BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18945 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 11.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Let’s talk in English – Wie international ist die Hamburger Start-up- Förderung? Hamburg hat sich in den letzten Jahren zu einem der größten deutschen Start-up-Zentren entwickelt. Ein zentraler Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Hamburg und die Start-up-Szene ist das Know-how von außen und eine internationale Vernetzung. Delegationsreisen wie nach Israel oder Repräsentanzen vor Ort wie das Northern Germany Innovation Office in San Francisco dienen vor allem dazu, deutschen Unternehmen und Gründern neue Geschäftsmodelle aufzuzeigen, Kooperationen und Netzwerke zu entwickeln sowie neue Technologien und Trends zu entdecken. Nicht weniger wichtig ist jedoch auch das Ziel, die Freie und Hansestadt Hamburg im Ausland als attraktiven Standort für Investoren zu präsentieren und Unternehmensgründer aus aller Welt nach Hamburg zu locken. Die sprachliche Barriere ist für viele internationale Unternehmer ohne Deutschkenntnisse eine große Hürde. Dies hat die Start-up-Unit von HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH anscheinend erkannt und stellt einen hilfreichen englischsprachigen Guide zur Verfügung, der Gründern einen kompakten Überblick über Visumsfragen, Netzwerkmöglichkeiten , den Wirtschaftsstandort Hamburg und die Stadt selbst bietet.1 Neben der willkommenen Orientierungshilfe braucht es für den wirtschaftlichen Erfolg junger Unternehmer aber vor allem den Zugriff auf öffentliche Finanzierungshilfen . Das englischsprachige Angebot2 an öffentlichen Finanzierungsangeboten seitens der Stadt Hamburg fällt dürftig aus: Sowohl bei den drei Programmen der IFB Innovationsstarter GmbH (InnoRampUp, InnoFounder und dem Innovationsstarter Fonds) als auch bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG-Bürgerschaft) sind die weiterführenden Links nur auf Deutsch angezeigt. Nicht nur das Informationsangebot, sondern auch der gesamte Bewerbungsprozess muss in englischer Sprache zugänglich sein, damit Hamburg als internationale Start-up-Metropole attraktiv und erfolgreich sein kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 https://en.hamburg-invest.com/contentblob/11488224/ ee28f687b7556bf713099a9e50ad4453/data/startup-hamburg-guide.pdf. 2 https://en.hamburg-invest.com/starterkit/10928318/public-funding/. Drucksache 21/18945 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) sowie der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) wie folgt: 1. IFB Innovationsstarter GmbH a. Stehen für die drei Programme der IFB Innovationsstarter GmbH (InnoRampUp, InnoFounder und dem Innovationsstarter Fonds) englischsprachige Materialien zur Verfügung? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Der Bewerbungsprozess, das Antragsverfahren und die eigentliche Förderphase werden von der IFB Innovationsstarter GmbH umfangreich auf Englisch unterstützt. Englischsprachige Materialien zu den drei Programmen der IFB Innovationsstarter GmbH stehen aufgrund fehlender Nachfrage bisher nicht zur Verfügung. b. Werden Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren ganz, teils oder gar nicht in englischer Sprache ermöglicht? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Der Bewerbungsprozess und das Antragsverfahren (Pitch Deck, Pitch Termin, Vergabeausschusssitzung , Kommunikation mit IFB Innovationsstarter GmbH) können in englischer Sprache absolviert werden. Lediglich der formale Förderantrag ist als Teil des Verwaltungsverfahrens gemäß § 23 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz grundsätzlich in der Amtssprache Deutsch zu stellen. c. Werden Personen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen im Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren Hilfestellungen zur Überwindung der Sprachbarriere angeboten? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Für Personen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen werden im Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren Hilfestellungen zur Überwindung der Sprachbarriere angeboten, indem die Kommunikation mit der IFB Innovationsstarter GmbH und dem Vergabeausschuss auf Englisch stattfinden kann. Auch werden englischsprachige Unterlagen wie zum Beispiel Pitch Decks akzeptiert. d. Plant die zuständige Behörde, Informationen, Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren in englischer Sprache einzuführen beziehungsweise auszuweiten? Wenn ja, in welchen konkreten Punkten und zu wann, wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 3. und zu 4. 2. BG-Bürgerschaft a. Stehen für die BG-Bürgerschaft englischsprachige Materialien zur Verfügung? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? b. Werden Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren ganz, teils oder gar nicht in englischer Sprache ermöglicht? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? c. Werden Personen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen im Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren Hilfestellungen zur Überwindung der Sprachbarriere angeboten? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? d. Plant die zuständige Behörde, Informationen, Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren in englischer Sprache einzuführen beziehungsweise auszuweiten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18945 3 Wenn ja, in welchen konkreten Punkten und zu wann, wenn nein, warum nicht? Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft. Gesellschafter sind Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Kammern , Innungen und Verbände. Zweck der BG ist es, zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründungen) und Freiberuflern bei bankmäßig fehlenden Sicherheiten bis zu 80-prozentige Ausfallbürgschaften für Kredite von Kreditinstituten zu übernehmen. Die Bürgschaften sind vom Bund zu 39 Prozent und von Hamburg zu weiteren 26 Prozent (insgesamt zu 65 Prozent) rückverbürgt. Durch das Erfordernis einer Hausbank für die Ausfallbürgschaft sind die Prozesse der BG oft nachgelagert, sodass die Unternehmerinnen oder die Unternehmer nicht direkt und nur selten multilingual angesprochen werden müssen. Weiterhin ist eine Betriebsstätte in Hamburg eine wesentliche Voraussetzung für eine Bürgschaft. Wird von Kundinnen und Kunden oder seitens der Banken ein Gespräch in englischer Sprache gewünscht, kommt die BG dem nach. Sollten Fremdsprachenkenntnisse über die englische Sprache hinaus erforderlich sein, kann zu den Kreditgesprächen auch eine Dolmetscherin beziehungsweise ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Mangels Nachfrage und aufgrund der oben genannten mittelbaren Kundenansprache stehen keine mehrsprachigen Broschüren zur Verfügung und befinden sich derzeit nicht in Planung. 3. Hamburger Innovations-Wachstumsfonds (HIWF) a. Sollen für den HIWF englischsprachige Materialien zur Verfügung stehen? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Sämtliche Unterlagen zum Hamburger Innovations-Wachstumsfonds (HIWF) stehen in englischer Sprache zur Verfügung. Dazu zählt neben dem Gesellschaftsvertrag (Limited Partnership Agreement), den Zeichnungsunterlagen, dem Teaser und dem Pitch Deck auch der komplette Webauftritt des Fondsmanagers. b. Werden Bewerbungsprozess und Auswahlverfahren ganz, teils oder gar nicht in englischer Sprache möglich sein? Wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Der Bewerbungsprozess und das Antragsverfahren werden vollständig in englischer Sprache möglich sein. Darüber hinaus könnten auch die gesamte Beteiligungsdokumentation (Beteiligungsvertrag et cetera) sowie die Betreuung des Portfoliounternehmens in englischer Sprache erfolgen. 4. Wie bewertet die zuständige Behörde das aktuell zur Verfügung stehende Angebot in englischer Sprache für internationale Gründer? Die zuständige Behörde bewertet das Angebot als gut, internationale Gründerinnen und Gründer können auf der Seite der Start-up-Unit Informationen entlang des Gründungsprozesses auf Englisch erhalten. Auch das Starter Kit ist in englischer Sprache aufrufbar. Zudem erhalten internationale Gründerinnen und Gründer sowie Start-ups, die sich für den Standort interessieren, eine kostenlose englische Erstberatung. Die Anfang des Jahres online gestartete digitale Gründerplattform „beyourpilot – Startup Port Hamburg“, die den Prozess wissensbasierter Gründungen unterstützt, ist ebenfalls in einer englischen Version verfügbar. Internationale Gründerinnen und Gründer sind eine explizite Zielgruppe Hamburgs und können sich über die Plattform austauschen . 5. Welche konkreten Maßnahmen plant die zuständige Behörde darüber hinaus, um die bestehenden englischsprachigen Angebote für internationale Unternehmensgründer auszubauen? Die zuständige Behörde entwickelt das bereits leistungsfähige Start-up-Ökosystem kontinuierlich an den Bedarfen internationaler Gründerinnen und Gründer weiter. Beispielsweise werden die neuen Module der „beyourpilot“-Gründerplattform direkt in Englisch konzipiert.