BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18941 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 08.11.19 und Antwort des Senats Betr.: UEFA EURO 2024 – Welchem „Coach“ spielt der Senat den Ball eigentlich zu? (II) Die Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fußball-Europameisterschaft (UEFA EURO 2024) gilt als eine der drei größten Sportveranstaltungen der Welt, welche mit einem ungewöhnlich langen Planungsvorlauf und einem umfangreichen Maßnahmen- und Aufgabenkatalog einhergeht. Der Senat und die für Sport zuständige Behörde verfolgen auch hier das Ziel, öffentliche Mittel und Ressourcen so sparsam, effektiv und effizient wie möglich einzusetzen und damit qualitativ in der für die Aufgabenerfüllung jeweils zur Verfügung stehenden Zeit die besten Ergebnisse zu erreichen. Dazu ist bei besonders komplexen und zeitlich eng befristeten Maßnahmen erforderlich, zusätzliche externe Unterstützung für spezielle Sach- und Fachaufgaben einzuholen. Dies erfordert neben speziellem Fachwissen aus unterschiedlichen Bereichen auch umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Union der Europäischen Fußballverbände (UEFA) sowie dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB). Dazu zählen im Einzelnen vertiefte Fachkenntnisse zur Etablierung geeigneter Organisationsund Arbeitsstrukturen, Fachwissen zu allen Aufgaben, die der Ausrichterstadt aus den Bewerbungsunterlagen (BID Book) sowie aus den abgegebenen Garantien erwachsen , aber auch ein breites, vertieftes technisches und strategisches Fachwissen. Die entsprechenden Voraussetzungen und die engen zeitlichen Vorgaben für die Realisierung gehen über das Maß der üblichen Anforderungen in den sportbezogenen Tätigkeiten der zuständigen Behörde hinaus und erfordern das Hinzuziehen von externen Fachkräften. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/18808. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Jeweils welche Einzelberatungsleistungen mit jeweils welchem Inhalt und jeweils welcher Zielsetzung hat die Firma HFP GmbH (HFP) beziehungsweise die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP durch jeweils wie viele Personen für jeweils welche Zeit zu jeweils welchen konkreten Einzelkosten jeweils wann für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in Bezug auf die UEFA EURO 2024 erbracht? Bitte detailliert erläutern. HFP GmbH: Im Vorfeld sowie nach dem Zuschlag zur Ausrichtung der UEFA EURO 2024 an Deutschland unterstützte die HFP GmbH die für Sport verantwortliche Behörde in der Drucksache 21/18941 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Projektplanung und -steuerung. Dies beinhaltete im Detail und in Bezug auf den zeitlichen Rahmen unter anderem folgende Aufgaben: o Unterstützung bei der Entwicklung der Projekt-Organisationsstruktur von Oktober 2017 bis Februar 2019. o Erstellung eines transparenten städtischen vorläufigen UEFA-EURO-2024- Gesamtbudgets im Zusammenspiel mit Fachbehörden, Bezirksämtern und relevanten Institutionen seit Februar 2019. o Eingrenzung und Unterstützung hinsichtlich Fragen zur möglichen städtischen Beteiligung an stadionbezogenen Kosten seit Februar 2019. o Host City Rahmenterminplanung von Oktober 2017 bis Februar 2019. o Austausch, Beratung und Moderation auf den verschiedenen Organisationsebenen (Lenkungsgruppe, Projektgruppe, Arbeitskreise). o Unterstützung bei Organisation und Umsetzung von UEFA- und DFB- Anforderungen. o Sicherstellung der Fachexpertise hinsichtlich der EURO-Vertragsdokumente und Turnieranforderungen. o Analyse und Beratung bezüglich der Host-City-seitigen Personalplanung. Seitens der HFP GmbH waren drei Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter für das Projekt tätig. Mit der HFP GmbH wurde eine pauschale Vergütung und Verrechnung der Leistungen verhandelt. Eine Aufschlüsselung auf Einzelpositionen ist daher nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/18808. Freshfields Bruckhaus Deringer LLP: o Vertragsverhandlungen (Kommentierung des Host-City-Vertrages inklusive dazugehöriger Verpflichtungserklärungen und Nebenverträgen, Beantwortung weiterer Nachfragen zum Vertragswerk) vom 28. November 2017 bis 31. Dezember 2017 (zwei Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter): 10 935 Euro netto, vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 (dieselben zwei Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter): 4 050 Euro netto, Juli/August 2019 (vier Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter), Rechnung liegt noch nicht vor. o Rechtliche Prüfung hinsichtlich Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz in Hinblick auf vorgegebene Geheimhaltungsverpflichtungen seitens UEFA und DFB vom 20. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017 (zwei Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter): 8 370 Euro netto, vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 (zwei Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter): 11 610 Euro netto. 2. In seiner Antwort zu Frage 2. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, schreibt der Senat, dass auf eine Ausschreibung der Beratungsleistungen nach entsprechender fachlicher Abwägung aufgrund eines vorhandenen Alleinstellungsmerkmals verzichtet wurde, da nur die Firma HFP nach Bewertung der zuständigen Behörde gegenwärtig über die erforderliche besondere Eignung verfügen würde. a) Auf Basis jeweils welcher rechtlichen Grundlage hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Beratungsauftrag ohne Ausschreibung an die Firma HFP jeweils wann vergeben? b) Anhand jeweils welcher konkreten Kriterien hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde jeweils festgestellt, dass das vermeintlich „vorhandene Fach- und Spezialwissen“ der Behörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18941 3 durch die HFP in Bezug auf die Planungen der erforderlichen Organisationsstrukturen und -abläufe, die aktuellen und künftigen Finanzbedarfe , die Festlegung der zeitlichen Abläufe der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Vorbereitung der Verhandlungen und Abstimmungen mit dem DFB, der UEFA sowie den weiteren beteiligten Partnern, Behörden und Institutionen tatsächlich ergänzt und erweitert werden würde? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/18808. Die HFP GmbH verfügt über umfassende Detailkenntnisse zu den Anforderungen, Fristen und den weiteren zu erwartenden Aufgabenstellungen in diesem Projekt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c) In Bezug auf jeweils welche (Teil-)Bereiche sieht sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde fachlich nicht befähigt, die Planung und Umsetzung der UEFA EURO 2024 in jeweiliger Kooperation selbst erbringen zu können? Bitte detailliert erläutern. Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/18808. d) Jeweils welche anderen Beratungsdienstleister hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung jeweils wann angefragt, analysiert und abgewogen? Bitte detailliert erläutern. e) Jeweils welche anderen Beratungsdienstleister hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung – mit Ausnahme der in Paragraf 2 der Senatsantwort zu Frage 2. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, genannten Agentur – jeweils wann aus jeweils welchen Gründen intern beziehungsweise extern abgelehnt? Bitte unter Angabe, ob intern oder extern abgelehnt wurde, detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/18808. Die dort genannte Agentur wurde im Oktober 2017 angefragt. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde die allgemeine Marktlage analysiert und in diesem Prozess keinen weiteren geeigneten Anbieter gefunden, der über die erforderliche Expertise verfügt und diese ad hoc und ohne Einarbeitungszeit hätte abrufen können. 3. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, schreibt der Senat, dass nun doch eine öffentliche Ausschreibung für die Beratungsleistungen der kommenden Jahre vorbereitet werde. a) Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer Ausschreibung jeweils welcher Beratungsleistungen für jeweils welche Zeitspanne zu rechnen? Bitte detailliert erläutern. Die Bekanntmachung zum Teilnahmewettbewerb des Verhandlungsverfahrens (VV2019211913) erfolgte am 8. November 2019, die Teilnahmefrist endet am 10. Dezember 2019. Die Ausschreibung hat den Titel „Vergabe von Dienstleistungen für die umfassende Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Vorbereitung , Organisation und Durchführung der in Hamburg stattfindenden Turnierspiele der UEFA EURO 2024“. Unter „Auftragszielsetzung und Leistungsumfang“ wird darauf hingewiesen, dass sich „im Hinblick auf die Vorbereitung, Planung und Durchführung dieser Großveranstaltung (…) in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Aufgaben stellen (…)“ werden. Hierzu benötigt die Projektleitung der Freien und Hansestadt Hamburg sowohl in fachlicher als auch in ressourcentechnischer Hinsicht die Unterstützung durch eine Projektberatungs- und Eventmanagementagentur als externen Dienstleister für die effektive und effiziente Projektsteuerung der Planungsschritte der UEFA EURO 2024 sowie für die Planung von Kosten, Terminen und Organisationsstrukturen . Die Zuschlagserteilung wird nach derzeitigem Stand im Jahr 2020 erfolgen. Die Dienstleistung wird voraussichtlich am 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Drucksache 21/18941 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b) Aus jeweils welchen konkreten Gründen sehen der Senat und die zuständige Behörde nun die Notwendigkeit einer öffentlichen Ausschreibung der vorher ausschreibungslos vergebenen Beratungsaufträge ? Bitte detailliert erläutern. Nach der Zuschlagserteilung und den damit verbundenen kurzfristig erforderlichen Beratungsleistungen ist das Projekt nun in eine neue, langfristigere Planungsphase getreten, die es ermöglicht, die erforderlichen Leistungen langfristig auszuschreiben. Die UEFA hat zugleich weitere Konkretisierungen der Aufgabenstellung für die Ausrichtung der UEFA EURO 2024 vorgenommen. c) Welche Verbesserungen beziehungsweise Veränderungen strebt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde durch die künftige Ausschreibung der bisher ausschreibungslos vergebenen Beratungsaufträge jeweils konkret an? Bitte detailliert erläutern. Die gegenwärtige Ausschreibung zielt auf eine aktuelle Sondierung des Marktes ab, um die weiteren, langfristigen Unterstützungsleistungen unter Berücksichtigung der unter 2. b) geschilderten Bedingungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vergeben. 4. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, schreibt der Senat Folgendes: „Hinsichtlich der juristischen Beratung durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP war von einer Ausschreibung beziehungsweise Verhandlungsvergabe aus Gründen der besonderen, nicht voraussehbaren Dringlichkeit der Leistung abgesehen worden (§ 4 Nummer 3b der Beschaffungsordnung ).“ a) Aus jeweils welchen Gründen nahm der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bezüglich der juristischen Beratung durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP eine von der Ausschreibung befreiende Dringlichkeit konkret an? Bitte detailliert erläutern. Die besondere, nicht voraussehbare Dringlichkeit der Beratungsleistung entstand, da kurzfristig Fragen zum Host-City-Vertrag geklärt sowie gesonderte Verträge zwischen DFB und jeweiliger Stadt/Stadion/Flughafen erforderlich wurden, die kurzfristig abzuschließen waren. Im Übrigen ergab sich die Dringlichkeit aus den Fristen zur Prüfung von Bürgeranfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zur UEFA EURO 2024, insbesondere hinsichtlich des Abgleichs zu den Geheimhaltungsverpflichtungen aus den UEFA Regularien. b) Seit jeweils wann waren dem Senat und der zuständigen Behörde die jeweils zu wahrenden Fristen im Rahmen der Bewerbung für die UEFA EURO 2024 jeweils bekannt? Bitte detailliert erläutern. Der Entwurf zum Host-City-Vertrag wurde der Freien und Hansestadt Hamburg Ende November 2017 übergeben und für eine rechtliche und inhaltliche Bewertung wurden circa drei Wochen eingeräumt. c) Aus jeweils welchen konkreten Gründen wählte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP zur Erbringung der juristischen Beratung aus? Bitte detailliert erläutern. Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Dringer LLP hatte Erfahrungen in vergleichbaren Sportgroßveranstaltungen und war als Hamburger Kanzlei kurzfristig erreichbar. d) Welche anderen juristischen Beratungsdienstleister hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde neben der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Bezug auf die Erbringung der juristischen Beratung jeweils wann angefragt, analysiert beziehungsweise abgewogen? Bitte detailliert erläutern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18941 5 Keine. e) Aus jeweils welchen konkreten Gründen wurden die unter Ziffer 4. d) fallenden juristischen Beratungsdienstleister seitens des Senats und der zuständigen Behörde jeweils wann intern beziehungsweise extern abgelehnt? Bitte unter Angabe, ob intern oder extern abgelehnt wurde, detailliert erläutern. Siehe Antwort zu 3. c).