BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1894 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 12.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Schienenersatzverkehr (SEV) der S21 Berliner Tor – Billwerder-Moorfleet Vom 3. bis 5.10.2015 wurde aufgrund von Bauarbeiten ein Schienenersatzverkehr der S21 zwischen den Stationen Berliner Tor und BillwerderMoorfleet eingerichtet. Die Durchführung dieser Maßnahme führte zu zahlreichen Beschwerden von Kunden, insbesondere wurde eine starke Überbelegung der Busse bemängelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt: 1. Wie viele Schienenersatzbusse wurden während der Einsatzzeit pro ab/bis Berliner Tor beziehungsweise ab/bis Billwerder-Moorfleet a) zum Ersatz von S-Bahn-Vollzügen, b) beim Ersatz von S-Bahn-Kurzzügen, c) in den Hauptverkehrszeiten (6.30 – 8.30 Uhr beziehungsweise 16 – 18 Uhr), d) in Normalverkehrszeiten, e) in Schwachverkehrszeiten, f) im Nachtverkehr bereitgestellt? 2. Welche Art von Bussen (zum Beispiel Gelenkbusse) wurde beim Schienenersatzverkehr eingesetzt? Für die Bemessung der Kapazitäten im Schienenersatzverkehr liegen Fahrgastzahlen zugrunde, die abschnittsweise erhoben werden. Die Entscheidung, wie viele Busse eine S-Bahn ersetzen, hängt von den Fahrgastzahlen ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass generell bei der Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs die Fahrgastzahlen um etwa 10 Prozent zurückgehen. Der Ersatzverkehr zwischen Berliner Tor und Billwerder-Moorfleet fand an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden statt (26./27. September 2015, 3./4. Oktober 2015 sowie 10./11. Oktober 2015). An den Wochenenden wird eine andere Einteilung in Verkehrszeiten vorgenommen als an Wochentagen, da die Nachfragespitzen anders gelagert sind. Eine Aufschlüsselung nach den Punkten a) bis f) ist daher nicht möglich . Im Einzelnen wurde folgendes Busangebot gefahren: Drucksache 21/1894 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sonnabend (26. September und 10. Oktober 2015) Berliner Tor – Billwerder Moorfleet: 1 Uhr – 10.30 Uhr: ein Gelenkbus je S-Bahn 10.30 Uhr – 13 Uhr: zwei Gelenkbusse je S-Bahn 13 Uhr – 17.30 Uhr: drei Gelenkbusse je S-Bahn 17.30 Uhr – 0 Uhr: zwei Gelenkbusse je S-Bahn Sonntag (27. September und 11. Oktober 2015) sowie Feiertag 3. Oktober 2015 Berliner Tor – Billwerder Moorfleet: 0 Uhr – 12 Uhr: ein Gelenkbus je S-Bahn 12 Uhr – 20 Uhr: zwei Gelenkbusse je S-Bahn 20 Uhr – 1 Uhr: ein Gelenkbus je S-Bahn Sonnabend (26. September und 10. Oktober 2015) Billwerder-Moorfleet – Berliner Tor: 1 Uhr – 9 Uhr: ein Gelenkbus je S-Bahn 9 Uhr – 11 Uhr: zwei Gelenkbusse je S-Bahn 11 Uhr – 22 Uhr: drei Gelenkbusse je S-Bahn 22 Uhr – 23.30 Uhr: zwei Gelenkbusse je S-Bahn 23.30 Uhr – 0 Uhr: ein Gelenkbus je S-Bahn Sonntag (27. September und 11. Oktober 2015) sowie Feiertag 3. Oktober 2015 Billwerder -Moorfleet – Berliner Tor: 0 Uhr – 12.30 Uhr: ein Gelenkbus je S-Bahn 12.30 Uhr – 19 Uhr: zwei Gelenkbusse je S-Bahn 19 Uhr – 0.30 Uhr: ein Gelenkbus je S-Bahn Da Samstag, der 3. Oktober 2015 ein Feiertag war, galt das gleiche Fahrplanangebot wie an einem Sonntag. Zudem wurden an den Wochenenden 3./4. Oktober 2015 sowie 10./11. Oktober 2015 zusätzliche zwei Reservebusse zwischen Berliner Tor und Billwerder-Moorfleet eingesetzt, die hin- und herpendelten. 3. Wie verhält sich die Platzkapazität der im SEV eingesetzten Busse zur Platzkapazität von Vollzügen beziehungsweise auch Kurzzügen? Bitte aufgliedern nach: a) Sitzplatzkapazität und b) Platzkapazität insgesamt (inklusive Stehplätze). Die Platzkapazität des Ersatzverkehres bemisst sich wie unter 1. – 2. erläutert nicht nach der Sitzplatzkapazität des S-Bahn Verkehrs im Regelbetrieb, sondern an der erhobenen (tatsächlichen) Nachfrage. Ein Gelenkbus mit circa 50 – 60 Sitz- und 70 – 90 Stehplätzen ersetzt einen S-Bahn-Zug mit circa 100 Fahrgästen gemäß erhobener Nachfrage. Bei Zügen mit stärkerer Fahrgastnachfrage werden dementsprechend mehr Busse eingesetzt. Siehe Antwort zu 1. und 2. 4. In welcher Form wurden Fahrgäste auf die mögliche Alternative für Reisende mit dem Fahrtziel Bergedorf/Reinbek hingewiesen, für die Relation Berliner Tor – Bergedorf die U2 von/bis Mümmelmannsberg und den MetroBus 12 (oder andere zwischen Mümmelmannsberg und Bergedorf verkehrende Buslinien) zu nutzen? Die Fahrgäste wurden rechtzeitig im Vorfeld mit Aushängen an den Haltestellen und im Internet über die Baustelle informiert. Dabei wurde auch über alternative Fahrmöglichkeiten hingewiesen (M12 in Verbindung mit U2/U4 ab/bis Billstedt, Schnellbus 31, RE1). Auch gibt das HVV-Onlineauskunftssystem in Abhängigkeit von der angefragten Verbindung alternative Wege aus. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1894 3 5. Gab es auf den nicht vom SEV betroffenen Streckenabschnitten der S21 während der Zeit des SEV Fahrplanabweichungen, insbesondere Einschränkungen ? Wenn ja, welche und warum? Aus betrieblichen Gründen konnte aufgrund der Lage der Weichenverbindungen im Netz zwischen Billwerder-Moorfleet und Aumühle ganztägig nur ein 20-Minuten-Takt angeboten werden. Außerdem fiel sonntags der 10-Minuten-Takt der S21 zwischen Berliner Tor und Sternschanze aus, da es mit der S1 Berliner Tor – Hauptbahnhof und der S31 Hauptbahnhof – Sternschanze eine zeitgleiche Alternative im Rahmen des vorhandenen Regelangebotes gab. Zudem endete am 3. Oktober 2015 der RE1 baustellenbedingt bereits in Bergedorf statt am Hauptbahnhof. Die Regionalbahn hatte dafür an diesem Tag einen eigenen Schienenersatzverkehr zwischen Bergedorf und Hauptbahnhof eingerichtet, der jedoch nicht im ausreichenden Maße von den Fahrgästen angenommen wurde. Viele Fahrgäste des RE1 sind stattdessen ab Bergedorf in die S-Bahn eingestiegen und mussten ab Billwerder-Moorfleet den S-Bahn-SEV nutzen. Daneben gab es Einschränkungen im weiteren S-Bahn-Netz (3. Oktober 2015: Personen im Gleis; 4. Oktober 2015: Brandgeruch Citytunnel, Personen im Gleis, Feuer im Bereich Sternschanze), die dafür sorgten, dass die Fahrgastströme unregelmäßiger wurden. 6. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um beim SEV ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen? Siehe Antwort zu 1. und 2.