BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18940 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Thomas Kreuzmann (CDU) vom 08.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um den Eishockeysport in Hamburg? (III) Die Senatsantwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Beantwortung der Fragen erfolgt überwiegend auf der Basis von Angaben des Hamburger Sportbund e.V. (HSB), der Alexander Otto Sportstiftung, der Sprinkenhof GmbH sowie der Bäderland Hamburg GmbH (BLH). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In seiner Antwort zu Frage 4. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, schreibt der Senat, dass die Eissporthalle Farmsen („Eisland“) eine maximale Zuschauerkapazität von 2 300 Personen hat. Nach unseren Informationen ist lediglich der Einlass von 1 955 Personen zulässig. a) Jeweils welche maximale Zuschauerkapazität haben Hamburgs Eishallen tatsächlich? b) Sollten die Zuschauerkapazitäten der Senatsantwort zu Frage 4. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, nach Ansicht des Senats auch weiterhin Bestand haben: (1) Aus jeweils welchen konkreten Gründen dürfen in der Eissporthalle Farmsen („Eisland“) lediglich 1 955 Personen eingelassen werden? Bitte detailliert erläutern. (2) Sind die erlaubten Einlasszahlen im Vergleich zur maximalen Zuschauerkapazität in den anderen Hamburger Eishallen ebenso reduziert? Wenn ja, aus jeweils welchen konkreten Gründen und auf jeweils welche Einlassgrenze/Maximalkapazität? Bitte detailliert erläutern. (3) Sollten die erlaubten Einlasszahlen einer der Hamburger Eishallen im Vergleich zur angegebenen maximalen Zuschauerkapazität reduziert sein: Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die erlaubten Einlasszahlen derzeit als ausreichend an? Wenn (teilweise) nein, jeweils welche Kapazitätserweiterungen sind jeweils wo bereits konkret geplant und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte detailliert erläutern. Drucksache 21/18940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/18417. Gemäß Nachtrag vom 26. August 1981 zum Baugenehmigungsbescheid vom 21. Juli 1977 hat das Eisland Farmsen 1 996 Plätze. c) Sollten die Zuschauerkapazitäten der Senatsantwort zu Frage 4. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, nach Ansicht des Senats herabzusetzen sein: (1) Um jeweils welche Personenzahl sind die Zuschauerkapazitäten im Vergleich zur Senatsantwort zu Frage 4. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, jeweils reduziert? Bitte detailliert erläutern. Eissporthalle Farmsen: −304 Plätze. (2) Aus jeweils welchen konkreten Gründen haben der Senat und die zuständige Behörde erhöhte Kapazitätsgrenzen angegeben ? Bitte detailliert erläutern. Bei der Beantwortung der Drs. 21/18714 ist versehentlich eine nicht zutreffende Zahl übermittelt worden. (3) Sehen der Senat und die zuständige Behörde die Zuschauerkapazitäten der Hamburger Eishallen unter dem Gesichtspunkt der nun reduzierten Zuschauerkapazitäten noch immer als ausreichend an? Wenn nein, jeweils welche Kapazitätserweiterungen sind jeweils wo bereits konkret geplant und zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/18714. 2. In seiner Antwort zu Frage 12. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, schreibt der Senat unter anderem in Bezug auf die Eissporthalle Farmsen („Eisland“), dass die Auslastung bei nahezu 100 Prozent läge. In seiner Antwort zu Frage 13. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, welche darauf abzielte, zu erfahren, jeweils wie viele und jeweils welche Nutzer beziehungsweise Vereine auf die Fachbehörde zugekommen seien und jeweils welche weiteren Bedarfe an Eiszeiten angemeldet worden seien, geht der Senat inhaltlich nicht darauf ein. In seiner Antwort zu Frage 14. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, welche abfragte, ob der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die bisher vorhandenen Eiszeiten aktuell als ausreichend erachten würden , schreibt der Senat darüber hinaus – ohne etwaige inhaltliche Befassung – lakonisch: „Die Hamburger Vereine nutzen ihre Eiszeiten vollumfänglich aus.“ Nach unseren Informationen gibt es derzeit eindeutig zu wenig Eiszeiten. Teilweise sind Vereine im Nachwuchsbereich genötigt, 60 und mehr Nachwuchssportler gleichzeitig aufs Eis zu schicken, um ihnen die erforderlichen Trainings- beziehungsweise Eiszeiten zu ermöglichen. Von einem zielführenden Training kann bei diesen Zahlen keine Rede sein. Und: Entsprechende zusätzliche Eiszeitbedarfe wurden nach unseren Informationen auch angemeldet. Vor diesem Hintergrund wiederholen wir unsere Fragen aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714: a) Welche Auslastung haben die Hamburger Eisflächen jeweils insgesamt und durch jeweils wen jeweils wann? Bitte nach Kategorie Leistungs- beziehungsweise Breitensport sowie nach Nachwuchs, Herren, Frauen und Mixed getrennt insgesamt und nach Eishalle und Bezirken gesondert darstellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18940 3 Kunsteisbahn Stellingen: Die Auslastung der zur Verfügung stehenden Zeiten liegt bei nahezu 100 Prozent. Im Übrigen siehe Anlage 1 und Drs. 21/18714. Volksbank Arena/Altona: Die Auslastung beträgt nahezu 100 Prozent. Die Belegung beginnt teilweise um 7 Uhr und endet um 24 Uhr. Neben Mitgliedsvereinen des Hamburger Eis- und Rollsportverbands (HERV) belegen Schulen, Hochschulen und Freizeitmannschaften Eiszeiten. Am Wochenende findet zudem öffentlicher Eislauf statt. Alle Eishockeymannschaften sind reine Jungenmannschaften. Die einzige Mixed- Mannschaft ist die Bundeswehr-Universität. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor, da es sich um eine private Halle handelt. Eissporthalle Farmsen: Siehe Anlage 2. b) Sind bereits Nutzer/Vereine der Hamburger Eisflächen auf die Fachbehörde zugekommen und haben weiteren Bedarf an Eiszeiten angemeldet? Wenn ja, jeweils wie viele, jeweils welche und jeweils welcher Bedarf wurde konkret jeweils wann angemeldet? Siehe Drs. 21/18714. c) Sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die vorhandenen Eiszeiten aktuell noch immer als ausreichend an? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/18714. 3. In seiner Antwort zu Frage 16. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, schreibt der Senat ferner, dass Vereine für die Nutzung der Eisflächen der Kunsteisbahn Stellingen beziehungsweise der Eissporthalle Farmsen („Eisland“) jeweils keine Nutzungsentgelte zu entrichten hätten. Uns liegen zumindest teilweise anderslautende Informationen vor. Halten der Senat und die zuständige Behörde an ihrer Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, auch weiterhin fest? Wenn (teilweise) nein, an jeweils welcher beziehungsweise welchem Teil nicht, jeweils inwiefern nicht, in jeweils welcher Höhe hat jeweils welcher Verein an jeweils wen für Frauen-, Männer- beziehungsweise Nachwuchsteams jeweils welche Eiszeitnutzungsentgelte pro Stunde zu entrichten und aus jeweils welchen konkreten Gründen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Einzelfall jeweils inkorrekt geantwortet? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/18714. Darüber hinaus obliegt eine vereins-/verbandsinterne Kostenverteilung den Vereinen und Verbänden. 4. In seiner Antwort zu Frage 17. unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, schreibt der Senat ferner, dass Vereine keine über etwaige Nutzungsentgelte hinausgehenden Geldleistungen oder Beteiligungen aus Erlösen (beispielshalber Ticketerlösen, Merchandise , Speisen- und/oder Getränkeverkauf oder Erlösen aus anderweitiger Gastronomie) oder Sponsorengeldern – also keinerlei weitere Abgaben – zu entrichten hätten. Uns liegen zumindest teilweise anderslautende Informationen vor. a) Gibt es Vereine, die Eishockey in Hamburg als Leistungs- und/oder Breitensport anbieten und den Betreiber der Eishalle oder anderweitige Dritte an etwaigen Ticketerlösen prozentual zu beteiligen haben? Wenn ja, jeweils welche Vereine, jeweils wie hoch ist die jeweilige prozentuale Beteiligung, aus jeweils welchen konkreten Gründen ist die Beteiligung jeweils vorgesehen und aus jeweils welchen konkre- Drucksache 21/18940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 ten Gründen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in dieser Frage auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, jeweils inkorrekt geantwortet? Bitte detailliert erläutern. b) Gibt es Vereine, die Eishockey in Hamburg als Leistungs- und/oder Breitensport anbieten und einen etwaigen Mietzins und/oder Nebenkosten an den Betreiber der Eishalle oder anderweitige Dritte zu entrichten haben? Wenn ja, jeweils welche Vereine, für jeweils welche Leistungen, jeweils wie hoch sind die jeweiligen Mietzinsen und/oder Nebenkosten und aus jeweils welchen konkreten Gründen ist eine solche Mietzins-/Nebenkostenzahlung jeweils konkret vorgesehen? Bitte detailliert erläutern. c) Gibt es Vereine, die Eishockey in Hamburg als Leistungs- und/oder Breitensport anbieten und aus etwaigen Sponsorengeldern Beteiligungen abzuführen beziehungsweise für die Nutzung etwaiger Werbeflächen Mietzinsen oder Entgelte zu entrichten haben? Wenn ja, jeweils welche Vereine, für jeweils welche Leistungen, an jeweils wen, jeweils wie hoch ist die jeweilige prozentuale Beteiligung beziehungsweise der jeweilige Mietzins, aus jeweils welchen konkreten Gründen sind die Beteiligung beziehungsweise der Mietzins jeweils vorgesehen und aus jeweils welchen konkreten Gründen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dies in seiner Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, jeweils unterschlagen? Bitte detailliert erläutern. 5. Sollten sich etwaige Zahlen im Vergleich zur zunächst durch den Senat gegebenen Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, geändert haben: Sind die Senatsantworten auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 21.10.2019, Drs. 21/18714, die in dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage bisher nicht überprüft wurden, auch tatsächlich korrekt und belastbar? Wenn (teilweise) nicht, jeweils welche, jeweils inwiefern und aus jeweils welchen konkreten Gründen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Einzelfall jeweils inkorrekt geantwortet? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/18714. M o 0 8 .1 5 - 0 9 .3 0 G es am ts ch u le S te lli n ge n 0 9 .4 5 - 1 1 .1 5 Fe u er w e h r Sp o rt gr u p p e 1 1 .3 0 - 1 3 .0 0 G es am ts ch u le S te lli n ge n 1 4 .0 0 - 1 5 .3 0 G es am ts ch u le S te lli n ge n 1 6 .0 0 - 1 7 .0 0 H SV N ac h w u ch s 1 7 .0 0 - 1 8 .0 0 H SV N ac h w u ch s 1 8 .1 5 - 1 9 .3 0 H SV N ac h w u ch s 1 9 .4 5 - 2 0 .4 5 H SV D am en 2 1 .0 0 - 2 2 .0 0 A SV S en io re n D am en D i 0 8 .3 0 - 0 9 .4 5 H o ch sc h u ls p o rt 1 2 .1 5 - 1 3 .3 0 Sp o rt gr u p p e P o liz ei 1 6 .1 5 - 1 7 .3 0 H SV N ac h w u ch s 1 7 .3 0 - 1 8 .3 0 H SV N ac h w u ch s 1 8 .4 5 - 1 9 .3 0 H SV N ac h w u ch s 1 9 .4 5 - 2 0 .4 5 A SV D am en 2 1 .0 0 - 2 2 .0 0 H SV S en io re n H er re n 2 2 .1 5 - 2 3 .1 5 H SV S en io re n H er re n M i 0 8 .3 0 - 0 9 .4 5 H o c h sc h u ls p o rt 1 6 .1 5 - 1 7 .1 5 H SV N ac h w u ch s 1 9 .4 5 - 2 0 .4 5 H SV S en io re n H er re n 2 1 .0 0 - 2 2 .0 0 H SV S en io re n H er re n 2 2 .1 5 - 2 3 .1 5 A SV S en io re n D am en D o 0 8 .3 0 - 0 9 .4 5 H o c h sc h u ls p o rt 1 6 .1 5 - 1 7 .1 5 H SV N ac h w u ch s 1 7 .1 5 - 1 8 .1 5 H SV N ac h w u ch s 1 8 .3 0 - 1 9 .3 0 H SV N ac h w u ch s 1 9 .4 5 - 2 0 .4 5 H SV S en io re n H er re n 2 1 .0 0 - 2 2 .0 0 H SV S en io re n H er re n 2 2 .1 5 - 2 3 .1 5 H SV S en io re n M ix ed Fr . 0 8 .3 0 - 0 9 .3 0 G ru n d sc h u le B re h m w eg 1 7 .1 5 - 1 8 .3 0 H SV N ac h w u ch s 2 2 .1 5 - 2 3 .1 5 A SV S en io re n M ix ed Sa . 0 7 .4 5 - 0 9 .3 0 Ei sk u n st la u ft ra in in g H SV in A b st im m u n g m it S p ie lp la n , Z ei te n kö n n en v ar iie re n A SV * A lt o n ae r Sc h lit ts ch u h ve re in H SV * H am b u rg er S p o rt ve re in Sa ./ So . Sp ie le J u ge n d b et ri eb /a lle V er ei n e Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18940 5 Anlage 1 Kategorien Stunden Status 3,02% frei Damen 7,40% belegt Nachwuchs 44,48% belegt Nachwuchs reserviert für Spiele 7,09% belegt Senioren 32,98% belegt Senioren reserviert für Spiele 2,73% belegt Senioren Mixed 2,30% belegt Gesamtergebnis 100,00% Drucksache 21/18940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Eissporthalle Farmsen  Nutzerinnen und Nutzer:  Beschreibung Wochen.-Std. Betriebssport 1,0 Crocodiles Oberliga 9,5 Eiskunstlauf 4,75 Freizeitmannschaften 5,25 FTV 15,75 FTV 1B/1C 1,5 FTV Damen 2,5 FTV U13A / U15A / TW 1,25 FTV U13B / U15B 1,25 FTV U17 / U15A 2,25 HSC Kunstlauf 1,5 Molot Hamburg Sailors 1,0 Musketeers 1,75 Öffentlichkeit 26,5 Schulsport 13,0 U15A // Crocodiles im FTV A 3,5 U20 // Crocodiles im FTV 2,75 Gesamtergebnis 95,0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18940 7 Anlage 2 Belegung:  Drucksache 21/18940 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 18940ska 18940ska_Anlage 18940ska_Antwort_Anlage1 18940ska_Antwort_Anlage2