BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18943 21. Wahlperiode 15.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 08.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Schulsportplätze Die Grundschule Forsmannstraße hat einen Grandplatz als Sportplatz. Für die bezirklichen Sportplätze gibt es ein großes Sanierungsprogramm und viele Grandplätze sind schon in Kunstrasenplätze umgewandelt. Der Schulsport der Grundschule findet noch immer auf dem Grandplatz statt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer ist für den von der Grundschule Forsmannstraße genutzten Sportplatz zuständig? 2. In welchem Zustand befindet sich der Grandplatz? 3. Gibt es noch weitere Nutzer des Grandplatzes? 4. Gibt es Pläne, den Sportplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Der Sportplatz in der Barmbeker Straße 30 – 32 ist als Teil des Schulgrundstücks Eigentum des Sondervermögens Schulimmobilien und wird von SBH | Schulbau Hamburg bewirtschaftet. Ein Teil des Platzes wurde während der Sanierung von Schulgebäuden für die Aufstellung mobiler Klassenräume genutzt. Der Grandplatz wurde bisher durch die Grundschule nicht genutzt. Zurzeit finden Gespräche statt, um die Nutzungsmöglichkeiten nach der nun geplanten Herrichtung zu erörtern. Die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz ist jedoch nicht geplant, da für die Grundschule kein Bedarf an einem Kunstrasenplatz besteht. 5. Wie viele Schulsportplätze gibt es in Hamburg, die von der BSB beziehungsweise von Schulbau Hamburg verwaltet werden? Insgesamt gibt es auf Grundstücken, die durch SBH beziehungsweise GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH verwaltet werden, 71 Sportplätze. 6. Gibt es auch für Schulsportplätze eine Sanierungsoffensive analog der für bezirkliche Sportanlagen? Wenn ja, gibt es eine Prioritätenliste? Bitte beifügen. Sportflächen an Schulen werden nach individuellem Zustand, Nutzerinteressen sowie der jeweiligen Standortentwicklung bedarfsgerecht saniert. Darüber hinaus fördert der Senat die Entwicklung und die Erhaltung der Sportinfrastruktur im Rahmen der Ziele der Dekadenstrategie HAMBURGmachtSPORT (siehe Drs. 20/2948). Schwerpunkte sind dabei unter anderem der Neubau und die Modernisierung öffentlicher Sportanlagen. Positive Effekte gehen auch von den Fördermitteln Drucksache 21/18943 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zugunsten des Sports aus, die die Bürgerschaft in der 20. und 21. Legislaturperiode zusätzlich zur Verfügung gestellt hat. Zu den staatlichen Investitionen in die Hamburger Sportinfrastruktur gibt eine Reihe von Schriftlichen Kleinen Anfragen Auskunft. Siehe unter anderem Drs. 21/13028, 21/13171, 21/13210, 21/13290, 21/13482 und 21/13566. Der Bezirkliche Sportstättenbau betreibt die Planung von Neubauten öffentlicher Sportanlagen sowie die Modernisierung von bestehenden Sportanlagen. Die vom bezirklichen Sportstättenbau betreuten Anlagen werden auch für den Schulsport genutzt.