BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18944 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 11.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Widerstandshandlungen von Ausreisepflichtigen in Hamburg Wie das „Handelsblatt“, Bezug nehmend auf einen Artikel in der Zeitung „Welt am Sonntag“ (WAMS) am 04.08.2019 berichtete, wurden 2018 in 284 Fällen (2017: 274 Fälle) bei Abschiebungen Bundespolizisten angegriffen.1 Insgesamt wurden 71 Polizisten verletzt. Diese Zahlen umfassen nur Widerstandshandlungen bei den Abschiebeflügen selbst. Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, erklärte der „Welt am Sonntag“, Tritte, Schläge und Kopfstöße durch Abzuschiebende seien an der Tagesordnung. Zu schweren Verletzungen komme es aber meist nicht, weil die speziell dazu ausgebildeten Beamten damit umzugehen wüssten. Besonders gefährlich seien Einzelabschiebungen. Für die Abholung und Zulieferung der Ausreisepflichtigen an die Flughäfen sind, im Gegensatz zur Begleitung der Personen im Flugzeug, die Landespolizeien zuständig. Armin Schuster, Obmann für die CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss, sagte der „Welt am Sonntag“: „Mir berichten permanent Bundes- und Landespolizisten , das Widerstandsverhalten wirke einstudiert. Wenn das einstudierte Beißen, Treten und Vollkoten damit belohnt wird, dass eine Abschiebung abgebrochen wird, dann nimmt die Gewalt und damit die Verletzungsgefahr zu.“ Aggressives Verhalten der Abzuschiebenden führt regelmäßig dazu, dass Piloten die Mitnahme aus Sicherheitsgründen verweigern. Insgesamt mussten 2018 1 637 Abschiebungen am Flughafen abgebrochen werden. Auf dem Weg zum Flughafen – im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeien – soll die Zahl ähnlich hoch gewesen sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In Hamburg erfolgen die Zuführungen ausreisepflichtiger Personen durch die Beschäftigten der zentralen Ausländerbehörde des Einwohner-Zentralamtes. Die Landespoli- 1 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/medienbericht-offenbar-71- bundespolizisten-bei-abschiebungen-im-vergangenen-jahrverletzt /24868912.html?fbclid=IwAR2o4coboUK9OKlQ0WZJfU-byz 5kNU8SqIFqWDoZN0h0PetOT6mkgteUp4&ticket=ST-80482514- aHDK20WfJbeSDcZD0urR-ap1 (abgerufen am 07.11.2019); https://www.welt.de/politik/ deutschland/plus197910027/Abschiebungen-71-Beamte-bei-taetlichen-Angriffenverletzt .html?wtrid=onsite.onsitesearch (abgerufen am 07.11.2019). Drucksache 21/18944 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zei unterstützt dabei anlassbezogen im Rahmen der Amtshilfe. Widerstandshandlungen gegen Maßnahmen und Zuführungen durch die Ausländerbehörde sind geprägt von verbalen Attacken, passivem Widerstand in Form von sich auf den Boden werfen, sperren gegen das Aufrichten, sperren gegen das Verbringen in oder aus den Dienstfahrzeugen sowie um sich schlagen oder wegschubsen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In wie vielen Abschiebefällen kam es 2018 sowie im Jahr 2019 bis dato in Hamburg zu solchen – wie oben geschildert – aggressiven Widerstandshandlungen der Ausreisepflichtigen gegenüber Landespolizisten und anderen Landesbediensteten? 2. Wie viele Landespolizisten und andere Landesbedienstete wurden im Zuge von Abschiebungen in diesem Zeitraum verletzt? Eine statistische Erfassung von Widerstandshandlungen im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen durch die Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes erfolgt nicht. Beschäftigte des Rückführungsreferates der Zentralen Ausländerbehörde des Einwohner-Zentralamtes wurden bei der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen nicht verletzt. Auch die Polizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellungen. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht sämtlicher infrage kommenden Akten sowohl in der Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamtes, im Landeskriminalamt sowie der Personalabteilung der Polizei erforderlich. Eine händische Auswertung von mehreren Tausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Gibt es in Hamburg Organisationen, die, wie im Artikel der WAMS vermutet , im Verdacht stehen, die Kandidaten auf Widerstandshandlungen bei der Abschiebung vorzubereiten? Zu Organisationen, die Rückzuführende gezielt auf Widerstandshandlungen bei der Abschiebung vorbereiten, liegen keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Abschiebungen vom Hamburger Flughafen mussten aufgrund von Widerstandshandlungen im oben genannten Zeitraum abgebrochen werden? Über die Anzahl der am Hamburger Flughafen aufgrund von Widerstandshandlungen abgebrochenen Rückführungsmaßnahmen liegen der zuständigen Behörde keine statistischen Angaben vor, da neben Hamburg auch andere Länder über den Hamburger Flughafen Rückführungen vollziehen. Auch Rückführungen aus Hamburger Zuständigkeit erfolgen nicht nur über den Hamburger Flughafen, sondern über die Flughäfen bundesweit. Unabhängig vom Abflugflughafen wurden im Jahr 2018 insgesamt 73 Rückführungsmaßnahmen aus Hamburger Zuständigkeit aufgrund von Widerstandshandlungen abgebrochen. Im Jahr 2019 erfolgte dies bisher (Stand 31.10.2019) in insgesamt 67 Fällen.