendeten Tierarten an beiden Standorten unterscheiden (am Hamburger Standort sind ausschließlich Versuche an Mäusen, Ratten und Meerschweinchen genehmigt worden), werfen diese Transporte Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Hauptsitz der Firma LPT Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG (LPT) befindet sich in der Freien und Hansestadt Hamburg. Tierversuche finden jedoch an verschiedenen Standorten in mehreren Bundesländern statt. Die Zuständigkeit für Antragsverfahren von Tierversuchen und deren Überwachung obliegt dem Bundesland in dem der Tierversuch durchgeführt wird. Somit werden die nachfolgenden Fragen nur in Bezug auf die Freie und Hansestadt Hamburg beantwortet . Über Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft kann aufgrund des laufenden Verfahrens nicht berichtet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, ob regelmäßig Tiere aus dem Labor in Mienenbüttel nach Hamburg-Neugraben und gegebenenfalls zurück transportiert werden? Wenn ja, zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage finden diese Transporte statt? Bei dem Transport von Tieren sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 und der nationalen Tierschutz-Transportverordnung zu beachten. Transporte sind den zuständigen Behörden am Versand- und/oder Bestimmungsort nur unter bestimmten Voraussetzungen mitzuteilen, siehe Drs. 21/7594. Drucksache 21/18939 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für Transporte zwischen den Standorten Mienenbüttel und Hamburg-Neugraben besteht grundsätzlich keine Meldepflicht. Hinsichtlich der Regelmäßigkeit derartiger Transporte liegen daher keine Erkenntnisse vor. Aktuellen Hinweisen bezüglich nicht zulässiger Transporte gehen die zuständigen Behörden zurzeit nach. Konkrete Ermittlungsergebnisse liegen zum derzeitigen Stand nicht vor. 2. Sind Tiertransporte Bestandteil der Betriebserlaubnis von LPT? Auf Grundlage tierschutzrechtlicher Vorschriften werden keine Betriebserlaubnisse erteilt. Die Einrichtung muss über eine Haltungserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) verfügen und jedes einzelne Versuchsvorhaben bei der zuständigen Behörde gesondert beantragen oder anzeigen. Transportrechtliche Vorgaben stellen einen von den tierversuchsrechtlichen Vorgaben unabhängigen Regelungsbereich im Tierschutzrecht dar. Grundsätzlich ist eine Zulassung als Transportunternehmer gemäß der Verordnung (EG) Nummer 1/2005 dann erforderlich, wenn lebende Wirbeltiere über eine Strecke von mehr als 65 km transportiert werden. Eine entsprechende Zulassung wurde durch das Unternehmen LPT beim zuständigen Bezirksamt Harburg nicht beantragt. 3. Müssen Tiertransporte der Kontrollbehörde gemeldet werden? Wenn ja, sind seit dem Monat August Tiertransporte beziehungsweise ankommende Tiere in Neugraben der Hamburger Behörde durch LPT gemeldet worden? Meldungen zu entsprechenden Tiertransporten sind beim zuständigen Bezirksamt Harburg über das Datenbanksystem nicht eingegangen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Hat der Senat Hinweise, dass Hunde, Katzen oder Affen in Hamburg- Neugraben ohne Genehmigung für Versuche eingesetzt wurden? Weder bei aktuellen noch bei Kontrollen der vergangenen Jahre ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass am Standort Hamburg Neugraben Versuche an Hunden, Katzen oder Affen durchgeführt wurden. Sollten sich konkrete Hinweise bezüglich der Durchführung nicht genehmigter Tierversuche für den Standort Neugraben ergeben, ginge die zuständige Behörde diesen unverzüglich nach. 5. Welche Erkenntnisse liegen über verstorbene Tiere aus den Versuchslaboren von LPT vor? Werden die Todesursachen der Tiere dokumentiert ? Wenn ja, sind dem Senat Auffälligkeiten bei der Dokumentation der Todesursachen in einem der drei Standorte von LPT bekannt? Für die Versuchseinrichtungen bestehen entsprechend § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6. und 7. Tierschutz-Versuchstierverordnung versuchsbezogene Aufzeichnungspflichten zu Anzahl und Art der getöteten oder aus anderen Gründen gestorbenen Tiere, sowie deren Todesursache und Auffälligkeiten bezüglich des Gesundheitszustands. Für den Standort Hamburg-Neugraben wurden bei den Kontrollen bisher keine gravierenden Mängel der Dokumentation zu den Todesursachen festgestellt. Die Auswertung der bei der Kontrolle Ende Oktober sichergestellten Unterlagen ist noch nicht abgeschlossen. 6. Wie wird kontrolliert, unter welchen Bedingungen Tiere im Versuchslabor sterben? Werden die Todesumstände sowie vorgenommene Einschläferungen dokumentiert? Bei der Beantragung eines Tierversuchsvorhabens müssen versuchsindividuell Gesundheitskriterien, die zu Behandlungsmaßnahmen führen, und Abbruchkriterien klar definiert werden. Die Einhaltung der festgelegten Kriterien während der Versuchsdurchführung , sowie die Todesursachen unterliegen einer Dokumentationspflicht . Die Überprüfung erfolgt im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle einschließlich einer Dokumentenprüfung. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.